Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  • Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  • Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z.B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
  • Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
  • Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
  • Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragten ist Folge zu leisten.
  • Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
  • Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können bzw. gesperrt werden müssen, um die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln durchzusetzen stehen diese nicht zur Verfügung. Eine Erstattung oder anteilige Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht.

 Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  • Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  • Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  • Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
  • Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).
  • Wenn Masken angeordnet sind, müssen sie nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

 Maßnahmen zur Abstandswahrung

  • Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  • Dusch- und WC-Bereiche dürfen nur von der maximal festgelegten Personenzahl betreten werden.
  • In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
  • In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden die Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenrandstufe.
  • Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
  • Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
  • Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
  • Vermeiden Sie an Engstellen (Durchgängen, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
  • Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.