Mit Itterpass-Aktion kostenlos ins Schwimmbad

Ab sofort und bis zum Ende des Jahres erhalten sie freien Eintritt ins Hildorado und ins Waldbad. 

Veröffentlicht 20.06.2023
Kategorie: Schwimmbäder
Familie an der Waldbad-Kasse
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Gute Nachricht für alle Itterpass-Inhaberinnen und -Inhaber: Ab sofort und bis zum Ende des Jahres erhalten sie freien Eintritt ins Hildorado und ins Waldbad. Eine Begleitperson für berechtigte Kinder unter 12 Jahren erhält ebenfalls kostenfreien Eintritt, auch dann, wenn die Person selbst nicht anspruchsberechtigt ist. Bisher erhielten Itterpass-Inhaberinnen und -Inhaber 50 Prozent Rabatt.

„Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam dem Geschäftsführer Herrn Hans-Ullrich Schneider und dem Bäderleiter Herrn Dirk Bremermann diese Möglichkeit schaffen konnten. Sie soll gerade auch im Sommer besonders Kindern und Jugendlichen eine Teilhabe ermöglichen.“, so Sönke Eichner, der zuständige Sozialdezernent der Stadt Hilden.

Finanziert wird die Itterpass-Aktion durch Mittel aus dem Stärkungspakt NRW. Sie stehen ab sofort bis 31.12.2023 für den kostenfreien Eintritt zum Schwimmen in die Hildener Schwimmbäder zur Verfügung, nicht aber für die Sauna.

„Im Gegensatz zu vielen Artikeln des täglichen Bedarfs ist der Eintritt ins Hildorado und Waldbad gleich geblieben. Die Itterpass-Aktion kommt finanziell besonders belasteten Menschen in Hilden zusätzlich zugute und macht die Teilhabe an der Freizeitgestaltung jetzt noch leichter. Zum 100-jährigen Waldbad- Jubiläum ist das besonders toll.“, so Dirk Bremermann, Leiter der Hildener Bäder.

Berechtigt sind alle Personen mit Itterpass, aber auch Leistungsbeziehende nach Sozialgesetzbuch XII und II, Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeldberechtigte mit Wohnsitz in Hilden. Die entsprechende Bescheinigung muss beim Eintritt zwingend vorgelegt werden. Minderjährige weisen ihren Anspruch durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eines Erziehungsberechtigten sowie ab zehn Jahren zusätzlich durch den Schülerausweis nach. Die Itterpass-Aktion endet zum 31.12.2023.

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