Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  • Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  • Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z.B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
  • Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
  • Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
  • Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragten ist Folge zu leisten.
  • Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
  • Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können bzw. gesperrt werden müssen, um die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln durchzusetzen stehen diese nicht zur Verfügung. Eine Erstattung oder anteilige Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht.