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Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) regelt, dass alle Kommunen in Deutschland eine Kommunale Wärmeplanung für ihr Gemeindegebiet erstellen müssen. Hierin wir untersucht, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der jeweiligen Gemeinde bis zum Jahr 2045 aussehen könnte. Der politische Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung durch den Rat der Stadt Hilden führt nicht zu unmittelbaren Veränderungen. Selbst wenn im Kommunalen Wärmeplan ein Eignungsgebiet (z. B. für ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz) festgelegt wird, muss dieses zunächst durch eine Machbarkeitsstudie gründlich untersucht werden, bevor konkrete Schritte eingeleitet werden können.

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden. Ab dem 1.1.2045 dürfen allerdings nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie verschiedene Energieberatungsangebote, die individuell weiterhelfen können. Nutzen Sie eine persönliche Beratung, um Lösungen zu finden, die zu den besonderen Gegebenheiten Ihres Gebäudes passen.

Für die definierten Fokusgebiete werden Machbarkeitsstudien erstellt. Auf deren Basis wird anschließend die weitere Umsetzung und mögliche Anbindung an ein Wärmenetz bewertet.

Eine Machbarkeitsstudie prüft, ob geplante Maßnahmen zur Wärmeversorgung technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind. Sie dient als Grundlage für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung.

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung hat sich gezeigt, dass außerhalb der Fokusgebiete kein ausreichender Bedarf an Wärme besteht. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen wäre es daher nicht sinnvoll, dort ein Wärmenetz zu errichten.

Bei der Kommunalen Wärmeplanung wurden Fokusgebiete ermittelt. Für diese Gebiete werden Machbarkeitsstudien durchgeführt. Darin prüft man die Möglichkeiten zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzung von Wärmenetzen. Die Machbarkeitsstudien sind die Grundlage für die weiteren Entscheidungen.

Ihren Gasanschluss können Sie weiterhin nutzen. Sollte Ihre jetzige Heizung erneuert werden müssen, sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) (BMWSB - Startseite - FAQ zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - Stand: September 2023 (bund.de) zu beachten. Eine Stilllegung des Gasnetzes ist jedoch ab dem Jahr 2045 vorgesehen, sodass eine Umrüstung auf eine klimaneutrale Heizung langfristig unvermeidbar sein wird.

Aktuell ist es noch nicht möglich, diese Frage abschließend zu beantworten. Wir befinden uns jedoch in einem fortlaufenden Prozess, dieses Thema weiter zu analysieren. Aktuell wird geprüft, ob ein Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz möglich ist.

Die Preisgarantie ist gültig bis zum 31.12.2024.

Die Preisgarantie ist gültig bis zum 31.12.2024.

Die Stadtwerke Hilden GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen, wenn der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose von über 3.500 kWh übermittelt.

Diese Aktion richtet sich ausschließlich an Neukunden und nur im Postleitzahlgebiet 42781.

Neukunde ist ein Kunde, der in den sechs Monaten vor dem gewünschten Lieferbeginn nicht von der Stadtwerke Hilden GmbH mit Strom beliefert worden ist.

Diese Aktion richtet sich ausschließlich an Neukunden und in Postleitzahlgebiet  42697, 42699 und 42719.

Neukunde ist ein Kunde, der in den sechs Monaten vor dem gewünschten Lieferbeginn nicht von der Stadtwerke Hilden GmbH mit Strom beliefert worden ist.

Die Stadtwerke Hilden GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen, wenn der Netzbetreiber eine Jahresverbrauchsprognose von über 3.500 kWh übermittelt.

Der Tarif visvavisStrom Haan gilt ausschließlich für Neukunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 3.500 kWh.

Der visavisStrom Haan Tarif ist nur im Postleizahlgebiet 42781 verfügbar.

Der Tarif visvavisStrom Solingen gilt ausschließlich für Neukunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 3.500 kWh.

Der visavisStrom Solingen Tarif ist in den Postleizahlgebieten 42697, 42699 und 42719 verfügbar.

Die von uns bereitgestellten Geräte unterstützen die WLAN-Verschlüsselung nach den derzeit gängigen Verfahren. Die Verschlüsselung ist standardmäßig aktiviert. Den WLAN-Schlüssel finden Sie auf der Unterseite der gelieferten FRITZ!Box.

Nein, leider ist die Übernahme nicht möglich. Das Gerät stellen wir Ihnen im Rahmen eines Endkundenvertrages bereit. Die Stadtwerke bleiben jedoch Eigentümer. Bei Ende des Vertrages müssen Sie das bereitgestellte Gerät an uns zurückzusenden.

Ja, Sie können Ihren eigenen Router nutzen. Bitte prüfen Sie, ob dieser auch kompatibel mit dem Stadtwerke-Glasfasernetz ist. Der Router muss für die Bandbreite geeignet sein, die an Ihrem Anschluss geschaltet ist. Informationen dazu finden Sie in den Angaben des Router-Herstellers.

Anforderungen an das CPE/den Router: PPPoE, IPv4/IPv6-fähig, 10/100/1000Base-T Ethernet, Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261

Wir stellen Privatkunden kostenlos die FRITZ!Box 7530 zur Verfügung. Für nur 5,00 Euro im Monat ist auch die höherwertige FRITZ!Box 7590 bei uns erhältlich.

In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohneinheit einen eigenen Vertrag abschließen. Unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse ist die Erlaubnis in Form der Grundstückseigentümererklärung zu erteilen. Da der Anschlussinhaber für alle genutzten und verbreiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, ist von der gemeinsamen Nutzung dringend abzuraten. Eine Ausnahme kann familienintern in Mehrgenerationenhäusern umgesetzt werden.

Sie zahlen erst dann für die hildenMedia Produkte, wenn Sie auch die Leistung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Ihre alten Telefonnummern behalten möchten, kündigen wir Ihren bestehenden Telefonvertrag und portieren die Nummer zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit. Bitte kündigen Sie in diesem Fall nicht selbst. Es besteht die Gefahr, dass wir Ihre Rufnummern dann nicht übernehmen können.

Ja, das empfehlen wir im Aktionszeitraum unbedingt. Denn so sparen Sie sich die Hausanschlusskosten. Diese sind nur im Aktionszeitraum kostenfrei.

Nein. Durch ein Glasfaserkabel werden lediglich optische Signale – also Licht – übertragen. Deshalb gibt es bei einem Glasfasernetz keine Strahlung.

Die Bandbreiten hängen vom beauftragten hildenMedia-Produkt ab. Für Privatkunden werden Bandbreiten im Download von 25 Mbit/s bis 250 Mbit/s und im Upload bis 50 Mbit/s (je nach gewähltem Produkt) angeboten. Für Gewerbekunden können auch wesentlich höhere und symmetrische Bandbreiten zur Verfügung gestellt werden.

Wir bieten Ihnen die Produktfamilien hildenMedia NET für Internetdienstleistungen und hildenMedia FON für Telefondienstleistungen an. Informationen über Produkte und Preise finden Sie auf der Webseite.

Infos für PrivatkundenInfos für Geschäftskunden

Das Stadtwerke Hilden-Glasfaserkabel endet direkt am Netzabschlussgerät im Haus des Kunden. Das Netzabschlussgerät wird während der Montage der Hauseinführung montiert und wandelt das ankommende Lichtsignal in ein elektronisches Signal um (Anschlüsse für TV und Endgeräte).

Ein kleines Bohrloch bringt Ihnen die Zukunft ins Haus! Natürlich wird das Loch nach Verlegung des Kabels wieder wasser- und gasdicht abgesichert. Diese Arbeit dauert in der Regel nur einen Tag. Ob wir einen Graben in Ihrem Vorgarten anlegen müssen oder ob wir ohne einen Graben auskommen, entscheidet das von uns beauftragte Tiefbauunternehmen vor Ort. Die ersten 10 Meter ab der Grundstücksgrenze sind im Preis für den Glasfaseranschluss enthalten.

Der Umfang der Baumaßnahmen hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Teilweise wird ohne Grabung gearbeitet, so dass die Oberflächen geschont werden. Dann wird lediglich am Haus ein kleines Kopfloch geöffnet.

Muss ein Graben hergestellt werden, kann die Grabentiefe und -breite unterschiedlich sein. Normalerweise ist der Graben 40-60 cm tief und 20-30 cm breit. Für eine komplette Wiederherstellung des vorgefundenen Ausgangszustandes sorgen die Stadtwerke Hilden.

Momentan ist ein Anschluss nur in den Erschließungsgebieten vorgesehen. Ob Ihre Straße dazugehört, finden Sie im Glasfaserverfügbarkeitscheck auf unserer Webseite. Trotzdem ist es sinnvoll, schon jetzt die Grundstückseigentümererklärung für einen Hausanschluss zu unterschreiben. So können wir das Interesse in den einzelnen Bereichen in Hilden feststellen.

Glasfaser-Verfügbarkeitscheck testen

Der Preis für den Glasfaseranschluss enthält grundsätzlich die ersten 10 Meter ab privatem Grund. Ab dem 11. Meter machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Der Anschluss an das neue Glasfasernetz ist für alle Teilnehmer, die einen hildenMedia Vertrag im Aktionszeitraum abschließen, bis zu einer Länge von 10 Metern auf dem Grundstück kostenlos! Sollte der Anschluss bei Ihnen länger als 10 Meter sein, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die zusätzliche Strecke.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie sich im Aktionszeitraum in Ihrem Gebiet für Glasfaser entscheiden und einen hildenMedia Vertrag abschließen, ist der Glasfaseranschluss bis 10 Meter auf dem eigenen Grundstück kostenlos. Wer sich später entscheidet, bezahlt eine einmalige Anschlussgebühr pro Objekt.

Sollte Ihr/e Mieter/in einen Glasfaseranschluss nutzen wollen, schließt er/sie selbst den Vertrag über ein hildenMedia-Produkt ab. Der Glasfaseranschluss wird aber nur dann gebaut, wenn Sie Ihr Einverständnis für die Installation des Anschlusses in Ihrer Immobilie geben. Die Genehmigung erteilen Sie durch das Unterzeichnen der Grundstückseigentümererklärung der Stadtwerke Hilden. Zieht Ihr/e Mieter/in aus, bleibt der Glasfaseranschluss bestehen, sodass der/die Nachmieter/in einen Vertrag abschließen und den Anschluss nutzen kann.

Der Bau eines Glasfaseranschlusses ist immer mit einem Vertrag für hildenMedia-Produkte verbunden.

Ja, denn ohne die Zustimmung des Eigentümers kann der Anschluss nicht gelegt werden. Die Genehmigung erteilen der Vermieter durch das Unterzeichnen der Grundstückseigentümererklärung der Stadtwerke Hilden. Diese finden Sie auf unserer Webseite.

Sofern Ihr Mieter den Glasfaseranschluss nutzen möchte, unterschreibt er einfach einen Vertrag mit uns. Wir benötigen über den Vertrag hinaus bei Mietobjekten für die Installation des Anschlusses das Einverständnis des Eigentümers. Sollte Ihr Mieter ausziehen, bleibt der Glasfaseranschluss bestehen. Sofern Ihr Mieter kein Interesse an einem Glasfaseranschluss hat, empfehlen wir Ihnen, einen Kompromiss zu finden. Denn der kostenlose Glasfaseranschluss ist nur bei Vertragsabschluss im Aktionszeitraum möglich und steigert den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig.

Die Grundstückseigentümererklärung (auch als Nutzungsvertrag des Eigentümers / der Eigentümerin mit der Stadtwerke Hilden GmbH bezeichnet) muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Der Mieter ist nicht unterschriftsberechtigt.

Nein. Falls die benötigte Anschlussquote nicht zustande kommt, ist Ihr abgegebener Antrag hinfällig.

Die Stadtwerke Hilden bauen das Glasfasernetz in Hilden aus. Eine wesentliche Voraussetzung für den Netzausbau ist, dass eine Mindestanzahl von Gebäuden im Anschlussgebiet sich für einen Anschluss entscheidet. In der Regel liegt diese Mindestanzahl bei 40 % der Gebäude, die anschließbar wären.

Innerhalb eines festgelegten Zeitraums, der Nachfragebündelung, haben die Bewohner im definierten Anschlussgebiet Zeit, einen Glasfaseranschluss zu beauftragen. Der Stichtag ist das Ende der Nachfragebündelung. Das Netz wird ausschließlich dann gebaut, wenn bis zum Stichtag eine ausreichende Anzahl der anschließbaren Haushalte ihre Teilnahme zugesagt hat. In diesem Zeitraum ist der Glasfaseranschluss für Ihr Gebäude (bis zu einer Länge von 10 Metern auf dem Grundstück) kostenlos.

FTTB bedeutet Fibre To The Basement oder Fibre To The Building. Als FTTB bezeichnet man das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude. Die Glasfaserleitung endet in der Regel im Keller und die Signale werden einige Meter im Gebäude über vorhandene Kupferleitungen zum Nutzer geführt.

FTTH bedeutet Fiber to the Home. Bei FTTH reicht die Anbindung praktisch zu 100 Prozent bis in die Wohnung oder das Büro mit Glasfaser, was theoretisch sogar Übertragungsraten jenseits von 1000 MBit erlaubt. Die Stadtwerke Hilden verlegen Glasfaser auf diese Weise.

PoP steht für Point of Presence und ist die zentrale Verteilstation für Glasfaser. Es ist ein garagenähnliches Gebäude. Von hier aus werden einzelne Glasfasern in jede Straße und bis zu jedem Haus verlegt.

