In Hilden mit Erdgas gut versorgt

Die Stadtwerke Hilden versorgen ihre Kunden zuverlässig mit Erdgas in Hilden. Damit das Gas zuverlässig zu Ihnen kommt, planen und betreiben wir dafür das Erdgas-Leitungsnetz - 24 Stunden und 365 Tage im Jahr.

Wir möchten, dass dies so bleibt. Was aber, wenn es zu einer Gasmangellage kommt?

Die Gasmangellage 2012 in Süddeutschland hat die Wichtigkeit der Krisenvorsorge bei der Gasversorgung verdeutlicht. Es ist wichtig, entsprechende Vorsorgen zu treffen um im Fall einer Krisensituation bestmöglich vorbereitet zu sein.

Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Nach § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Gasnetzbetreiber im Fall einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems berechtigt, aber auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung oder Störung zu beheben.

Die genaue Vorgehens- und Handlungsweise im Falle einer Gaskrise sind im Handlungsleitfaden des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) konkretisiert. Der Leitfaden beschreibt in erster Linie prozessuale Abläufe, damit verbundene Informationspflichten und Kommunikationswege. So sollen Maßnahmen nach § 16 und § 16a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) optimal umgesetzt werden.

Zur Behebung einer Krise ist ein stufenweises Vorgehen vorgeschrieben

Dabei kann es beispielsweise zu folgenden Maßnahmen kommen:

Maßnahmen nach §16 Abs. 1 EnWG

  • a. Unterbrechung vertraglich unterbrechbarer Bestellungen
  • b. Netzumschaltungen

Maßnahmen nach §16 Abs 2. EnWG

  • a. Kürzung von nicht geschützten Letztverbrauchern
  • b. Kürzung von Systemrelevanten Gaskraftwerken
  • c. Kürzung von geschützten Letztverbrauchern

Mit den betreffenden Verbrauchern sind die Stadtwerke Hilden bereits in Kontakt, um den Betrieb kontrolliert auf eine etwaig notwendige Reduktion des Erdgasbezugs einzustellen. Darüber hinaus ist es uns ein wichtiges Anliegen, neben beispielweise negativen Umweltfolgen insbesondere auch mögliche wirtschaftliche Schäden nach Möglichkeit zu minimieren beziehungsweise zu vermeiden.

Was ist der Notfallplan Gas und was bedeuten die drei Stufen?

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ dient zur Organisation von Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er hat drei Stufen, je nachdem, wie stark der Eingriff des Staates ist.

1. Frühwarnstufe:

Bei der Frühwarnstufe liegen ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass eine erhebli-che Verschlechterung der Gasversorgungslage eintreten kann.

Was wird getan?

In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Sie schätzen regelmäßig die Lage für die Bundesregierung ein. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fern-leitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehört es beispielsweise, Flexibilitäten bei der Beschaffung zu nutzen, auf Gasspeichervorräte zurückzugreifen oder Lastflüsse zu optimieren.

2. Alarmstufe:

Bei der Alarmstufe tritt eine Störung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage auf, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Auch diese ist noch mit marktbasierten Maß-nahmen zu bewältigen.

Was wird getan?

Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure hauptsächlich in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen genutzt werden. Um die Versorgung zu sichern, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unter-stützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben.

3. Notfallstufe:

Die Notfallstufe ist für den Fall, dass die marktbasierten Instrumente angewendet wurden, aber die Gasversorgung trotzdem nicht ausreicht, um die Nachfrage vollständig zu decken.

Was wird getan?

Jetzt müssen nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden zu sichern. Die Bundesregierung kann dann im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur übernimmt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas.

Was sind geschützte und nicht geschützte Kunden?

Für den Fall, dass die Notfallstufe ausgerufen wird, sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt. Diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Blockheizkraftwerke, die der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Nicht geschützte Kunden sind solche Verbraucher, bei denen eine registrierende Leistungsmessung bzw. Lastgangmessung erfolgt.

Bei welchen Kunden handelt es sich um „geschützte“ Kunden gemäß § 53a EnWG?

Gemäß § 53a EnWG geschützte Kunden sind:

1. Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile Anwendung finden, oder Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der hier benötigt wird,

2. grundlegende soziale Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 im Erdgasverteilernetz und im Fernleitungsnetz. Hierzu gehören u. A. Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten, sowie z. B. Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen,

3. Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne von Nummer 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteilernetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.

