Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z.B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragten ist Folge zu leisten.
Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können bzw. gesperrt werden müssen, um die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln durchzusetzen stehen diese nicht zur Verfügung. Eine Erstattung oder anteilige Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).
Wenn Masken angeordnet sind, müssen sie nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
Maßnahmen zur Abstandswahrung
Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
Dusch- und WC-Bereiche dürfen nur von der maximal festgelegten Personenzahl betreten werden.
In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden die Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenrandstufe.
Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
Vermeiden Sie an Engstellen (Durchgängen, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.