Alles zu den Energiepreisbremsen

Wichtige Informationen

Die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden ihre Entlastungsbeträge für die Monate Januar, Februar und März 2023 im März erhalten. Alle Kundinnen und Kunden erhalten ab März per Post eine schriftliche Information zu ihren Entlastungsbeiträgen und zukünftigen Abschlagszahlungen. Vorgesehen war eine Information bis zum 1. März 2023, doch wegen komplexer Vertragskonstellationen und Sonderfällen wird es noch ein wenig dauern, bis wirklich alle Kundinnen und Kunden ihre Schreiben erhalten haben.

Bei den meisten Kundinnen und Kunden mit SEPA-Mandat werden wir die reduzierten Abschläge einziehen. Bei Kundinnen und Kunden, wo dies nicht gelingt, wird die Entlastung in der nächsten Abrechnung angerechnet. Dasselbe gilt bei Kundinnen und Kunden, die den März-Abschlag bereits überwiesen haben.

Täglich erreichen uns viele Anfragen dazu. Wir bitten um Verständnis, wenn die Beantwortung Ihrer Anliegen aktuell länger dauert. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenzentrum geben alles, um Ihre Fragen zeitnah zu beantworten. 


Was bedeuten die Energiepreisbremsen?

Um Letztverbraucher von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat der Bund per Gesetz Energiepreisbremsen eingeführt, und zwar für Strom, Gas und Wärme.

Energiepreisbremse bedeutet, dass die Kosten für einen Anteil des Verbrauchs gedeckelt werden. Nähere Informationen finden sie hier unter www.bundesregierung.de.

Die Entlastung wird während des gesamten Kalenderjahres 2023 monatlich gewährt. Die Entlastungen für die Monate Januar und Februar werden allerdings erst im März gewährt. Für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 Kilowattstunden Gas und registrierender Leistungsmessung wird die Entlastung bereits ab Januar gewährt.

Auch die gedeckelten Preise liegen deutlich über dem langjährigen Mittel. Es lohnt sich daher weiterhin für jeden Letztverbraucher Gas zu sparen. Unseren Kunden bieten wir eine umfassende kostenlose Energieberatung an. Sie erreichen uns zu diesem Thema per Telefon unter 02103 795-188, oder per E-Mail unter energieberatung@stadtwerke-hilden.de. Weitere Informationen zu Anbietern von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung finden Sie unter wwww.bfee-online.de.

Die Preisbremsen einfach erklärt

Der Rechner für die Gas- und Strompreisbremse

Nutzen Sie unseren Energiepreisrechner, um Ihre Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse zu berechnen. Bitte beachten Sie dabei folgendes:

  • Für die Berechnung des Entlastungsbetrages werden die Preisdeckel (Referenzpreise) von 12 Cent/ kWh für Gas und 40 Cent/kWh für Strom jeweils einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
  • Der Preisdeckel gilt nur für 80 % des Jahresverbrauchs, der in 2022 prognostiziert wurde.
  • Möglicherweise kann der zugrunde gelegte Jahresverbrauch von dem Jahresverbrauch abweichen, den Sie im Energiepreisrechner angegeben haben.
  • Für die Berechnung des Abschlags mit Entlastung werden elf Abschläge pro Jahr angenommen.
  • Der Arbeitspreis ist einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Stadtwerke Hilden GmbH übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.