Ein Breitband-Internetzugang ist heute genauso wichtig wie Strom, Gas und Wasser. Mit einem Glasfaser-Anschluss sind Sie für die Zukunft gerüstet. Sie besitzen damit eine eigene Leitung bis zum Hauptverteiler und teilen sich somit keine Leitung mehr mit weiteren Nachbarn, wie es bei herkömmlichen Kupferleitungen der Fall ist. Über Glasfaserleitungen sind enorm hohe Datengeschwindigkeiten möglich. Das sorgt für Zukunftssicherheit und wertet gleichzeitig Ihre Immobilie auf. Ein Gebäude mit Glasfaseranschluss lässt sich möglicherweise leichter vermieten.

Einen positiven Effekt hat Glasfaser-Internet auch in Gewerbegebieten. Unternehmen siedeln sich bevorzugt dort an, wo Breitband-Internet verfügbar ist. Zudem sind Glasfaserleitungen unempfindlich gegenüber Störungen von außen (z. B. Magnetfelder, elektrische Einflüsse) und bieten einen stabilen Datentransport.

Ihre heutigen Computer, Telefone und Fernsehgeräte sind in der Regel an ein klassisches Kupfer- oder Koaxialkabel angeschlossen oder drahtlos verbunden. Diese Netzwerke können die immer größer werdenden Datenmengen nicht in angemessener Zeit übertragen.

Das neue Glasfasernetz der Stadtwerke Hilden bietet eine megaschnelle Datenleitung, die es ermöglicht, von allen künftigen Entwicklungen zu profitieren, die mehr und mehr interaktiv werden und damit eine schnelle Kommunikation ermöglichen.

  • Stellen Sie die Raumtemperatur auf 21 °C ein. Jedes Grad mehr verursacht 6 % mehr Heizkosten. In selten benutzten Räumen kann die Temperatur auch niedriger liegen.
  • Achten Sie auf Stoßlüften statt Dauerlüften: Angekippte Fenster bringen wenig frische Luft, lassen aber viel Wärme hinaus.
  • Drehen Sie während des Lüftens die Heizkörper ab.
  • Dichten Sie Fenster und Türen gut ab.
  • Schließen Sie die Rollläden frühzeitig bei Dunkelheit. Durch die Fenster geht wertvolle Heizenergie verloren.
  • Halten Sie die Heizkörper frei von Vorhängen, Wäsche oder Möbeln. So kann die Wärme ungehindert in den Raum abgegeben werden.
  • Entlüften Sie regelmäßig Ihre Heizung. Luft im Heizkörper verhindert, dass dieser richtig warm wird.
  • Senken Sie während der Nacht die Temperatur am Heizkörper nur ab und drehen Sie ihn nicht vollkommen auf Null. So kühlt der Raum nicht zu stark aus. Morgens braucht er dann keine neue Kompletterwärmung mit höheren Heizwassertemperaturen.
  • Nutzen Sie eine Heizungsregelung mit automatischer Nachtabsenkung, um Kosten zu sparen.
  • Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage sorgt für einen optimalen und sparsamen Betrieb.
  • Profitieren Sie bei älteren Heizungsmodellen von unserem HeizungPlus-Service, bei dem wir die Heizungsmodernisierung gerne für Sie übernehmen.

Um die Hygiene Ihrer Wasserleitungen zu gewährleisten, empfehlen wir, nicht zu sehr an den Kosten zu sparen. Bitte beachten Sie auch, dass einige Wasserhähne und Aufsätze Keime ansammeln können.

  • Nutzen Sie „Sparspüler" im Toilettenkasten, um den Wasserverbrauch zu verringern. Ein Spülkasten mit Spartaste verbraucht dreimal weniger Wasser als ein herkömmlicher Spülkasten.
  • Reparieren Sie tropfende Wasserhähne und undichte Spülkästen sofort, sonst geht eine erhebliche Menge Wasser einfach verloren.
  • Verwenden Sie sparsame Duschköpfe und Armaturen.
  • Duschen Sie statt zu baden. Ein Vollbad hat einen dreimal höheren Wasser- und Energieverbrauch als eine fünfminütige Dusche.
  • Schließen Sie den Wasserhahn beim Zähneputzen, Rasieren und Einseifen. Das spart eine Menge Wasser.
  • Schalten Sie den Warmwasserspeicher vor längeren Nutzungspausen aus.
  • Stellen Sie den elektronischen Durchlauferhitzer genau auf die Wassertemperatur ein, die Sie brauchen. So sparen Sie Wasser, denn Sie erhalten schneller das Wasser in der gewünschten Temperatur.
  • Füllen Sie die Geschirrspülmaschine immer voll.
  • Dosieren Sie Salz und Klarspüler entsprechend der Wasserhärte. In Hilden hat das Trinkwasser eine mittlere Wasserhärte.
  • Spülen Sie das Geschirr nicht unter fließendem Wasser vor, sondern nutzen Sie ein Programm je nach Verschmutzungsgrad. Bei leicht verschmutztem Geschirr genügen Kurz- und Sparprogramme.
  • Wählen Sie die richtige Temperatur: 7°C im Kühlschrank sowie -18°C im Gefriergerät reichen aus
  • Lassen Sie gekochte Speisen erst abkühlen, bevor sie in den Kühl- oder Gefrierschrank gestellt werden
  • Nutzen Sie die passende Gerätegröße. Zwei kleinere Kühlschränke verbrauchen mehr Strom als ein großes Gerät mit doppeltem Volumen.
  • Halten Sie die Lüftungsgitter des Kühlschrankes frei, damit die Luft zirkulieren kann.
  • Stellen Sie die Gefriertruhe kühl auf. Am besten stehen Gefriergeräte in unbeheizten Räumen, zum Beispiel im Keller.
  • Tauen Sie Gefriergeräte regelmäßig ab. Ein Kühlelement ohne Eis arbeitet deutlich stromsparender.
  • Der Topf- oder Pfannenboden sollte mit der Kochstelle übereinstimmen. Ist er zu groß, verlängert sich die Kochdauer. Ist er zu klein, geht Wärme verloren.
  • Nutzen Sie Töpfe und Pfannen mit dicken Topfböden. Sie leiten die Hitze sehr gut und geben sie gleichmäßig an den Topfinhalt ab.
  • Verwenden Sie einen Deckel für jeden Topf. So halten Sie die Wärme besser im Topf und können mit einer kleineren Hitze kochen.
  • Schalten Sie die Elektro-Kochstelle schon einige Minuten vor Ende der Koch- oder Bratzeit aus und nutzen die Restwärme.
  • Nutzen Sie beim Backen die Umluft-Funktion. Das gleichzeitige Backen auf mehreren Ebenen spart Strom.
  • Nutzen Sie die Mikrowelle, um kleine Portionen sparsam zu garen oder zu erwärmen. Größere Mengen sollten auf dem Herd zubereitet werden.
  • Nutzen Sie Wasserkocher, um Wasser für das Kochen zu erhitzen. Das ist meist stromsparender als auf dem Herd.
  • Zusätzliche Elektro-Kleingeräte können den Stromverbrauch beim Kochen senken, zum Beispiel Eierkocher. Die Anschaffung lohnt sich aber nur bei häufigem Gebrauch.
  • Waschen Sie leicht verschmutzte Wäsche ohne Vorwaschprogramm und bei niedriger Temperatur.
  • Laden Sie die Waschmaschine möglichst immer voll und nutzen Sie Energiesparprogramme.
  • Verzichten Sie auf die Vorwäsche. Sie ist nur bei stark verschmutzter Wäsche notwendig. Behandeln Sie hartnäckige Flecken vor dem Waschen mit einem Fleckenmittel.
  • Trocknen Sie Ihre Wäsche im Freien oder im Trockenraum. Der Energieverbrauch eines Wäschetrockners ist doppelt so hoch wie der einer Waschmaschine im Kochwaschgang bei gleicher Wäschemenge.
  • Falls Sie einen Trockner benötigen, ist ein Wärmepumpentrockner einem konventionellen Trockner vorzuziehen.
  • Lüften Sie den Raum gut, wenn Sie einen Kondenstrockner verwenden.
  • Wählen Sie den richtigen Trocknungsgrad. Trocken Sie Wäsche, die gebügelt werden soll, nicht „schrankfertig" sondern nur „bügelfeucht“.
  • Schleudern Sie die Wäsche gründlich, denn gut geschleudert ist halb getrocknet. Wenn möglich 1.400 U/min, mindestens aber 1.000 U/min.
  • Reinigen Sie nach jedem Trockengang das Flusensieb, denn ein verstopftes Sieb erhöht den Energieverbrauch des Trockners.

Die Wärmepumpe sollte sich nicht in unmittelbarer Nähe zu Schlafräumen oder Nachbarsgebäuden befinden. Ein Mindestabstand von drei bis vier Metern ist ratsam. Beachten Sie auch die individuellen Herstellerangaben zur Geräuschemission. Günstig ist ein Standort auf der ohnehin lauteren Straßenseite des Gebäudes.

Rasenflächen eignen sich zum Aufstellen einer Wärmepumpe besonders, denn sie wirken schalldämpfend. Stellen Sie Ihre Wärmepumpe nicht zwischen zwei Mauern auf, denn hier können Echoeffekte auftreten, die die Lautstärke der Wärmepumpe sogar noch erhöhen.

Achten Sie darauf, dass die Hauptwindrichtung nicht in Richtung Ausblasöffnung weht. Sonst besteht die Möglichkeit, dass die kalte Luft, die die Wärmepumpe nach außen ausbläst, wieder angesaugt wird. Dieser Effekt schmälert die Effizienz einer Wärmepumpe erheblich.

Halten Sie das Gebläse der Wärmepumpe frei zugänglich, um die Wartung der Wärmepumpe zu erleichtern und die Luftströmungen nicht zu behindern. Auch sollten die Gebläseöffnungen in einem Mindestabstand von Gehwegen und der Terrasse sein, denn der entstehende Luftzug kann in unmittelbarer Nähe der Wärmepumpe das Wohlbefinden beeinträchtigen.

Achten Sie beim Aufbau darauf, dass die Wärmepumpe möglichst nah am Haus aufgestellt wird. Jeder zusätzliche Meter erhöht die Wärmeverluste über die Außenleitungen.

Achten Sie beim Kauf der Luftwärmepumpe darauf, ein leises Gerät zu kaufen. Um Lärmbelästigungen zu vermeiden, sollten die Geräte nicht direkt unter Schlafräumen stehen. Besondere Vorsicht gilt auch bei sehr enger Bebauung, um Nachbarn nicht zu stören. Der Schallrechner des Bundesverband Wärmepumpen kann Ihnen helfen, den notwendigen Abstands einzuschätzen.

Neben der Lautstärke des Geräts sind vor allem Aufstellart und Aufstellort für die Schallemissionen entscheidend. Sie sollten die Wärmepumpe auf einem Sockel aufstellen und eventuell mit einer Schallschutzhaube versehen. Dieser Sockel kann aus Beton gegossen sein oder aber auch aus einem dämmenden Material wie Rasen oder einer Matte aus Schaumstoff oder Moosgummi bestehen.

Eine Schallschutzhaube verringert die Lautstärke der Wärmepumpe durch Luftumlenkungen im Inneren. Geräusche gelangen damit nur noch stark abgeschwächt nach außen. Zusätzlich hat der eingesetzte Werkstoff eine dämmende Wirkung. Damit kann eine Schallschutzhaube – je nach Aufstellung – eine Schallreduktion von bis zu 15 dB(A) erreichen.

Eine Schallschutzhaube hat noch weitere Vorteile: Sie schützt die Wärmepumpe vor Witterungseinflüssen wie Hagel, Frost oder starker Sonneneinstrahlung. Die Funktion der Wärmepumpe wird durch eine Schallschutzhaube nicht eingeschränkt. Trotz Ummantelung wird die Umgebungsluft uneingeschränkt eingesogen. Ein Leistungsverlust ist bei einer Wärmepumpe mit Schallschutzhaube nicht zu erwarten. Auch Schallschutzwände oder immergrüne Hecken mit dichtem Blattwerk können die Schallemissionen verringern.

Eine besondere Form der Hybridheizung ist die Brauchwasserwärmepumpe, auch Warmwasserwärmepumpe genannt. Hier wird eine kleine Luftwärmepumpe mit einem bestehenden Heizkessel kombiniert und ist dann nur für die Wasserbereitung zuständig. Ein Vorteil solcher Systeme ist, dass die eigentliche Heizung in den wärmeren Monaten des Jahres lange ausgeschaltet bleiben kann. Das bedeutet mehr Einsatz von erneuerbaren Energien und schont das Heizungssystem.

Wenn eine Luftwärmepumpe nicht die benötigte Heizleistung erbringt, kann sie mit einem zweiten Wärmeerzeuger kombiniert werden. So entsteht eine Hybridheizung mit einer Wärmepumpe und zum Beispiel einem Gas-Brennwertkessel. Ein solches System mit zwei verschiedenen Wärmeerzeugern nennt man auch "bivalent". Dabei können beide Elemente in einem Kombigerät vereint sein oder einzeln bestehen. In jedem Fall sind sie verbunden durch eine gemeinsame Steuerung.

In der Praxis sorgt dann die Wärmepumpe für die Grundleistung. Der andere Wärmeerzeuger springt ein, wenn bei besonders niedrigen Außentemperaturen zeitweise sehr hoher Heizbedarf besteht oder wenn Warmwasser benötigt wird.

Eine intelligente Steuerung regelt die Hybridheizung vollautomatisch. Dabei können Sie wählen, ob das Ziel der finanziell günstigste Betrieb ist oder derjenige mit dem geringsten CO2-Ausstoß.

Es kann ein wirtschaftlich sinnvoller Schritt sein, eine bestehende Gas-, Öl- oder Pelletheizung durch eine Luftwärmepumpe zu einem solchen Hybridsystem zu ergänzen.