Wird bald das Gas abgestellt?

Ob in Hilden die Erdgasversorgung eingeschränkt oder gestoppt werden muss, entscheidet in der Notfallstufe die Bundesnetzagentur. Die Stadtwerke Hilden als Verteilnetzbetreiber müssten diese Vorgaben dann umsetzen und die betroffenen nicht geschützten Kunden informieren.

Laut Gesetz und Verordnung sind Haushaltskunden sogenannte „geschützte Kunden“.

Wird es für Unternehmen Einschränkungen geben?

Auch in Hilden gibt es Unternehmen, die für ihre Produktion oder Heizung auf die Gasversorgung angewiesen sind und zu den nicht geschützten Verbrauchern gehören. Die Stadtwerke Hilden würden vom vorgelagerten Ferngasnetzbetreiber, der Open Grid Europe, eine Aufforderung erhalten, bestimmte Verbraucher dazu aufzufordern, den Verbrauch zu reduzieren bzw. zu beenden. Dazu sind die Stadtwerke Hilden per Gesetz verpflichtet, ebenso sind die betroffenen Unternehmen per Gesetz verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen.

Ob, wann und in welchem Umfang diese Aufforderung nach Hilden kommt, ist aktuell reine Spekulation. Die Stadtwerke Hilden raten zu Besonnenheit. Die Stadtwerke Hilden haben ein Team Krisenvorsorge eingerichtet und sind in Kontakt mit allen eventuell betroffenen Unternehmen sowie dem vorgelagerten Ferngasnetzbetreiber.

Welche Anlagen sind von der Krisenvorsorge betroffen?

Alle Anlagen, bei denen eine registrierende Leistungsmessung, bzw. registrierende Lastgangmessung erfolgt, sind von der Krisenvorsorge betroffen. Gemäß §24 GasNZV werden fernauslesbare registrierende Leistungsmessungen bei Kunden mit einer stündlichen Ausspeiseleistung über 500 kW und einer Jahresenergiemenge über 1.500.000 kWh verwendet. Nicht betroffen sind somit alle Haushaltskunden.

Bei der Abschaltung sind darüber hinaus im ersten Schritt der Abschaltung alle geschützten Kunden (gemäß § 53a EnWG) nicht betroffen.

Wie sieht die Reihenfolge aus, wenn das Gas knapp wird: Welche Einrichtungen/Firmen erhalten als erstes kein Gas mehr?

Die Bundesnetzagentur wird bestimmen, welche Unternehmensgrößen zuerst aufgefordert werden, ihren Verbrauch zu reduzieren oder zu beenden. Haushalte gehören zu den geschützten Verbrauchern.

Wie werden die betroffenen Kunden im Falle einer Gaskrise informiert?

Für die Kontaktaufnahme im Falle eine Krise werden die bei uns in der Datenabfrage hinterlegten Kontaktdaten der Kunden verwendet.

Was mache ich, wenn sich meine Kontaktdaten geändert haben?

Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Kundendaten stets aktuell sind und Änderungen den Stadtwerken Hilden mitgeteilt werden. Sollten sich Ihre Kontaktdaten ändern, bitten wir Sie, uns diese per Mail mitzuteilen:

krisenvorsorge@stadtwerke-hilden.de

Welche Grundlagen zur Krisenvorsorge Gas gelten?

Gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene:

Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32017R1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

Gesetzliche Grundlagen auf nationaler Ebene:

Energiewirtschaftsgesetz

Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung

Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise

Darüber hinaus wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Präventionsplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Mehr erfahren

Aufbauend auf diesen Grundlagen hat der BDEW im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Gas den Leitfaden Krisenvorsorge Gas veröffentlicht.

Wen kontaktiere ich bei weiteren Fragen zur Krisenvorsorge Gas?

Krisenvorsorge

Bei Fragen können Sie uns eine E-Mail an unserer Team Krisenvorsorge schreiben:

krisenvorsorge@stadtwerke-hilden.de

Was können wir tun?

Alle Verbraucher, ob Unternehmen oder Privathaushalte, sind von der Bundesregierung aufgefordert, Energie zu sparen, wo immer es möglich ist. Auf diese Weise kommen wir mit dem aktuell vorhandenen Gas im Sommer zurecht und können noch etwas in die Gasspeicher füllen. Nur mit vereinten Kräften können wir uns gut auf die nächste Heizperiode vorbereiten.