Netznutzungsentgelte

Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte zum 01.01.2023

Die Stadtwerke Hilden GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und dessen Verordnungen.

Die Netzentgelte basieren auf der von der Regulierungskammer des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigten Erlösobergrenze unter Berücksichtigung der Anpassungen entsprechend den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

Hinweis:

Aufgrund gesunkener EOG-Bestandteile nach der Veröffentlichung des vorläufigen Preisblatts haben wir entschieden, das endgültige Preisblatt neu zu kalkulieren, daher weicht dieses vom vorläufigen Preisblatt ab.

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Veröffentlichung der Netzentgelte Strom für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022

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Veröffentlichung der Netzentgelte Strom für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021

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Veröffentlichung der Netzentgelte Strom für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020

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Individuelle Entgelte

Für das Netz der Stadtwerke Hilden GmbH wurden folgende individuellen Entgelte genehmigt:

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Referenzpreisblatt SW Hilden zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

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Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe im Netzgebiet Hilden gem. KAV beträgt für Tarifkunden 1,59 Cent/kWh.

Für Schwachlasttarife beträgt die KA für den NT-Anteil 0,61 Cent/kWh.

Die KA für Sondervertragskunden gem. KAV beträgt 0,11 Cent/kWh.