Luftwärmepumpen gewinnen auch aus der kalten Winterluft noch Wärme. Im Vergleich zu den anderen Systemen sind sie weniger aufwändig und können überall umgesetzt werden. Allerdings sind sie auch weniger effizient als die Heizungen mit Erdwärme oder Grundwasser, denn im Winter ist die Temperatur der Außenluft meist deutlich geringer als die Temperatur im Erdboden oder im Grundwasser. Da die Luft im Winter nur wenig Energie enthält, müssen die Ventilatoren große Luftmengen am Wärmetauscher vorbeiführen. Das verursacht Geräusche, die unterschiedlich laut sind. Daher spielen richtige Planung und der Aufstellort eine wichtige Rolle für den Schallschutz.

Erdwärmepumpen sind zwar nicht so leistungsstark wie Grundwasserwärmepumpen, arbeiten jedoch effizient. Die Temperaturen im Erdreich sind in den Wintermonaten ebenfalls nicht besonders niedrig und variieren kaum. Um Wärme aus dem Erdreich zu gewinnen, können entweder Bohrungen in die Tiefe vorgenommen oder oberflächennahe Kollektoren auf großen Flächen vergraben werden.

Bei einer Erdwärmepumpe mit Erdwärmesonde wird ein U-förmiges Rohr bis zu 100 Meter tief in den Boden getrieben. In der Sonde als Wärmetauscher fließt das Kältemittel, das die Umgebungswärme aufnimmt und zur Heizung befördert. Je mehr Wärme ein Haus braucht, desto tiefer muss gebohrt werden oder desto mehr parallel arbeitende Sonden müssen eingesetzt werden. Als grobe Orientierung sind circa 20 Meter pro Kilowatt Heizleistung zu veranschlagen.

Die für Sonden erforderlichen Bohrungen sind nicht überall erlaubt. Manche Gesteinsformationen sind dafür zu instabil. Auch hierzu erhalten Sie Informationen bei der für Sie zuständigen Wasserbehörde.

Bei einer Erdwärmepumpe mit Erdwärmekollektoren werden die Kollektoren bis zu 2 Meter unter der Erdoberfläche verlegt. Hier gilt: Je mehr Wärme benötigt wird, desto mehr Fläche müssen auch die Kollektoren abdecken. Als grobe Faustformel sind rund 40 Quadratmeter pro Kilowatt Heizleistung anzunehmen, es müssen also große Flächen aufgegraben werden.

Sparen Sie aus Kostengründen nicht an der Länge der Sonde oder der Fläche des Kollektors. Denn wenn die Wärmequelle zu klein ist, kühlt das Erdreich immer stärker aus. In der Folge sinken Leistung und Effizienz der Heizung. Das heißt: Das Haus wird nicht richtig warm, und Ihre Stromkosten steigen. Eine Erweiterung der Wärmequelle ist deutlich teurer als eine von Anfang an richtig ausgelegte Größe.

Grundwasserwärmepumpen nutzen das Grundwasser als Wärmequelle. Das Grundwasser ist auch im Winter selten kälter als 10 Grad Celsius. Dadurch können diese Systeme vergleichsweise effizient arbeiten.

Wenn Sie das Grundwasser als Wärmequelle nutzen möchten, müssen Sie zwei Brunnen bohren lassen. Aus einem der Brunnen wird das Wasser zum Wärmetauscher der Heizung geführt (Förderbrunnen bzw. Saugbrunnen). Durch den anderen fließt es zurück ins Grundwasser (Schluckbrunnen).

Diese Brunnenbohrungen sind genehmigungspflichtig und nicht überall erlaubt. In Wasserschutzgebieten kann die Genehmigung zum Beispiel verweigert werden. Außerdem kann die chemische Zusammensetzung des Grundwassers eine Nutzung als Wärmequelle verhindern. Wenn etwa zu viel Eisen oder Mangan im Wasser enthalten ist, verstopfen die Filter.

Informationen hierzu erhalten Sie bei der Stadt Hilden.

Auch Solarspeicher, Photovoltaisch-Thermische Kollektoren (PVT), Eisspeicher, das Meerwasser oder Prozesswärme können Wärmequellen sein. Diese Wärmequellen sind für die Versorgung von Wärmepumpen allerdings heute noch selten. Lassen Sie sich aber bei Interesse zu den genannten Wärmequellen beraten.

Grundsätzlich können alle drei Arten für bestehende und neue Gebäude eingesetzt werden. Sie unterscheiden sich aber deutlich in ihrer Effizienz, im Installationsaufwand, den Kosten und anderen Punkten. Und nicht alle Wärmepumpenarten sind auf allen Grundstücken umsetzbar.

Wärmepumpen werden vom Bund durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Den Antrag für eine Wärmepumpe als Einzelmaßnahme stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der Heizungsaustausch wird auch über Landesprogramme und von einigen Kommunen gefördert. Dadurch ist ein noch höherer Zuschuss möglich. Die Bedingungen der einzelnen Förderprogramme sind unterschiedlich. Voraussetzung für viele Förderungen ist ein bestimmtes Maß an Effizienz der Anlage.

Wichtig: Anträge müssen immer vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden. Informieren Sie sich also rechtzeitig über die passende Förderung und mögliche Kombinationen.

Die Wartungskosten sind bei reinen Wärmepumpen geringer als bei anderen Heizungen. Empfohlen wird für alle Wärmepumpen jährlich bis alle zwei Jahre eine Kontrolle der mechanischen Bauteile und die Überprüfung von Dichtheit, Druck und Temperatur. Für diese Routineaufgaben und -maßnahmen ist jährlich mit etwa 100 Euro zu rechnen, hinzu kommen Arbeits- und Fahrtstunden der Handwerker. Der Besuch des Schornsteinfegers entfällt bei reinen Wärmepumpensystemen komplett.

Achten Sie bei der Entscheidung für ein konkretes Modell auf den Schallausstoß. Ein Messwert dazu ist auf dem Effizienzlabel jedes Geräts angegeben. Der Durchschnitt liegt etwa bei 50 dB (Dezibel), es gibt aber auch Geräte mit 30 dB. Moderne Geräte haben zudem teils einen besonders leisen Nachtmodus.

Ermitteln Sie zusammen mit dem Fachbetrieb den optimalen Aufstellort. Dabei geht es nicht nur um den Abstand zum Beispiel vom Nachbarhaus. Auch die günstige Schallabsorption zum Beispiel durch Hecken ist einzubeziehen. Und genauso die nachteilige Schallreflexion an Hauswänden. Sprechen Sie hierüber in der Planung auf jeden Fall detailliert. Nachträglich lassen sich störende Geräusche nicht mehr oder nur schwierig beheben.

Eine Photovoltaikanlage kann unter guten Bedingungen Strom für die Wärmepumpe liefern. Der Strom vom eigenen Dach ist günstiger als der Strom aus dem Netz – das senkt also Ihre Heizkosten.

Wie hoch dieser Anteil ausfällt, ist allerdings von vielen Punkten abhängig und muss im Einzelfall berechnet werden. Klar ist aber, dass der Strom aus einer üblichen Solaranlage auf dem Einfamilienhaus nicht annähernd reicht, um die Wärmepumpenheizung allein zu betreiben. Denn die meiste Heizleistung wird schließlich im Winter benötigt – also genau dann, wenn die geringsten Solarerträge zu erwarten sind.

In jedem Fall steigert die Einbindung einer Wärmepumpe die Rendite einer Solarstromanlage. Denn so kann mehr erzeugter Strom selbst genutzt werden. Und dieser Eigenverbrauch ist lukrativer als die Einspeisung ins Netz.

Damit der Solarstrom immer sinnvoll zur Heizung, zu den anderen Geräten im Haushalt und ins Netz verteilt wird, benötigen Sie ein Energiemanagementsystem. Das wird in der Regel an den Wechselrichter angeschlossen und übernimmt die Steuerung des Stromflusses. Solarthermische Anlagen und die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen können genauso gut mit Wärmepumpen kombiniert werden, wie mit anderen Heizungen auch. Insgesamt ist für die sinnvolle Kopplung von Sonnenenergie und Wärmepumpe eine sehr sorgfältige Planung wichtig. Eine unabhängige Beratung vorab ist sehr empfehlenswert.

Bei Grundwasser- und Erdwärmepumpen sind keine Lärmprobleme zu erwarten. Luftwärmepumpen verursachen mit ihren großen Ventilatoren Geräusche. Diese Geräusche können zum Beispiel Nachbarn stören, aber auch Sie selbst. Und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Zwar sind die Geräte in den vergangenen Jahren immer leiser geworden, doch um Problemen vorzubeugen, sollten Sie zwei Punkte beachten:

  • Achten Sie bei der Entscheidung für ein konkretes Modell auf den Schallausstoß. Ein Messwert dazu ist auf dem Effizienzlabel jedes Geräts angegeben. Der Durchschnitt liegt etwa bei 50 dB (Dezibel), es gibt aber auch Geräte mit 30 dB. Moderne Geräte haben teilweise einen besonders leisen Nachtmodus.
  • Ermitteln Sie zusammen mit dem Fachbetrieb den optimalen Aufstellort. Dabei geht es nicht nur um den Abstand vom Nachbarhaus. Auch die günstige Schallabsorption zum Beispiel durch Hecken ist zu bedenken sowie die ungünstige Schallreflexion an Mauern. Sprechen Sie in der Planungsphase detailliert darüber. Nachträglich lassen sich störende Geräusche nicht mehr oder nur schwierig beheben.

Für eine Luftwärmepumpe brauchen Sie keine Genehmigung. Nutzen Sie aber Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle, sollten Sie vorab prüfen, wo und wie Genehmigungen einzuholen sind. Je nach Lage des Grundstücks und angestrebter Bauart gelten verschiedene Vorschriften. Ansprechpartner sind die Unteren Wasserbehörden. Die Anträge kann auch ein von Ihnen beauftragter Betrieb für Sie vorbereiten. Am besten machen Sie diesen Schritt zum Teil des Vertrags mit dem planenden oder ausführenden Unternehmen.

Bei den Stadtwerken Hilden bzw. Ihrem Betreiber des örtlichen Stromnetzes müssen Sie den Betrieb einer Wärmepumpe in jedem Fall anmelden. Das ist auch Voraussetzung, damit Sie einen Heizstromtarif nutzen können. Um den Stromverbrauch der Heizung zu ermitteln, bekommt diese auch einen zusätzlichen Zähler.

Für einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe sind Flächenheizungen ideal – zum Beispiel Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen. Über die große Fläche kann die Wärme sehr gut an den Raum abgegeben werden. Eine Wärmepumpe kann problemlos die niedrigeren Heiztemperaturen erzeugen, die die Flächenheizung benötigt.

Aber auch Heizkörper schließen den Betrieb einer Wärmepumpe nicht aus. Sind die Heizkörper ausreichend groß und der Sanierungszustand des Hauses gut, lässt sich die Vorlauftemperatur der Heizung absenken. So kann auch ein Bestandsgebäude mit Heizkörpern effizient mit einer Wärmepumpe beheizt werden.

Bei nicht ausreichend großen Heizkörpern oder einem sanierungsbedürftigen Zustand des Hauses kann der Austausch einzelner Heizkörper gegen größere oder spezielle Wärmepumpenheizkörper/Niedertemperatur-Heizkörper sinnvoll sein.

Ja. Lassen Sie einen Wärmemengenzähler – sofern noch nicht vorhanden – für die Wärmpumpe einbauen. Nur so können Sie überprüfen, ob Ihr System effizient läuft und gegebenenfalls nachsteuern. Der Wärmemengenzähler zeigt Ihnen in Kilowattstunden an, wieviel Wärme die Wärmepumpe ans Haus abgegeben hat. Wenn Sie diesen Wert nach einem Jahr Laufzeit durch den Stromverbrauch der Wärmepumpe im selben Zeitraum teilen, erhalten Sie Ihre Jahresarbeitszahl. Ist die Jahresarbeitszahl deutlich niedriger als erwartet, sollten Sie nach den Ursachen suchen und gemeinsam mit Ihrem Fachbetrieb möglichst gegensteuern.

Oft wird die Leistungszahl (abgekürzt COP, vom englischen coefficient of performance) angegeben. Sie benennt das Verhältnis von eingesetzter Energie und gewonnener Wärme, ist aber als einzelne Zahl nicht aussagekräftig. Die Leistungszahl zeigt eine Momentaufnahme, während die Jahresarbeitszahl die sich ändernden Bedingungen im Jahresverlauf berücksichtigt.

Die Stadtwerke Hilden liefern seit 2013 ausschließlich Ökostrom an alle Hildener Privathaushalte und ebenso an Gewerbebetriebe, die einen Vertrag wie die Privatkunden haben. Dies war eine Unternehmensentscheidung, deren Richtigkeit sich im Laufe der vergangenen zehn Jahre bestätigt hat.

Darüber hinaus beliefern wir Großgewerbebetriebe im Rahmen von Sonderverträgen. Diese Großabnehmer wählen ihren Strommix selbst. Dieser ist in der Regel kein reiner Ökostrom. In der verpflichtenden Stromkennzeichnung, die hier auf unserer Internetseite und auf jeder Rechnung zu finden ist, wird dementsprechend der gesamte Strom, den die Stadtwerke Hilden ausliefern, zusammen ausgewiesen, der Ökostrom und auch der „graue“ Strom der Sonderverträge.

Ja, wenn Sie mit unserer digitalen Vorteilskarte bezahlt haben, können Sie stornieren. Haben Sie ein anderes Zahlungsmittel benutzt, dann ist eine Stornierung nicht möglich. Aber Sie können Ihren gebuchten Termin verschieben, wenn Sie sich kurzfristig anders entscheiden.

Nein, eine Reservierung von Tickets ist nicht möglich. Im Online-Shop können Sie Tickets ausschließlich kaufen.

