Solarstrom einspeisen oder verbrauchen?

Es gilt: Je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Kostenersparnis. Warum ist das so? Denn schließlich bekommen Sie doch auch ihren eingespeisten Solarstrom vergütet! Wie hängen Eigenverbrauch von Solarstrom und Einspeisevergütung also zusammen?

Deutschland gilt als Vorreiter der Energiewende, vor allem durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG unterstützt den Ausbau regenerativer Stromerzeugung und hat die Solartechnologie in Rekordzeit wettbewerbsfähig gemacht. Dass das EEG ein Erfolg ist, kann man an der Verbreitung des Gesetzes sehen: Inzwischen wurden in beinahe 70 Ländern die Idee und der Fördermechanismus des EEGs kopiert. Zwar wurden durch Novellen in den Jahren 2012 und 2013 die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom merklich gesenkt, jedoch sind diese Änderungen keinesfalls ein Argument gegen Solaranlagen! Für private Ein- und Zweifamilienhäuser oder Gewerbebetriebe lohnen sich Solaranlagen immer noch.

Argumente für die Gewinnung von Solarstrom


  • Sie sparen, je höher die Strompreise sind, da jede erzeugte Kilowattstunde günstiger ist als zugekaufte.
  • Sie bekommen für jede eingespeiste Kilowattstunde an Solarstrom eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung, da das EEG dezentrale Stromerzeugung belohnt.

Ein hoher Eigenverbrauch für hohe Ersparnisse

Mit jeder selbstgenutzten Kilowattstunde Solarenergie vom Dach sparen Sie sich den Kauf teureren Stroms. Der steigende Strompreis und die Erträge aus der Einspeisung machen Solarstrom vom eigenen Dach günstiger als Strom aus der Steckdose. Dabei gilt die Faustregel: Verbrauchen Sie so viel selbsterzeugten Solarstrom wie möglich!
Durch den Strompreis, der auch in Zukunft eher steigen als fallen wird, haben Sie mit der eigenen Solarstrom-Anlage also noch einen weiteren Vorteil: Sie machen sich unabhängiger von den steigenden Energiekosten, und das für Jahrzehnte. Das macht die Energiewende zu Ihrer Energiekostenwende.

Einspeisevergütung für jede nicht verbrauchte Kilowattstunde

Jeder Besitzer oder Pächter einer Solaranlage kann seinen selbst produzierten Strom, den er nicht selbst verbraucht, an seinen Netzbetreiber verkaufen und den Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Das kostet nichts und erfolgt automatisch. Die Energieversorger sind durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Solarstrom zu kaufen und den privaten Stromproduzenten 20 Jahre lang einen festen Preis dafür zu zahlen. Dieser Preis entspricht der staatlich festgelegten Einspeisevergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung ergibt sich hauptsächlich aus der Größe der entsprechenden Solaranlage: Kleinere, private Solaranlagen werden zum Beispiel höher vergütet als (meist gewerbliche) Solaranlagen über 30 kWp.

Das Datum der Inbetriebnahme spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die im EEG festgelegte langsame Degression der vertraglichen Vergütungssätze und die regelmäßigen EEG-Reformen sorgen nämlich dafür, dass die Vergütung im Laufe der nächsten Jahre für künftige Vertragsabschlüsse kleiner wird. Ab dem Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage bleiben die Vergütungssätze für Ihren überschüssigen Solarstrom konstant. Sie sind ab diesem Zeitpunkt auf 20 Jahre festgesetzt und sicher. Eine schnelle Entscheidung für die Installation einer Solaranlage sichert also dauerhaft einen höheren Vergütungssatz.