Die Stadtwerke Hilden versorgen ihre Kunden zuverlässig mit Erdgas in Hilden. Damit das Gas zuverlässig zu Ihnen kommt, planen und betreiben wir dafür das Erdgas-Leitungsnetz - 24 Stunden und 365 Tage im Jahr.
Wir möchten, dass dies so bleibt. Was aber, wenn es zu einer Gasmangellage kommt?
Die Gasmangellage 2012 in Süddeutschland hat die Wichtigkeit der Krisenvorsorge bei der Gasversorgung verdeutlicht. Es ist wichtig, entsprechende Vorsorgen zu treffen um im Fall einer Krisensituation bestmöglich vorbereitet zu sein.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Nach § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Gasnetzbetreiber im Fall einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems berechtigt, aber auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung oder Störung zu beheben.
Die genaue Vorgehens- und Handlungsweise im Falle einer Gaskrise sind im Handlungsleitfaden des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) konkretisiert. Der Leitfaden beschreibt in erster Linie prozessuale Abläufe, damit verbundene Informationspflichten und Kommunikationswege. So sollen Maßnahmen nach § 16 und § 16a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) optimal umgesetzt werden.
Dabei kann es beispielsweise zu folgenden Maßnahmen kommen:
Maßnahmen nach §16 Abs. 1 EnWG
Maßnahmen nach §16 Abs 2. EnWG
Mit den betreffenden Verbrauchern sind die Stadtwerke Hilden bereits in Kontakt, um den Betrieb kontrolliert auf eine etwaig notwendige Reduktion des Erdgasbezugs einzustellen. Darüber hinaus ist es uns ein wichtiges Anliegen, neben beispielweise negativen Umweltfolgen insbesondere auch mögliche wirtschaftliche Schäden nach Möglichkeit zu minimieren beziehungsweise zu vermeiden.