Ja, Sie können sich ganz kurzfristig entscheiden. Solange noch Tickets vorhanden sind, können Sie ganz spontan am Besuchstag ein Online-Ticket im Shop kaufen. Sie gehen damit nur das Risiko ein, dass an einem schönen Tag das Kontingent bereits ausgebucht sein kann.

Ja, Sie können Tickets für beliebig viele Personen in einer Buchung kaufen, zum Beispiel für Gruppen. Dabei ist es nicht notwendig, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer persönlich anzugeben, sondern Sie geben nur an, wie viele Tickets Sie in der jeweiligen Preisklasse möchten, zum Beispiel wie viele Erwachsene und wie viele Kinder.

Bis zu drei Tage im Voraus können Sie Tickets im Online-Shop der Hildener Schwimmbäder kaufen. Sollten Sie sich kurzfristig anders entscheiden, können Sie Ihren Termin verschieben, jedoch nicht stornieren, je nachdem, wie Sie bezahlt haben. Nur wenn Sie mit unserer digitalen Vorteilskarte online bezahlt haben, können Sie das Ticket auch stornieren.

Die Reichweite variiert aktuell zwischen 120 und bis zu 500 Kilometern mit einer vollen Ladung. Je nach Fahrstil, Wetterbedingungen und Alter der Batterie kann dieser Wert etwas schwanken. Grundsätzlich wird der Stromverbrauch eines Elektroautos durch den Aufwand an Fahrenergie (je nach Einsatzbedingungen), den Wirkungsgrad der Batterie (innere Widerstände, Batterieheizung und -kühlung, Selbstentladung), den Wirkungsgrad des Ladegerätes (Ladeverluste) sowie durch den Bedarf der Nebenverbraucher (vor allem Klimaanlage) bestimmt.

Aus einer Studie des ADAC geht hervor, dass Elektroautos in einigen Fällen günstiger als vergleichbare Neuwagen mit Verbrennungsmotor sind. Das trifft natürlich nicht in jedem Fall zu, aber bei einer jährlichen Fahrleistung von 30.000 Kilometern bewegen Sie sich mit einem Elektroauto meist schon im finanziellen Plus-Bereich gegenüber Verbrennern. Zusätzliche Kosten können durch die Anschaffung von Peripheriegeräten entstehen.

Ein Ladekabel und die Ladebox kosten noch einmal extra. Mit einer eigenen Ladeboxen verringern Sie die Zeit, die Sie benötigen, um Ihr Elektroauto zu laden. Bei Wartung und Verschleiß sind Elektroautos im Vorteil. Mit weniger beweglichen Teilen und starker Motorbremse sind Elektroautos um ein Drittel günstiger, wenn man nur die Wartung und den Verschleiß betrachtet. Bei kluger Aufladung sind es insgesamt aber eher die geringen „Tank-Kosten“, die ein Elektroauto bei hoher Fahrleistung so günstig machen.

Am günstigsten laden Elektroautos an einer privaten Ladebox zum normalen Preis für den Haushaltsstrom.

Wer keine eigene Lademöglichkeit hat, kann die öffentlichen Ladesäulen der Stadtwerke Hilden GmbH in Hilden und im Ladenetz.de-Verbund nutzen.

Energiekunden der Stadtwerke Hilden laden günstiger!

Generell spielen bei der Ladedauer eines Elektroautos mehrere Faktoren eine Rolle. Hauptsächlich sind es die folgenden:

  • die Ladeleistung der Ladestation oder Steckdose,
  • die Kapazität des Akkus,
  • die Ladetechnik des E-Autos.

Großen Einfluss auf die Dauer des Ladeprozesses hat die jeweilige Art der Ladestation. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Elektroauto zu laden. Im Bereich der öffentlichen Ladesäulen versprechen die sogenannten Schnell-Ladestationen die kürzeste Ladezeit. Wir bieten deshalb die sogenannte hildenLadebox an. Diese wird an eine Starkstromleitung angeschlossen und lässt sich zum Beispiel einfach an der Garagenwand montieren. Komfortabel, sicher und schnell laden – die hildenLadebox ist eine gute Entscheidung.

Wer ein E-Auto kauft, kann von zahlreichen Förderprogrammen des Bundes und der Länder profitieren. Eine aktuelle Übersicht, welche Fördertöpfe Sie in Anspruch nehmen können, finden Sie im Förder.Navi der NRW.ENERGY4CLIMATE:

Jetzt informieren 

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Normal-Ladesäulen und eine Schnell-Ladesäule im Hildener Stadtgebiet.

Zur Übersichtskarte

Wer beim Kauf eines Elektroautos sparen möchte, der kann auf die staatliche Förderung, den sogenannten Umweltbonus des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zurückgreifen. Das Fördervolumen für ein reines Batterieelektrofahrzeug über insgesamt 4.000 Euro wird zu 50 Prozent vom Bund und zu 50 Prozent von den Automobilherstellern getragen und gilt für Fahrzeuge, wenn deren Netto-Listenpreis des Basismodells maximal 60.000 Euro beträgt. Beim Autogipfel im November 2019 wurde beschlossen, dass der Zuschuss für rein elektrische Autos unterhalb eines Listenpreises von 40.000 Euro von derzeit 4.000 Euro auf 6.000 Euro klettern soll. Mit der höheren Prämie werde es nun ermöglicht, weitere 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern, teilte die Bundesregierung mit.

In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, über das "Sofortprogramm Elektromobilität" eine zusätzliche Subvention bis zu max. 1.000 Euro für die Anschaffung einer privaten Ladestation zu erhalten.

Um die günstigen Sonderkonditionen rund um die E-Leasing-Angebote in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als Voraussetzung zunächst zu den Stadtwerken Hilden als Stromanbieter wechseln. Den Stromanbieter zu wechseln ist in der Regel einfach und richtet sich nach den Vertragslaufzeiten bei Ihrem bisherigen Anbieter. Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Gerne übernehmen wir anschließend den Wechsel für Sie.

Ihre Ansprechpartner bei den Stadtwerken Hilden:

Kundenzentrum
Am Feuerwehrhaus 1, 40724 Hilden
Telefon 02103 795-555
Fax 02103 795-130

Öffnungszeiten

Mo. – Do.8.00 – 17.00 Uhr
Fr.8.00 – 15.00 Uhr

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Bei unseren Kooperationspartnern können Kunden der Stadtwerke Hilden einen Leasingvertrag zu günstigen Sonderkonditionen abschließen. Dabei dient eine schriftliche Bestätigung der SWH als Legitimation. Lassen Sie sich vor Ort ausführlich zu unseren E-Leasing-Angeboten beraten. Sonderausstattungswünsche sind gegen Mehrpreis bzw. über eine Erhöhung der Leasingrate möglich und lassen sich Ihren Bedürfnissen anpassen.

Unsere Kooperationspartner:

  • Smart-Center
    Niederlassung Rhein-Ruhr Düsseldorf
    Mercedesstraße 11, 40470 Düsseldorf

    Ansprechpartner:
    Patrik Lethaus
    Telefon 0211 64000-42

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  • Hans Brandenburg GmbH
    BMW & MINI Vertragshändler
    Düsseldorfer Str. 2, 40721 Hilden

    Ansprechpartner:
    Sascha Niebel
    Telefon 02103 502-210

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Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ dient zur Organisation von Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er hat drei Stufen. In jeder weiteren Stufe nimmt die Kontrolle des Staates zu, um die Versorgung so weit wie möglich zu sichern.

1. Frühwarnstufe:

Bei der Frühwarnstufe liegen ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage eintreten kann.

In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Sie schätzen regelmäßig die Lage für die Bundesregierung ein. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehört es beispielsweise, Möglichkeiten der flexiblen Beschaffung zu nutzen, auf Gasspeichervorräte zurückzugreifen oder Lastflüsse zu optimieren.

2. Alarmstufe:

Hier gibt es eine Störung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage, die die Gasversorgung erheblich verschlechtert. Auch sie ist mit marktbasierten Maßnahmen noch zu bewältigen.

Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure hauptsächlich in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Hier können ebenfalls die in Stufe 1 genannten Maßnahmen genutzt werden. Um die Versorgung zu sichern, kann die Bundesregierung allerdings zusätzlich unterstützend tätig werden. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben.

3. Notfallstufe:

Die Notfallstufe ist für den Fall, dass die marktbasierten Instrumente angewendet wurden, aber die Gasversorgung trotzdem nicht ausreicht, um die Nachfrage vollständig zu decken.

Jetzt müssen nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden zu sichern. Die Bundesregierung kann dann im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur übernimmt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas.

Alle Verbraucher, ob Unternehmen oder Privathaushalte, sind von der Bundesregierung aufgefordert, Energie zu sparen, wo immer es möglich ist. Auf diese Weise kommen wir mit dem aktuell vorhandenen Gas im Sommer zurecht und können noch etwas in die Gasspeicher füllen. Nur mit vereinten Kräften können wir uns gut auf die nächste Heizperiode vorbereiten.

Bei Fragen können Sie eine E-Mail an unserer Team Krisenvorsorge schreiben:

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Gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene

Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

Verordnung (EU) Nr. 2017/1938

Gesetzliche Grundlagen auf nationaler Ebene

Energiewirtschaftsgesetz

Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung

Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise

Darüber hinaus wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Präventionsplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.

Präventionsplan Gas

Aufbauend auf diesen Grundlagen hat der BDEW im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Gas den Leitfaden Krisenvorsorge Gas veröffentlicht.

Kooperationsvereinbarung Gas 

Leitfaden Krisenvorsorge Gas 

Es ist sehr wichtig, dass die Kundendaten stets aktuell sind und Änderungen den Stadtwerken Hilden mitgeteilt werden. Sollten sich Ihre Kontaktdaten ändern, bitten wir Sie, uns diese per Mail mitzuteilen:

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Im Krisenfall nutzen wir die bei uns angegebenen Kontaktdaten. Die betroffenen Unternehmen haben diese bei uns hinterlegt. 

Die Bundesnetzagentur wird bestimmen, welche Unternehmensgrößen zuerst aufgefordert werden, ihren Verbrauch zu reduzieren oder zu beenden. Haushalte gehören zu den geschützten Verbrauchern.

Alle Anlagen, bei denen eine registrierende Leistungsmessung, bzw. Lastgangmessung erfolgt, sind von der Krisenvorsorge betroffen. Gemäß §24 GasNZV werden fernauslesbare registrierende Leistungsmessungen bei Kunden mit einer stündlichen Ausspeiseleistung über 500 kW und einer Jahresenergiemenge über 1.500.000 kWh verwendet. Nicht betroffen sind somit alle Haushaltskunden.

Bei der Abschaltung sind darüber hinaus im ersten Schritt der Abschaltung alle geschützten Kunden (gemäß § 53a EnWG) nicht betroffen.

Auch in Hilden gibt es Unternehmen, die für ihre Produktion oder Heizung auf die Gasversorgung angewiesen sind und zu den nicht geschützten Verbrauchern gehören. Die Stadtwerke Hilden würden vom vorgelagerten Ferngasnetzbetreiber, der Open Grid Europe, eine Aufforderung erhalten, bestimmte Verbraucher dazu aufzufordern, den Verbrauch zu reduzieren bzw. zu beenden. Dazu sind die Stadtwerke Hilden per Gesetz verpflichtet, ebenso sind die betroffenen Unternehmen per Gesetz verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen.

Ob, wann und in welchem Umfang diese Aufforderung nach Hilden kommt, ist aktuell reine Spekulation. Die Stadtwerke Hilden raten zu Besonnenheit. Die Stadtwerke Hilden haben ein Team Krisenvorsorge eingerichtet und sind in Kontakt mit allen eventuell betroffenen Unternehmen sowie dem vorgelagerten Ferngasnetzbetreiber.

Ob in Hilden die Erdgasversorgung eingeschränkt oder gestoppt werden muss, entscheidet in der Notfallstufe die Bundesnetzagentur. Die Stadtwerke Hilden als Verteilnetzbetreiber müssten diese Vorgaben dann umsetzen und die betroffenen nicht geschützten Kunden informieren.

Laut Gesetz und Verordnung sind Haushaltskunden sogenannte „geschützte Kunden“.

Gemäß § 53a EnWG geschützte Kunden sind:

  1. Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile Anwendung finden, oder Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der hier benötigt wird,
  2. Grundlegende soziale Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 im Erdgasverteilernetz und im Fernleitungsnetz. Hierzu gehören u. A. Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten, sowie z. B. Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen,
  3. Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne von Nummer 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteilernetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.

Für den Fall, dass die Notfallstufe ausgerufen wird, sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt. Diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Blockheizkraftwerke, die der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Nicht geschützte Kunden sind solche Verbraucher, bei denen eine registrierende Leistungsmessung bzw. Lastgangmessung erfolgt.

Um Fragen der Bürgerinnen und Bürger vorab zu klären, sind die Stadtwerke Hilden unter der E-Mail-Adresse email hidden; JavaScript is required zu erreichen. Alle betroffenen Erdgas-Nutzerinnen und -Nutzer werden zu gegebener Zeit per Post von den Stadtwerken Hilden informiert.

Die Kosten der Umstellung von L-Gas auf H-Gas tragen die Stadtwerke Hilden. Der Preis pro Kilowattstunde bleibt ebenfalls gleich, denn die Kunden zahlen die gelieferte Menge nach Energieleistung in Kilowattstunden. Deshalb ist H-Gas nicht teurer als L-Gas.

Ist die Installation eines neuen Gas-Geräts geplant, achten Sie darauf, ein Gerät zu wählen, das sich automatisch an die Gas-Qualität anpasst. Die Installationsbetriebe beraten entsprechend bei der Auswahl.

Generell sind die meisten Geräte umstellbar. Das geschieht entweder durch eine manuelle Einstellung oder ein Ersatzteil, welches das Gerät H-Gas-tauglich macht. Ab 2026 werden alle Geräte besichtigt und die Umstellbarkeit geprüft.

