Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z.B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragten ist Folge zu leisten.
Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können bzw. gesperrt werden müssen, um die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln durchzusetzen stehen diese nicht zur Verfügung. Eine Erstattung oder anteilige Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht.