Kommunale Wärmeplanung

Im Auftrag der Stadt unterstützen wir die Kommunale Wärmeplanung

Ein Luftbild von Hilden bei Sonnenschein.
Ein Blätterdach von Bäumen formt ein Herz am Himmel.

Stadtwerke Hilden und die Kommunale Wärmeplanung

Wie können die Wohnungen und Gebäude in Hilden in Zukunft geheizt werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kommunalen Wärmeplanung. Im Auftrag der Stadt Hilden unterstützen wir die externe Dienstleistungsagentur bei der Kommunalen Wärmeplanung. Als Energieversorger in Hilden ist es uns ein Herzensanliegen, aktiv an der Klimaneutralität der Stadt mitzuwirken.

Zukunft der Wärmeversorgung in Hilden: Stadtkonferenz am 1. Oktober

Die Bestands- und Potenzialanalyse sind abgeschlossen und nun liegen erste Vorschläge vor, die mit der Öffentlichkeit diskutiert werden sollen.

Einladung an alle

Bürger*innen, Unternehmen, Verbände und Vereine waren eingeladen, an der Stadtkonferenz am 1. Oktober 2024 in der Stadthalle Hilden teilzunehmen. Dort konnten sie sich informieren, die Ideen bewerten und über die zukünftige Wärmeversorgung in Hilden mitdiskutieren.

Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, Rahmenbedingungen für die klimaneutrale Wärmeversorgung für die Stadt aufzuzeigen. Die Kommunen sind durch das Gebäudeenergieeinsparungsgesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet, diesen Plan aufzustellen. Der Plan selbst hat unmittelbar keine rechtlich bindende Wirkung. Er soll Orientierung für die Investitionen der Stadt und ihrer Stadtwerke, aber auch der Bürger*innen, Unternehmen, Verbände und Vereine bieten.

Die bisherigen Analysen für Hilden zeigen, dass Wärmenetze voraussichtlich nur in drei Fokusgebieten sinnvoll wären: „Zentrum Ost“, „Zentrum West“ und das „Wohngebiet Nord“. In diesen Gebieten sollen nun Machbarkeitsstudien erstellt werden, um die technische Umsetzung und Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen zu prüfen. Zusätzlich wird eine Machbarkeitsstudie für oberflächennahe Geothermie vorgeschlagen. Für alle Gebäude außerhalb dieser Gebiete müssen eigenständige Lösungen zur Wärmeaufbereitung gefunden werden, basierend auf den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Die Ergebnisse der Stadtkonferenz werden ausgewertet und am 14. November 2024 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt. Der Stadtrat wird dann voraussichtlich am 17. Dezember 2024 über die endgültige Kommunale Wärmeplanung entscheiden. Anschließend soll diese alle fünf Jahre neu überprüft und fortgeschrieben werden.

Die Präsentation der Stadtkonferenz zum Download

Die Phasen der Kommunalen Wärmeplanung

Ein Zeitstrahl zeigt alle Phasen der Kommunalen Wärmeplanung.

Gemeinsam mit der Stadt Hilden Kommunale Wärmeplanung in Hilden

Die Kommunale Wärmeplanung hat vier Phasen: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Szenarioerstellung und Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog. Zur Umsetzung der festgelegten Maßnahmen ist ein politischer Beschluss durch den Rat der Stadt Hilden notwendig. Während des gesamten Projektes beteiligen sich verschiedene Akteuren, wie z. B. Unternehmen, Wohnungsgesellschaften und soziale Einrichtungen. Auch die Bürgerschaft ist eingebunden.

  • Bestandsanalyse

    Die erste Phase, die Bestandsanalyse, bildet das Fundament dieses Vorhabens. Hier werden detaillierte Energie- und Treibhausgasbilanzen erstellt und analysiert. Ebenso ermitteln wir den aktuellen Wärmebedarf für Hilden, um eine klare Ausgangsbasis zu schaffen.

  • Potentialanalyse

    In der folgenden Potenzialanalyse gehen wir einen Schritt weiter und untersuchen potenzielle zukünftige Energiequellen. Dies umfasst die Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewässern, Solarenergie, Geothermie, Windkraft und Umgebungsluft. Wir suchen nach Möglichkeiten, die erneuerbare Energieversorgung zu maximieren.

  • Szenarioerstellung

    Die Szenarioerstellung ist die Phase, in der wir Modelle für ein klimaneutrales Hilden im Jahr 2035 entwickeln. Durch Simulationen bringen wir die Erkenntnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse in Einklang und erarbeiten verschiedene Szenarien für die zukünftige Versorgungsstruktur.

  • Maßnahmen

    Sobald die Ziele klar definiert sind, wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, um den Weg von der heutigen Situation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung für Hilden zu realisieren. Diese Phase erfordert sorgfältige Planung und Abstimmung aller beteiligten Akteure.

Sie fragen, wir antworten: Fakten zur Kommunalen Wärmeplanung in Hilden

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) regelt, dass alle Kommunen in Deutschland eine Kommunale Wärmeplanung für ihr Gemeindegebiet erstellen müssen. Hierin wir untersucht, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der jeweiligen Gemeinde bis zum Jahr 2045 aussehen könnte. Der politische Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung durch den Rat der Stadt Hilden führt nicht zu unmittelbaren Veränderungen. Selbst wenn im Kommunalen Wärmeplan ein Eignungsgebiet (z. B. für ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz) festgelegt wird, muss dieses zunächst durch eine Machbarkeitsstudie gründlich untersucht werden, bevor konkrete Schritte eingeleitet werden können.

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden. Ab dem 1.1.2045 dürfen allerdings nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie verschiedene Energieberatungsangebote, die individuell weiterhelfen können. Nutzen Sie eine persönliche Beratung, um Lösungen zu finden, die zu den besonderen Gegebenheiten Ihres Gebäudes passen.

Für die definierten Fokusgebiete werden Machbarkeitsstudien erstellt. Auf deren Basis wird anschließend die weitere Umsetzung und mögliche Anbindung an ein Wärmenetz bewertet.

Eine Machbarkeitsstudie prüft, ob geplante Maßnahmen zur Wärmeversorgung technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind. Sie dient als Grundlage für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung.

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung hat sich gezeigt, dass außerhalb der Fokusgebiete kein ausreichender Bedarf an Wärme besteht. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen wäre es daher nicht sinnvoll, dort ein Wärmenetz zu errichten.

Bei der Kommunalen Wärmeplanung wurden Fokusgebiete ermittelt. Für diese Gebiete werden Machbarkeitsstudien durchgeführt. Darin prüft man die Möglichkeiten zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzung von Wärmenetzen. Die Machbarkeitsstudien sind die Grundlage für die weiteren Entscheidungen.

Ihren Gasanschluss können Sie weiterhin nutzen. Sollte Ihre jetzige Heizung erneuert werden müssen, sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) (BMWSB - Startseite - FAQ zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - Stand: September 2023 (bund.de) zu beachten. Eine Stilllegung des Gasnetzes ist jedoch ab dem Jahr 2045 vorgesehen, sodass eine Umrüstung auf eine klimaneutrale Heizung langfristig unvermeidbar sein wird.

Aktuell ist es noch nicht möglich, diese Frage abschließend zu beantworten. Wir befinden uns jedoch in einem fortlaufenden Prozess, dieses Thema weiter zu analysieren. Aktuell wird geprüft, ob ein Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz möglich ist.

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