Zwei Jahre vor der Umstellung werden alle Erdgasgeräte von Fachunternehmen besichtigt. Die Stadtwerke Hilden beauftragen diese Unternehmen und übernehmen die Kosten. Sie bekommen rechtzeitig Post mit einem Termin und einer PIN, die Missbrauch durch selbst ernannte "Monteure" verhindern kann.

Bei der Besichtigung wird die Umstellungsfähigkeit geprüft. Viele Geräte kann man recht einfach umstellen, für manche braucht man ein Ersatzteil. Das bestellen wir und bauen es Ihnen vor der Umstellung kostenfrei ein.

Um Missbrauch und Kriminalität vorzubeugen, werden alle Gas-Abnehmer vorher angeschrieben und erhalten eine PIN. Die PIN ist praktisch das Codewort, das der prüfende Fachbetrieb korrekt nennen muss, bevor er Zutritt erhält. Die Stadtwerke Hilden mahnen an, niemandem diese PIN auszuhändigen und keinesfalls einen selbsternannten „Monteur“ ohne Termin hereinzulassen. Beim geringsten Zweifel an der Richtigkeit gilt der Rat: Tür zu und bei den Stadtwerken Hilden oder der Polizei anrufen.

Sie brauchen nichts zu tun. Für die Erdgas-Umstellung ist der Netzbetreiber zuständig, also die Stadtwerke Hilden, egal welchen Lieferanten der Kunde vertraglich hat. Auch die Kosten der Umstellung übernehmen die Stadtwerke Hilden. Sie bekommen von uns Post. Darin ist alles erklärt. Sie erhalten einen Termin und eine PIN.

Nein. Die wichtigste Nachricht für die Hildener ist: Die Versorgung ist gesichert.

2028 werden alle Hildener Erdgasgeräte auf H-Gas umgestellt.

Die Umstellung auf H-Gas ist nicht auf Hilden beschränkt. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen werden bisher fast vollständig mit L-Gas aus Groningen beliefert und müssen genauso umstellen. Über viele Jahre erstreckt sich die Umstellung der Städte in NRW und Niedersachsen nach einer ausgeklügelten Reihenfolge. Diese wurde von der Bundesnetzagentur und dem vorgelagerten Netzbetreiber Open Grid Europe festgelegt.

In Düsseldorf und Köln hat die Umstellung bereits begonnen. Hilden ist erst im Jahr 2028 an der Reihe. Die Abteilung Netze der Stadtwerke Hilden beginnt aber jetzt schon mit einem vorbereitenden Projekt. Alle 14.500 Gas-Abnahmestellen in Hilden müssen vor der eigentlichen Umstellung durch zertifizierte Fachbetriebe besichtigt werden. Dabei wird die Umstellungsfähigkeit beurteilt.

Seit Jahrzehnten kam das Erdgas für Hilden aus der Region Groningen in den Niederlanden. Doch die Gasfelder in Groningen stellen nach 2030 ihre Lieferung ein. Dann werden die Hildener wie alle deutschen Erdgaskunden mit Erdgas aus Norwegen oder Großbritannien beliefert.

In der Region Groningen wird seit den 1960er Jahren Erdgas gefördert. Durch die jahrzehntelange Förderung werden die Reserven knapp. Zudem hat die Förderung zu Veränderungen im Erdboden geführt. Als Konsequenz hat die Niederländische Bergaufsichtsbehörde eine starke Drosselung und letztlich die Einstellung der Erdgasförderung gefordert. Unsere holländischen Nachbarn halten sich dennoch an ihre Lieferverpflichtungen bis zum Jahr 2030.

Insgesamt haben wir in Hilden ca. 14.500 Erdgasgeräte in Haushalten und Unternehmen. Etwa 11.200 Haushalte nutzen aktuell in Hilden Erdgas für die Heizung und zur Warmwasserbereitung.

Das Erdgas, mit dem Hilden momentan beliefert wird, ist ein sogenanntes „L-Gas“. Das L steht im Fachjargon für low-calorific gas und bezieht sich auf den Methan-Gehalt. „H-Gas“ steht für high-calorific gas. Es hat einen etwas höheren Methangehalt, also auch einen leicht höheren Energiegehalt.

Für Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige Solarversicherungen, die auf die Risiken, denen eine Photovoltaikanlage ausgesetzt ist, abgestellt sind.
Photovoltaik-/Allgefahrenversicherung inkl. Ertragsausfall:
Versicherte Gefahren und Schäden:

  • Sturm, Hagel, Frost, Eisgang und Schneedruck
  • Überschwemmung, Diebstahl, Tierbisse
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag und Explosion, Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen, Implosion
  • Versagen von Messeinrichtungen, Sicherheits- und Regeleinrichtungen aufgrund eines äußeren Ereignisses
  • Vandalismus, Böswilligkeit, Vorsatz Dritter, Fahrlässigkeit
  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • Sachschaden aus Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern
  • Ausnahmen sind z. B. Krieg, Erdbeben, Korrosion oder betriebsbedingte Abnutzung

Ertragsausfall:

Ertragsausfallkosten für nicht verkauften Strom werden bei kleineren PV-Anlagen mit Tagesentschädigung für die Sommer- und Winterzeit abgegolten. Ein Selbstbehalt pro Schadensfall kann vereinbart werden.
Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlagen:
Diese Versicherung ist sinnvoll für alle Besitzer und Betreiber von Solarstromanlagen, die Schäden bei Dritten verursachen könnten.
Versicherte Gefahren und Schäden:

  • Schutz bei Personenschäden, Versicherungssumme
  • Schutz bei Vermögensschäden, Versicherungssumme
  • Schutz bei Mietsachschäden
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht
  • Sonstige Gebäudeschäden

Versicherungsmöglichkeit über eine Gebäudeversicherung
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage über eine bestehende Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung abzusichern. In diesem Fall wird die Photovoltaikanlage mit ihrem Wert in eine bestehende Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung eingebunden. Die Versicherung tritt für die in der Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung definierten Haftungsrisiken nun auch für die Photovoltaikanlage ein. Dies sind üblicherweise Feuer-, Sturm-, Blitz-, Wasserschäden etc.; darüber hinausgehende Risiken werden nicht abgedeckt. Bei einer bestehenden Gebäudeversicherungspolice ist zu prüfen, ob die spezifischen Risiken einer PV-Anlage zusätzlich in die Versicherung mit eingebunden werden können.
Grundsätzlich sollte in jedem Fall dem Gebäudeversicherer mitgeteilt werden, dass eine PV-Anlagen auf bzw. an dem Objekt betrieben wird.

Für die Module gibt es eine Produktgarantie von 10 Jahren und eine selbstständige Herstellergarantie über die Mindestleistung von 80 Prozent der Ursprungsleistung nach 20–25 Jahren. Die Wechselrichter haben üblicherweise eine Garantie von 5 Jahren. Bei den meisten Lieferanten kann man gegen Mehrpreis eine Garantieverlängerung über bis zu 20 Jahre vereinbaren.
Die Montage und Installation erfolgen nach den Vorgaben der VOB und unterliegen einer Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für die von dem Montageunternehmen erbrachten Leistungen.

Eine Garantie gibt es zwar nicht, doch generell sind Solarmodule sehr wohl gegen Hagelschlag geschützt. Das gehärtete Spezialglas wird in eigens zu diesem Zweck entwickelten Tests nach IEC-Norm geprüft.

Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags ist relativ gering, die Anlage selbst zieht keine Blitze an. Dennoch kann ein direkter Blitzeinschlag oder auch ein Blitzeinschlag in der Nähe der Solaranlage (Überspannung) mitunter zur Zerstörung einer Photovoltaikanlage führen. Daher sind zusätzliche Blitzschutzmaßnahmen durchaus ratsam. Diese können Überspannungsschutzmaßnahmen sowie Blitzfangvorrichtungen auf dem Dach umfassen. Letztere sind besonders wichtig, wenn es sich um aufgerichtete Anlagen auf Dächern mit geringer Neigung handelt und diese den höchsten Punkt in der Umgebung darstellen. Ist auf dem Dach bereits eine Blitzfangeinrichtung installiert, wird die PV-Anlage üblicherweise in den äußeren Blitzschutz eingebunden und nach innen abgesichert.

Die Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber läuft über 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Die Anlage kann danach weiterbetrieben werden, entweder in der sonstigen, nicht geförderten Direktvermarktung des erzeugten Stroms oder zum Eigenverbrauch.

Das EEG mit den darin definierten Einspeisevergütungen ist ein Bundesgesetz und bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt worden. Zukünftige Änderungen des EEG sind ab Datum der Gesetzesänderung rechtsverbindlich. Es gilt jeweils der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage. Die zugesicherte Einspeisevergütung hat einen Bestandsschutz von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.

Im Rahmen der Einspeiseverträge mit dem Netzbetreiber ist die jährliche Abrechnung mit mehreren, in der Regel monatlichen Abschlägen üblich. Für die Abschläge wird der erwartete Jahresertrag der PV-Anlage zugrunde gelegt. Zum jährlichen Abrechnungsdatum werden die erzeugten und eingespeisten Strommengen über die Zählerstände festgestellt. In der Regel wird der Netzbetreiber die Jahres-Gutschrift (abzüglich der erhaltenen Abschläge) erstellen.

Es ist ein Antrag zum Netzanschluss der PV-Anlage beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu stellen. Bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp handelt es sich um eine sogenannte privilegierte Kleinanlage, deren Netzanschluss direkt auf dem Grundstück über den vorhandenen Stromanschluss zu erfolgen hat. Den Anschluss größerer Anlagen hat der Netzbetreiber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 8 Wochen individuell zu prüfen (§ 9 Abs. 5 ff. EEG 2014).
Der geplante Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber gemeldet, welcher prüft, ob ausreichend Aufnahmekapazität in der Anschlussleitung vorhanden ist. Ist dies der Fall (positive Netzverträglichkeitsprüfung), kann die PV-Anlage problemlos angeschlossen werden. Ist die Aufnahmekapazität nicht ausreichend (negative Netzverträglichkeitsprüfung), hat der Netzbetreiber unter bestimmten Umständen einen Netzausbau vorzunehmen.
Nach erfolgter Fertigstellungsanzeige (Anzeige der Inbetriebnahme) wird durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers der Zähler getauscht bzw. gesetzt. Darüber hinaus muss die PV-Anlage innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Wenn Sie elektrische Geräte hauptsächlich während der Zeiten benutzen, zu denen Strom von der PV-Anlage erzeugt wird, können Sie den Eigenverbrauchsanteil der erzeugten Energie steigern und somit Ihre Stromkosten weiter verringern. Zusätzlich gibt es zu diesem Zweck diverse „mitdenkende“ Haushaltsgeräte-Steuerungen, die den Energieverbrauch entsprechend optimieren und Tipps für einen möglichst kostengünstigen Betrieb geben.

Der technische Aufwand der Einspeisung ist gering. Bei Anlagen bis 10 kWp wird Ihr Bezugszähler durch einen sogenannten Zweirichtungszähler ersetzt, der sowohl den aus dem öffentlichen Netz bezogenen als auch den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zählt. Bei Anlagen über 10 kWp muss zusätzlich ein Stromzähler direkt hinter der PV-Anlage installiert werden, um den insgesamt produzierten PV-Strom zu registrieren. Aus den Zählerständen dieses Gesamt-PV-Stromzählers und dem Einspeisezähler lässt sich die selbst genutzte und die eingespeiste Strommenge berechnen.

Es ist generell sogar zu empfehlen, den selbst erzeugten PV-Strom im eigenen Gebäude zu nutzen und nur Überschüsse an den Netzbetreiber zu verkaufen, d. h. ins örtliche Netz einzuspeisen, wofür gemäß den gesetzlichen Vorgaben des EEG die Einspeisevergütung gewährt wird. Dadurch, dass eine eingesparte Kilowattstunde Strom aus dem öffentlichen Netz heute (d. h.: nach der schrittweisen Degression der Einspeisevergütung auf das aktuelle Niveau) mehr wert ist als eine eingespeiste Kilowattstunde, ist der Eigenverbrauch der Einspeisung vorzuziehen.

Es ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu stellen. Der Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber gemeldet, damit der erforderliche Zähler ‚gesetzt‘ werden kann. Darüber hinaus muss die PV-Anlage innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Das wichtigste Förderinstrument für Photovoltaikanlagen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die aktuellen EEG-Vergütungssätze können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Beim NRW.Energy 4Climate veröffentlichten FÖRDER.navi können mögliche weitere Fördermaßnahmen (z. B. Programme der KfW) recherchiert werden.

Pauschal kann man natürlich auch dies nicht sagen. Die Kosten werden pro kWp installierter Anlagenleistung berechnet und hängen von verschiedenen spezifischen Faktoren ab – unter anderem von den Komponentenherstellern, der Anlagengröße, der Dachform und den Montagekosten. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass sich die Modul- und damit die Anlagenpreise in den letzten Jahren stark reduziert haben.

Wann sich eine PV-Anlage amortisiert hat, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und kann daher nicht eindeutig beantwortet werden. Unter anderem spielen eine Rolle: Die Qualität der Komponenten, die Sonneneinstrahlungsverhältnisse, die jeweilige Finanzierungsvariante sowie die Planung und Montage. Als grobe Orientierung lässt sich ein Amortisationszeitraum von 11 Jahren benennen.

Ja, denn Sie sparen nicht nur monatlich Stromkosten – die gesetzlich festgeschriebene Vergütung nach dem EEG, die durch den Energieversorger für den überschüssig produzierten Strom gewährt wird, ist immer noch so hoch, dass sich Errichtung und Betrieb einer PV-Anlage finanziell lohnen.
Besonders für Unternehmen, die tagsüber einen hohen Strombedarf haben, ist die Investition in eine Photovoltaikanlage sinnvoll. Der Großteil des selbst produzierten Stroms kann direkt verbraucht werden. Die Amortisationszeit einer auf Ihren Verbrauch zugeschnittenen Solaranlage liegt im Schnitt bei ca. 6–10 Jahren.
Aber auch für Eigenheimbesitzer macht die Investition in eine Solaranlage Sinn, da sich oft mindestens ein Drittel des produzierten Stroms direkt nutzen lässt. Der überschüssige Strom wird in das örtliche Stromnetz eingespeist und vom Energieversorger für 20 Jahre in konstanter Höhe vergütet (EEG-Vergütung).

Auch auf Flachdächern können PV-Anlagen meist problemlos installiert werden. Die Module werden mit einem speziellen Montagesystem schräg und in optimaler Südausrichtung aufgestellt. Durch die schräge (aufgeständerte) Installation ist ein Reinigungseffekt sowie eine ausreichende Belüftung gesichert. Bei Flachdächern ist allerdings ein größerer Abstand zwischen den Modulen wichtig, damit es nicht zu einer Verschattung und der damit verbundenen Ertragsminderung kommt. Dies ist auch der Grund dafür, dass die benötigte Dachfläche bei Flachdächern in etwa doppelt so groß ist wie bei Schrägdächern. Wichtig für die Installation auf einem Flachdach ist, dass das Dach über eine entsprechende Lastreserve (Statik) verfügt, um das Zusatzgewicht der PV-Anlage aufnehmen zu können.
Brauche ich eine Baugenehmigung für meine PV-Anlage?
Nein, wenn Sie die PV-Anlage am Gebäude befestigen, benötigen Sie im Allgemeinen keine Baugenehmigung. Dies kann jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Weiterhin kann es dabei zu Einschränkungen bei denkmalgeschützten Gebäuden – hier sollten Sie sich vor der Installation gut informieren – kommen. Auf Dächern mit Asbesthaltigen Materialien kann eine PV-Anlage grundsätzlich nicht errichtet und betrieben werden.

Es gibt verschiedene Faktoren, die bei dieser Frage eine Rolle spielen: Wenn der produzierte Solarstrom überwiegend in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll, muss sich die Größe der Anlage nicht unbedingt nach dem eigenen Stromverbrauch richten. Viel wichtiger ist bei einer netzgekoppelten Anlage die verfügbare Dachfläche: Für eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von 1.000 Watt (1 kWp) benötigt man je nach Modulnennleistung 6 bis 10 Quadratmeter Dachfläche. Natürlich spielt auch der monetäre Betrag eine Rolle, der investiert werden soll bzw. kann. Bei Eigenverbrauchsanlagen sollte man die Anlagengröße so planen, dass statt möglichst viel kWp auf das Dach zu bekommen, die installierte Leistung an den Stromverbrauch angepasst wird, um einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil des solar produzierten Stromes zu erreichen.

PV-Anlagen können überall dort installiert und betrieben werden, wo es einen ausreichenden Lichteinfall gibt. Den optimalen Photovoltaikertrag ermöglicht eine südorientierte Fläche mit etwa 30° Neigungswinkel. Doch auch Dächer mit Abweichungen nach West oder Ost bzw. anderen Neigungswerten zwischen 10° und 60° sind für die solare Energiegewinnung geeignet. Problematisch sind lediglich Verschattungen durch Bäume, Nachbarhäuser, Dachaufbauten und Ähnliches – diese sollten vermieden werden. Auf einem Flachdach kann die Anlage meist nach Süden ausgerichtet werden.
Wie viele kWp passen auf mein Dach?
Bei dieser Frage spielen sowohl die Leistungsklasse des Moduls als auch die nutzbare Dachfläche eine Rolle. Diese hängt unter anderem von der Größe, aber auch von möglichen Verschattungsbereichen, der Dachausrichtung und der Dachneigung ab.

Im langjährigen Mittel der Sonneneinstrahlung in Deutschland kann bei einer optimal ausgerichteten PV-Anlage (Modulneigung von ca. 30° bei Südausrichtung) mit Erträgen zwischen ca. 850 kWh pro kWp und Jahr im Norden Deutschlands und ca. 1.000 kWh pro kWp und Jahr im Süden Deutschlands gerechnet werden. In guten Jahren, beispielsweise 2003, erzielten viele Anlagen in Süddeutschland über 1.200 kWh/kWp. Je nach Ausrichtung und Neigung des PV-Generators kann sich dieser optimale Jahresertrag reduzieren.

Peak heißt übersetzt „Spitze“. Mit diesem Ausdruck wird die Spitzennennleistung von Photovoltaikmodulen unter Standard-Testbedingungen (STC) bezeichnet. STC: 1000 W Einstrahlungsleistung auf 1 Quadratmeter mit einer Solarzellen-Temperatur von 25 °C und einer Air Mass (AM) von 1,5. Letzteres bedeutet, dass der Sonnenstrahl auf seinem Weg das 1,5-fache der Atmosphärendicke der Erde durchdringt.

Um die Leistung einer Photovoltaikanlage zu optimieren, werden folgende Komponenten aufeinander abgestimmt und an die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes angepasst:

  • Photovoltaikmodule, die aus Sonnenenergie Gleichstrom erzeugen,
  • Wechselrichter, die den Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom (230 V) umwandeln,
  • Zweirichtungszähler, die den eingespeisten Strom in das Stromnetz sowie den Bezugsstrom messen,
  • Verkabelung und Montagegestell, auf dem die Photovoltaikmodule befestigt sind.

Für die Module geben die Hersteller in der Regel Garantien zwischen 10 und 26 Jahren. Nach heutigen Erfahrungen erwartet man jedoch eine Modullebensdauer von ca. 50 Jahren, wobei die Ertragsleistung im Laufe der Jahre abnimmt. In der Praxis ist von einer jährlichen Degression der Modulleistung von 0,2 bis 0,5 Prozent auszugehen.

Solargeneratoren benötigen nicht unbedingt rund um die Uhr direktes Sonnenlicht, sie arbeiten auch bei bedecktem Himmel. Allerdings ist ihre Leistung bei schwachem und diffusem Licht deutlich niedriger. Doch selbst im Winter produzieren PV-Anlagen Strom – von Vorteil sind in dieser Jahreszeit der lichtreflektierende Schnee und die niedrigeren Modultemperaturen.
Um auch an bewölkten Tagen oder in den Abend- und Nachtstunden Solarstrom zu nutzen, eignen sich Solarstromspeicher. Selbsterzeugter Strom, der über den aktiven Stromverbrauch hinausgeht, fließt zunächst in den Speicher. Erst wenn dieser vollgeladen ist, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Ein Speicher ermöglicht es Ihnen, Solarstrom dann zu nutzen, wenn Sie ihn wirklich brauchen.

Normalerweise nicht, denn dank einer speziellen Glasoberfläche sorgen bei einem Modul-Neigungswinkel von über 20° Regen und Schnee für die Reinigung. Nur wenn der Neigungswinkel unter 20° beträgt, ist es ratsam, die Solarmodule mindestens einmal im Monat auf Verschmutzungen zu kontrollieren und dann gegebenenfalls eine Reinigung vorzunehmen.

In erster Linie durch Qualität – sowohl hinsichtlich der Komponenten als auch hinsichtlich der Realisierung. Wir garantieren, nur hochwertige Materialien zu verwenden und diese von überprüften und hochqualifizierten Fachpartnern installieren und in Betrieb nehmen zu lassen.
Obwohl PV-Anlagen generell als wenig wartungsintensiv gelten und die Module sich durch eine spezielle Glasbeschichtung und den schrägen Winkel in der Regel bereits durch die Einwirkung von Regen und Schnee selbst reinigen, werden zudem regelmäßige Reinigungs- und Wartungsarbeiten im 2-Jahres-Rhythmus empfohlen, was die Lebensdauer und auch den Ertrag positiv beeinflusst.
Kann ich mit dem erzeugten Strom auch heizen?
Grundsätzlich kann der selbsterzeugte PV-Strom für alle technischen Einrichtungen des Hauses verwendet werden. Somit kann man mit dem PV-Strom auch eine Wärmepumpe betreiben. Je mehr Strom die Wärmepumpe tagsüber verbraucht, desto besser ist dies für den Selbstverbrauchsanteil.
Allerdings ist zu bedenken, dass der PV-Strom in der Regel allein zum Betrieb einer Wärmepumpe nicht ausreicht, so dass zusätzliche elektrische Energie aus dem öffentlichen Netz benötigt wird.

Solarstromanlagen gelten als nahezu wartungsfrei – die Betriebs- und Wartungskosten sind dementsprechend relativ gering. Natürlich sollten Wartungen trotz allem regelmäßig durchgeführt werden, um die maximale Leistung der Anlage zu gewährleisten und so eine hohe Rendite sicherzustellen. Empfohlen werden regelmäßige Wartungsarbeiten im 2-Jahres-Rhythmus. Um gegebenenfalls auftretende Störungen frühzeitig zu erkennen, sollten Sie die Ergebnisse am Wechselrichter sowie am Stromzähler regelmäßig ablesen.

Sie leisten als Besitzer einer PV-Anlage einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur CO2-Vermeidung. PV-Anlagen stehen für aktives Umweltbewusstsein.

  • Sie sparen Stromkosten. Im Idealfall, ohne Eigenkapital investieren zu müssen (Pachtmodell).
  • Durch die hohe Lebensdauer einer PV-Anlage kann zumeist auch die nächste Generation noch von den Solarstrom-Vorteilen profitieren.
  • PV-Anlagen sind nahezu wartungsfrei und unkompliziert im Betrieb.
  • Sie steigern Image und Wert Ihrer Immobilie.

Grundsätzlich wird bei der Energiegewinnung aus der Sonne zwischen zwei Verfahren unterschieden: der Photovoltaik und der Solarthermie. Bei der Solarthermie wandeln Kollektoren die Sonneneinstrahlung in nutzbare Wärme um. Diese wird zumeist über Wärmetauscher für die Heizung und die Warmwasserbereitung eingesetzt. Photovoltaik hingegen ist die direkte Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen Strom.

Unter „Photovoltaik“ (griechisch phos ‚Licht‘ und Volt: Maßeinheit für elektrische Spannung) versteht man die Umwandlung von Solarstrahlung in elektrische Energie. Durch Zufuhr von Licht werden in Solarzellen positive und negative Ladungsträger freigesetzt und es wird Gleichstrom erzeugt. Bei der Stromgewinnung kommen Solarzellen zum Einsatz, die aus verschiedenen Halbleitermaterialien bestehen. Dabei handelt es sich um Stoffe, die durch die Einwirkung von Licht elektrisch leitfähig werden – ein Beispiel ist Silizium, welches aus Sand gewonnen wird. Über 95 Prozent aller auf der Welt produzierten Solarzellen bestehen aus diesem Material.

Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erfolgt ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dafür hat der Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme der Anlage einen Monat lang Zeit.

Die vormals erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung (Solarpaket I) entfallen.

Ihre Daten werden nicht gespeichert oder anderweitig weiterverarbeitet. Das Tool soll Ihnen nur beim Energiesparen helfen.

Wenn Sie uns Zwischenstände übermitteln möchten, nutzen Sie bitte unser Online-Kundenportal. Hier können Sie auch die Abschläge entsprechend anpassen.

Die Zählerstände Ihres letzten Abrechnungszeitraums finden Sie auf der letzten Abrechnung Ihres Gasanbieters.

Achtung: Bitte entnehmen Sie der Abrechnung nur die Zählerstände in m³ und nicht die durch den Versorger ermittelten kWh.

Zusätzlich benötigen Sie noch den aktuellen Zählerstand. Den können Sie direkt an Ihrem Gaszähler ablesen. Hier bitte nur die schwarzen Zahlenwerte verwenden.

Als unser Kunde haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre letzte Abrechnung im Online-Kundenportal nachzuschauen.

Zum Online-Kundenportal

Nein. Der Rechner kann leider nicht Ihr echtes Verbrauchsverhalten erkennen. Zudem kommen die aktuellen Gaspreisentwicklungen sowie die zusätzlichen Gasumlagen, die jederzeit eine Preisanpassung und somit zu höheren Kosten trotz sinkendem Verbrauch führen können.

Unser Tool gibt Ihnen eine grobe Einschätzung, wie sich Ihr aktueller Verbrauch zur letzten Abrechnungsperiode entwickelt hat und soll Ihnen dabei helfen, Ihre eingesparte Energie sichtbar zu machen.

Der Gaszähler erfasst einen Verbrauch immer in Kubikmetern. Dieser wird mit Hilfe der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert. Diese Werte sind jedoch nicht einheitlich in Deutschland. Generell gilt der folgende Daumenwert: 1m³ sind ungefähr 10 kWh. Der exakte Wert wird am Ende der Abrechnungsperiode durch Ihren Versorger berechnet, wenn dieser die notwendigen Kennzahlen vom Netzbetreiber erhält.

Unser Tool berechnet zunächst den Verbrauch aus dem letzten Abrechnungsjahr (z.B. November 2021 bis Oktober 2022). Dadurch ergibt sich ein durchschnittlicher Verbrauch pro Jahr. Dieser wird über die Monate entsprechend aufgeteilt. Denn zum Beispiel wird im Dezember die Heizung stark benötigt, im Juli dagegen nur Warmwasser.

Dieser Wert wird nun mit Ihrem aktuellen Zählerstand und der durchschnittlichen Jahresverbrauchskurve abgeglichen. Daraus ergibt sich ein Vergleich zu Ihrem aktuellen Verbrauch (durch den aktuellen Zählerstand ermittelt) und dem prognostizierten Verbrauch.

Somit können Sie erkennen, ob Sie bereits Gas einsparen konnten. Grundlage bildet die folgende monatliche Verbrauchsverteilung:

Unser Tool liefert Ihnen schnell eine unverbindliche Einschätzung Ihres aktuellen Verbrauchs. Grundlage bilden hierfür die statistischen Daten eines durchschnittlichen Gasverbrauchs einer Heizzentrale, die sowohl für die Wärme- als auch für die Warmwassererzeugung genutzt wird.

Wenn Ihre Warmwassererzeugung durch einen Durchlauferhitzer erfolgt, sind die Werte für Sie leider nicht direkt nutzbar.

Wichtig für Sie: Die durch das Tool ermittelte Prognose ist eine Einschätzung. Sie liefert Ihnen keine verbindliche Analyse zu Ihrem zukünftigen Verbrauch.

An allen Ladestationen passen die üblichen Typ-2-Stecker. Damit laden Sie überall schnell und vor allem sicher Ihr Elektro-Fahrzeug wieder auf. Die meisten Elektro-Autos in Deutschland verfügen schon jetzt über Typ-2-Anschlüsse. Mit dem zugehörigen Kabel können Sie die Akkus aller handelsüblichen Pkw und Nutzfahrzeuge problemlos laden. Die Schnell-Ladestation verfügt neben dem Typ 2-Stecker auch über CCS- und CHAdeMo – Anschlüsse.

Elektro-Autos sind ideal für den Stadtverkehr. Inzwischen verfügen sie aber auch über genügend Reichweite, um sie für Pendler und Reisen attraktiv zu machen. Mit der Ladekarte der Stadtwerke Hilden haben Sie Zugang zu über 10.000 Ladepunkten des Ladenetz-Verbundes deutschlandweit. Damit sie überall elektrisch mobil sein können.

Ladenetz ist ein Stadtwerke-Verbund von über 240 Stadtwerken. Es ermöglicht den Zugriff auf über 10.000 Ladepunkte in Deutschland. Inhaber der Ladekarte der Stadtwerke Hilden können alle dort angegebenen Ladepunkte nutzen.

Der Zugang erfolgt über eine Ladekarte der Stadtwerke Hilden oder eines Unternehmens aus dem Ladenetz-Verbund. Für Spontanlader gibt es eine Ladeapp. Mittels QR-Code an den Ladesäulen und einem Smartphone kann ein Ladevertrag mit den Stadtwerken Hilden vereinbart werden.

Weitere Informationen zur Ladekarte finden Sie hier. Alle Fragen rund um das Thema E-Mobilität beantwortet Ihnen gerne unser Team Energiedienstleistungen.

Telefon: 02103 795-173
E-Mail: email hidden; JavaScript is required

Das hat verschiedene Gründe.

Jedes Wasserwerk findet unterschiedliche Bedingungen vor, was das lokale Rohwasser angeht. Das vor Ort vorhandene Rohwasser muss im Labor analysiert werden. Daraus ergibt sich, in wie vielen und welchen Schritten es aufbereitet werden muss. Das ist schon der erste große Kostenfaktor.

Der zweite wichtige Grund für Preisunterschiede sind die geografischen Gegebenheiten vor Ort. Müssen die Wasserleitungen durch steiniges oder lehmiges Gebiet verlegt und gewartet werden, verursacht das höhere Kosten als bei lockerem sandigen Boden.

Auch dann, wenn die Trinkwasserleitungen innerhalb des Orts Höhenunterschiede überwinden müssen, möchte jeder Haushalt einen angenehmen und gleichbleibenden Wasserdruck im Hahn.

Je nach den lokalen Bedingungen müssen Pumpen und Wasserhochbehälter dafür sorgen. Das ist auch wieder ein Kostenfaktor.

Und nicht zuletzt ist es eine Frage der Wirtschaftlichkeit im Wasserwerk selbst. Das Hildener Wasserwerk ist 2009 von Grund auf saniert worden. Wir betreiben es gemeinsam mit den Stadtwerken Solingen.

Wir liefern einwandfreies Trinkwasser bis zum Hausanschluss. Im öffentlichen Netz von Hilden gibt es gar keine Bleileitungen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hauseigentümer, wenn Sie klären möchten, welche Arten von Leitungen innerhalb des Hauses liegen.

Handelt es sich um einen Wasserrohrbruch im Straßenbereich oder am Hausanschluss, wenden Sie sich bitte an unseren Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 02103 795-101.

Handelt es sich um einen Wasserrohrbruch nach dem Hauptwasserhahn im Gebäude, stellen Sie am Hauptwasserhahn das Wasser ab und verständigen Sie Ihren Installateur.

In den vergangenen zwanzig Jahren ist der Trinkwasserbedarf pro Tag pro Kopf bereits um 20 Liter zurückgegangen. Das gilt bundesweit und auch für Hilden. Aktuell verbraucht jeder Hildener 122 Liter pro Tag. Das entspricht genau dem Bundesdurchschnitt. Wir empfehlen den sorgsamen, bewussten Gebrauch von Trinkwasser, ohne übertrieben zu sparen. Wenn noch weniger Wasser als heute gebraucht wird, fließt automatisch weniger Wasser durch die Leitungen. Um den heutigen Hygienestandard zu halten, müssten die Leitungen dann mehr und öfter durch die Stadtwerke gespült werden. Und das verursacht Kosten.

Wir raten aus Gründen der Leitungshygiene davon ab, an zu vielen Stellen zu sparen. Beachten Sie bitte auch, dass manche Aufsätze verkeimen können.

Wir liefern einwandfreies Trinkwasser bis zum Hausanschluss. Danach können Sie für die Leitungshygiene und Ihre Gesundheit auch etwas tun: Möchten Sie Wasser zum Trinken oder Kochen aus der Leitung entnehmen, empfehlen wir, das Wasser zunächst einen Moment lang ablaufen zu lassen bis Sie merken, dass die Armatur oder der Wasserstrahl merklich kühler geworden ist. So vermeiden Sie, Wasser zu trinken, das zum Beispiel über Nacht in Ihren häuslichen Leitungen gestanden hat. Abgestandenes Wasser bedeutet in der Regel keinen Nachteil, aber das frische Wasser ist einfach angenehmer.

Anbieter von Mineralwasser haben die Erlaubnis, zu Zwecken des Marketings diese Aussage auf das Etikett zu drucken, wenn das Wasser weniger als 10 mg Nitrat pro Liter enthält. Das ist eine reine Werbe-Aussage. Für Säuglingsnahrung empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Obergrenze von 25 mg Nitrat pro Liter. Der Nitratgehalt des Hildener Wassers liegt bei 18 mg pro Liter. Es ist also für den Menschen bestes Trinkwasser und auch für Babys und Kleinkinder geeignet.

Wir empfehlen Ihnen, den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu folgen. Sie sagen, dass bei Babynahrung vor allem langes Warmhalten von zubereiteter Nahrung zur massenhaften Entwicklung von Keimen führen kann. Babynahrung sollte direkt nach der Zubereitung gefüttert werden.

Außerdem sollte kein Wasser aus Bleileitungen verwendet werden. Lassen Sie das Wasser zunächst einen Moment lang ablaufen bis es merklich kühler ist. So fließt das abgestandene Wasser erst einmal weg und dann entnehmen Sie frisches Trinkwasser für Ihr Kind.

Nach der deutschen Trinkwasserverordnung beträgt der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser 50 mg pro Liter. Für Säuglingsnahrung empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Obergrenze von 25 mg Nitrat pro Liter. Der Nitratgehalt des Hildener Wassers liegt bei 18 mg pro Liter. Für den Menschen schädlich ist dagegen das Nitrit. Der Nitritgehalt des Hildener Trinkwassers liegt unter 0,01 mg pro Liter. Das Wasser ist also für den Menschen bestes Trinkwasser und auch für Babys und Kleinkinder geeignet.

Ja, das können Sie bedenkenlos tun. Auch das Abkochen des Wassers ist nicht notwendig. Alle Analyseergebnisse sind hervorragend. Sie liegen deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten oder sind gar nicht nachweisbar. Um stets frisches Trinkwasser zu verwenden, lassen Sie das Wasser zunächst einen Moment lang ablaufen bis es merklich kühler ist. So fließt das abgestandene Wasser erst einmal weg und dann entnehmen Sie frisches Trinkwasser für Ihr Kind.

Eltern denken häufig an den Nitratgehalt im Trinkwasser, wenn sie die Frage nach der Verwendung von Leitungswasser für ihr Kind stellen. Bitte lesen Sie dazu auch die Information der folgenden Frage.

Nein, das ist nicht nötig. Trinkwasser kann so, wie es aus der Leitung kommt, getrunken werden. Für die Gesundheit bringt gefiltertes Wasser keine Verbesserung. Sollten Sie sich trotzdem für den Einbau eines Filters entscheiden, sollten Sie nur einen mit DVGW-Zulassung verwenden. Beachten Sie unbedingt, dass Wasserfilter gut gepflegt werden müssen. Filter, die nur zeitweilig verwendet werden, können verkeimen. Lassen Sie das Wasser lieber so, wie wir es liefern.

Kalk besteht aus Mineralstoffen, und die sind sogar wichtig für den Körper. Kalkflecken im Haushalt an Armaturen und Geräten sind manchmal durchaus ein ästhetisches Problem. Sehr hartes, aber auch sehr weiches Wasser hat seine Schwächen in der alltäglichen Benutzung.

Das Hildener Trinkwasser ist in den Wasserhärtebereich „mittel“ eingestuft. Wir empfehlen für den Haushalt: Folgen Sie den Empfehlungen des Herstellers auf Reiniger-Verpackungen und in den Geräte-Gebrauchsanweisungen. Dort finden Sie Hinweise zur richtigen Anwendung (z. B. für Waschmittel oder Spülmaschinenreiniger), zur Gerätepflege (z. B. für die Einstellungen des Spülmaschinensalzes) und zur regelmäßigen Entkalkung.

Das Gegenteil ist der Fall: Mineralstoffe wie Calcium- und oder Magnesiumcarbonat sind sogar wichtig für den Körper.

Nein. Im Gegensatz zu Mineralwasser kann Trinkwasser sogar in beliebig großen Mengen getrunken werden. Mineralwasser wird mit sehr unterschiedlichen Mineraliengehalten angeboten. Für gesunde Menschen ist das kein Problem. Bei bestimmten Krankheiten wie Bluthochdruck ist jedoch bei Mineralwasser auf einen niedrigen Natriumgehalt zu achten. Ein hoher Sulfatgehalt kann sogar abführend wirken und ist für Kinder nicht zu empfehlen. Trinkwasser aus der Leitung kann man so viel trinken wie man will.

Auf keinen Fall! Medikamente gehören nicht in die Toilette oder den Ausguss. Das gleiche gilt für Farbreste und wassergefährdende Chemikalien.

Arzneimittel sind natürlich unverzichtbar für die Gesundheit des Menschen. Damit davon möglichst wenig überhaupt in den Wasserkreislauf gelangt, kann jeder Einzelne einen wichtigen Beitrag leisten. Jeder kann mit Medikamenten sorgsam umgehen, sie entsprechend der Anweisungen verwenden und richtig entsorgen.

In Hilden nehmen das Schadstoffmobil der Stadt Hilden und die meisten Apotheken nicht gebrauchte Arzneimittel kostenfrei zurück. Eine weitere Möglichkeit ist die graue Restmülltonne. Der Restmüll Hildens wird in der Müllverbrennungsanlage Wuppertal verbrannt, also gelangen arzneiliche Wirkstoffe nicht in den Umlauf. Wenn Medikamente in der Restmülltonne entsorgt werden, sollten sie so verpackt sein, dass sie zum Beispiel von Kindern nicht entdeckt werden können.

In den allen Ortsteilen Hildens haben wir den gleichen Wasserdruck, der circa 4 bar beträgt.

Das Hildener Trinkwasser ist nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz im mittleren Wasserhärtebereich eingestuft. Es hat 11° dH (deutscher Härte), ist also im Härtebereich „mittel“. Bitte beachten Sie bei der Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln die Hinweise der Hersteller, die sich meist auf der Rückseite der Verpackungen befinden.

Im Durchschnitt werden in Hilden pro Kopf 122 Liter pro Tag verbraucht. Das entspricht genau dem Bundesdurchschnitt.

Der Wasserpreis besteht aus einem Systempreis für die Bereitstellung und einem Mengenpreis für den Verbrauch. Der Systempreis wird durch die Zahl der Nutzungseinheiten im Gebäude bestimmt und macht etwa die Hälfte des Gesamtpreises aus. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Tarifsystem.

Das Hildener Trinkwasser überbietet sogar die Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Täglich kommt es klar und rein frei Haus zu Ihnen. Und mit einem Klick behalten Sie auch den Durchblick bei den Dingen, die man nicht sehen kann.

Zur Hildener Trinkwasseranalyse

Das Hildener Trinkwasser kommt aus dem Wasserwerk Baumberg, An den Gölden, im Ortsteil Karnap. Es ist nach dem Standort von Brunnen benannt, aus denen ein Teil des Rohwassers gewonnen wird.

Das Wasserwerk wurde vor einigen Jahren aufwendig saniert, erweitert und im Juni 2009 offiziell in Betrieb genommen.  Die Aufbereitung erfolgt in den Stufen: physikalische Entsäuerung, Trübstofffiltration, Restentsäuerung, und Aktivkohlefiltration.

Jährlich bereitet das Wasserwerk ca. 3,3 Mio. Kubikmeter Trinkwasser für Hilden auf.

Wenn Sie das Wasserwerk einmal von innen erleben möchten, melden Sie sich doch für eine Führung an, die wir jeden zweiten Mittwoch im Monat anbieten. Sie können sich dafür bei unserer Zentrale unter 02103 795-0 anmelden. Eine Führung dauert zirka anderthalb bis zwei Stunden.

Eine Anmeldung ist notwendig, denn die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Für Gruppen, Schulklassen und auch Kindergärten können einzelne Termine vereinbart werden.


In einigen Pilotprojekten kommen bereits Smart-Meter-Gateways und Vorgänger für intelligente Messsysteme zum Einsatz. Die Erfahrungen anderer Länder wie Italien, Schweden, Österreich, den USA und Australien mit Smart Metern können kaum übertragen werden, da in diesen Ländern Geräte eingesetzt werden, die nicht den deutschen Anforderungen an den Funktionsumfang und den Datenschutz entsprechen.

Der Einbau der neuen Technik soll bei Großverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden ab dem Jahr 2017 beginnen. Voraussetzung ist jedoch, dass genügend Geräte verfügbar sind, die die hohen technischen Anforderungen erfüllen. Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden sollen frühestens ab 2020 ein intelligentes Messsystem erhalten.

Mit intelligenten Messsystemen können beispielsweise die bisherigen Abschlagszahlungen durch monatliche Stromrechnungen ersetzt werden. Zudem können neue, kundenindividuelle Verträge angeboten werden – ähnlich den heutigen Mobilfunkverträgen mit bestimmten Datenvolumen für Gespräche und Internetnutzung. Auch die Bündelung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärme-messung wird angedacht, um den Wettbewerb zu stärken und Kunden einen Vertrag für alle Medien anzubieten. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerbox könnten zudem Stromverbräuche – wie das Laden eines Elektroautos – kostengünstig geplant werden.

Das BMWi hat hierzu 2013 eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen lassen. Diese kommt zu dem Er-gebnis, dass beispielsweise Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 80 EUR pro Jahr sparen können. Bei Haushaltskunden mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu 2.000 Kilowattstunden werden die Effekte für die Stromabrechnung als gering eingeschätzt (Ein-sparpotenzial von lediglich etwa 3 EUR pro Jahr).

Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.

Das Gesetz sieht für die verschiedenen Verbrauchsklassen gestaffelte Preisobergrenzen vor.

Diese finden Sie im weiter unten zum Download bereitstehenden aktuellen Preisblatt MSB.

Liegt der Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh ist der Einbau eines intelligenten Messsystems ohnehin optional. Auch hier gelten aber Preisobergrenzen, die Sie ebenfalls dem aktuellen Preisblatt entnehmen können.

Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy by Design“- Ansatz der neuen Technik gewährleistet werden. Privacy by Design bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z. B. Name des Haushaltskunden) und Empfänger (z. B. Name des Stromlieferanten) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z. B. Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der „Privacy by Design“-Ansatz funktioniert wie ein Briefverteilzentrum, bei dem der Post Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.

Der Datenschutzstandard ist vergleichbar mit dem Standard von Onlinebanking und dem Chip auf dem Personalausweis.

Die Daten werden von den Messstellenbetreibern verwaltet. Im Regelfall sind das die Verteilnetzbe-treiber, die auch heute schon für die Strommessung verantwortlich sind. Sie müssen personenbe-zogene Messwerte löschen, sobald sie diese nicht mehr zwingend benötigen. In jedem Fall besitzen die Kunden die Hoheit über ihre Daten. Soll eine weitere Nutzung der Daten etwa beim Abschluss eines variablen Stromtarifes erfolgen, muss der Verbraucher diesem zunächst zustimmen. Wenn bestimmte Daten, wie z.B. die Stromeinspeisung eines Bürgerwindparks, Auswirkungen auf die Sta-bilität des Gesamtsystems haben, ist die Datennutzung gesetzlich verankert.

Bei intelligenten Messsystemen kann das Smart-Meter-Gateway die Daten bündeln, verarbeiten und versenden. Die Daten werden von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen erhoben. Bei einem Einfamilienhaus können so zum Beispiel die Einspeiseinformationen der PV-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos zusammengefasst werden.

Intelligente Messsysteme erheben alle 15 Minuten Zählerstandsgänge oder Lastgänge und übermitteln sie an das Smart-Meter-Gateway. Dieses kann die Daten verarbeiten und automatisch übertragen. Für die Stabilität des Stromnetzes ist es entscheidend, dass zeitnahe Informationen zur Stromeinspeisung, zum Beispiel aus großen Windparks, oder zum Strombezug aller Elektroautos in der gleichen Straße, vorliegen. Detailliertere Informationen zum Stromverbrauch innerhalb eines gewöhnlichen Haushalts werden weder ermittelt noch benötigt.

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes. Das Gesetz ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.

Ja, für die genannten Fallgruppen.

Moderne Messeinrichtungen sollen nach den Vorstellungen des BMWi die bestehenden, oft noch mechanischen, Stromzähler bis 2032 in allen Haushalten ersetzen. Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben. Messstellenbetreiber haben jedoch die Option, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme einzusetzen, solange sie sich an sehr strikte Preisvorgaben halten.

Die Stromerzeugung wird mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler und volatiler. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berück-sichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten. Hierfür ist aber zusätzlich noch eine Steuer-box erforderlich, die die Geräte zu- oder abschalten kann.

Intelligente Zähler – auch Smart Meter genannt – sind digitale Stromzähler, die künftig vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz kommen sollen. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, dem sogenannten Ferrariszähler, gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind auch schon moderne Messeinrichtungen installiert. Dabei handelt es sich um digitale Stromzähler, die die Stromverbrauchsdaten speichern und auf einem Display darstellen. Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart- Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist wichtig, da das MsBG für beide Messeinrichtungen unterschiedliche Anforderungen stellt. Dies betrifft den Umfang der Geräte, deren Funktion und die anfallenden Kosten.

Jeder Stromanbieter, der seriös arbeitet, muss diese stromwirtschaftlichen Bedingungen beachten, um keinen Verlust zu machen. Deshalb zweifeln wir bei den Stromlieferanten, deren eigener Anteil erheblich unter unserem liegt, an der Kostendeckung für eine nachhaltige und stabile Energielieferung.

Bei einem Verbrauchsbeispiel von 3.500 kWh entstehen ab 1. April 2024 im Tarif hildenStrom klassik Gesamtkosten von 1.481 Euro im Jahr (3.500 kWh x 0,3949 Euro/kWh + 99 Euro Grundpreis). So berechnet sich der sogenannte spezifische Preis pro Kilowattstunde von 42,32 Cent. Davon entfallen 24,10 Cent/kWh allein auf die benannten externen Faktoren. 18,22 Cent/kWh verbleiben bei den Stadtwerken Hilden.

Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde wird auf die konkret verbrauchte Energie berechnet. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig.

Die Kosten für Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte sind durchlaufende Posten. Somit sind rund 60 Prozent der Kosten im Jahr 2024 von den Stadtwerken Hilden nicht direkt beeinflussbar und für alle Energielieferanten gleich. Dies sind die Konzessionsabgabe, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz), die Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) und die Offshore-Entschädigungsumlage nach § 17 EnWG. Die Netznutzungsentgelte sind von der Landesregulierungsbehörde genehmigt.

Damit bleiben nur rund 40 Prozent der Kosten im Jahr 2024 bei den Stadtwerken Hilden. Sie werden für Energiebeschaffung, Kundenservice, Abrechnung, Vertrieb und das Erwirtschaften eines positiven Ergebnisses für sonstige Serviceleistungen und Investitionen eingesetzt.

Über einen Handelspartner kaufen wir Ihren Strom am OTC-Markt (Großhandelsmarkt für den Kauf und Verkauf von elektrischer Energie) ein. Hier agieren wir stets nach Kriterien, die es uns ermöglichen, den bestmöglichen Einkaufspreis für unsere Kunden zu erzielen. So kaufen wir die Energie beispielsweise nicht an einem Tag ein, sondern beschaffen Teilmengen zu verschiedenen Zeitpunkten über das ganze Jahr verteilt.

Registrieren sich Sie sich ganz einfach im Ladenetzportal und bestellen Ihre Karte dort online. Nach ein paar Tagen erhalten Sie per Post Ihre Ladekarte, Vertragsnummer und PIN. Damit aktivieren Sie die Karte im Portal und können sie sofort nutzen.

Sie haben Fragen zur Ladekarte, zu den Tarifen oder der Registrierung im Ladenetzportal? Rufen Sie uns an oder schreiben eine Mail an email hidden; JavaScript is required, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unseren Energiekunden bieten wir einen besonders günstigen Tarif mit halbem Grundpreis und einem geringeren Preis für die Kilowattstunde an. Auch die einmalige Ausgabegebühr entfällt. Vor der Registrierung im Ladenetzportal einfach einen Freischaltcode bei uns anfordern und schon können Sie den preisgünstigen Vorteilstarif nutzen.

Alle anderen Nutzer zahlen den Standardtarif. Für Spontanlader die keine Ladekarte möchten, steht mit der Ladeapp eine einfache und schnell Möglichkeit zur Verfügung. Einfach die App auf dem Handy installieren und den Lade-Vorgang direkt an der Säule starten.

Sie können in Hilden öffentliche Normal-Ladestationen und Schnell-Ladesäulen mit der Ladekarte nutzen. Diese werden von den Stadtwerken Hilden betrieben. Mit der Ladekarte der Stadtwerke laden Sie günstiger als ein Spontanlader ohne Ladekarte.

Mit der Ladekarte haben Sie Zugang zu über 10.000 Ladepunkten im gesamten Bundesgebiet. Sie gehören dem Ladenetz-Verbund an, einem Stadtwerke-Zusammenschluss von rund 220 Stadtwerken. Wo die Ladestationen in Hilden und ganz Deutschland sind, sehen Sie in der Übersichtskarte. Farbige Symbole zeigen direkt an, ob die Ladestation gerade frei ist.

Übersichtskarte Ladestationen Deutschland

Halten Sie die Ladekarte einfach an das Display der Ladesäule. Der Sensor erkennt die Ladekarte und schon können Sie Ihr Ladekabel mit der Ladesäule verbinden. An der Schnell-Ladesäule zeigt das Display den Ladestand des Akkus und die voraussichtliche Restladezeit an. Den Ladevorgang beenden Sie, indem Sie die Ladekarte erneut vor den Sensor halten oder Ihr Fahrzeug entriegeln. Dann können Sie das Ladekabel von der Ladesäule trennen. Gute Fahrt!

Fahren Sie mit gutem Beispiel voran!

Sie möchten die Energiewende aktiv mitgestalten und Ihren Teil für „grünere“ Zukunft beitragen? Als Stromkunde profitieren Sie von einem limitierten E-Leasing mit einer Ausstattungsedition der Stadtwerke Hilden in Kooperation mit regionalen Autohäusern. Sie haben die Wahl zwischen wendigen smart EQ-Modellen, sportlichen BMW i3-Modellen oder dem vollelektrischen MINI Cooper SE mit Gokart-Feeling. Dieses Angebot gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Stromliefervertrag bei den Stadtwerken Hilden.

Zu den Modellen   email hidden; JavaScript is required

Fahren Sie voraus mit den limitierten E-Leasing-Angeboten.

Erweitern Sie Ihre Fahrzeugflotte um Elektrofahrzeuge und setzen Sie damit ein deutliches Zeichen für Nachhaltigkeit und Modernität Ihres Unternehmens. Als Gewerbekunde profitieren Sie von einem limitierten E-Leasing mit einer Ausstattungsedition der Stadtwerke Hilden in Kooperation mit regionalen Autohäusern. Sie haben die Wahl zwischen wendigen smart EQ-Modellen, sportlichen BMW i3-Modellen oder dem vollelektrischen MINI Cooper SE mit Gokart-Feeling.

Zu den Modellen   email hidden; JavaScript is required

Für Unternehmen mit eigenen Fuhrpark sind Elektro-Autos eine interessante Alternative. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür. Notwendig ist dafür auch eine eigene Ladeinfrastruktur. Die Stadtwerke Hilden sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ladeboxen, Ladeinfrastruktur, Lastmanagement und Stromsicherheit. Maßgeschneidert für Ihren Bedarf:

  • auf Firmenparkplätzen für Ihre Mitarbeiter
  • auf Kundenparkplätzen für Ihre Besucher und Kunden

Ihre Kunden heißen Ihren Service der Aufladung während des Beratungsgesprächs willkommen. Ihre Mitarbeiter, die auch ihr privates Elektro-Auto während der Arbeitszeit aufladen können, nehmen Ihr Unternehmen als attraktiven, modernen und umweltbewussten Arbeitgeber wahr. Die Ladestationen ermöglichen ein bequemes, schnelles und flexibles Aufladen mit bis zu 22 Kilowatt. Der Anschluss erfolgt über den Typ-2 Stecker.

Lassen Sie sich von uns individuell beraten und fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an!

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Lange Schlange an der Tankstelle? Mit einem Elektro-Auto ist das vorbei. Die öffentliche Ladeinfrastruktur ist inzwischen recht gut ausgebaut. Und noch schneller und bequemer geht's an Ihrer eigenen "Tankstelle". Mit der hildenLadebox tanken Sie jetzt Ihr Elektro-Auto zu Hause sicher und schnell auf.

  • Einfache und komfortable Bedienung
  • Sichere Handhabe inkl. Schutzfunktion
  • Ladestatus sichtbar
  • Automatische Verriegelung der Steckverbindung
  • Mit 3 Schlüsselstellungen sicher schaltbar (An, Aus, Ladevorgang beenden)
  • Schnellladung mit bis zu 22 kW
  • Platzsparendes und anspruchsvolles Design, einfache Wandmontage
  • Integration in bestehende Hausinstallation
  • Auf Wunsch im Full-Service inklusive Installation und Wartung

Lassen Sie sich von uns individuell beraten und fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an! 

Preisübersicht der Ladeboxen   email hidden; JavaScript is required

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