Steckerfertige PV-Anlage - Was muss ich beachten?

Steckerfertige Photovoltaikanlagen werden auch Balkonkraftwerke genannt. Für diese Mini-PV-Anlagen gelten die Richtlinien der VDE-AR-N 4105 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) wie für die übrigen PV-Anlagen. 

Muss die Anlage angemeldet werden?

Ja. Solche PV-Anlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Nutzen Sie für die unkomplizierte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlagen das Einspeiser-Portal.

Brauche ich einen neuen Stromzähler?

Ja. Bei der Inbetriebnahme der Mini-PV-Anlage wird vom Netzbetreiber Ihr Eintarifzähler gegen einen Zweirichtungszähler kostenlos gewechselt. Es muss gewährleistet sein, dass die eventuelle Einspeisung von Strommengen gemessen wird. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Benötige ich eine spezielle Steckdose?

Ja. Ein Betrieb über herkömmliche Schuko-Stecker und Schuko-Steckdosen ist nach den derzeit gültigen VDE-Regeln und Normen nicht zulässig. Die Dauerbelastung der Schuko-Stecker/-Steckdose ist zu hoch.

Deshalb empfehlen wir aus Sicherheitsgründen, die normale Schuko-Steckdose gegen eine verpolungssichere Steckdose auszutauschen.

Weitere Hinweise

Eine Kontoverbindung und Umsatzsteuernummer ist nicht unbedingt notwendig, wenn auf die Einspeisevergütung verzichtet wird. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht.

Ohne Anmeldung geht es nicht!

Wir weisen Sie darauf hin, dass der inoffizielle Anschluss eines Balkonkraftwerkes und das Rückwärtslaufen Ihres Eintarifzählers den Strafbestand des Stromdiebstahls darstellt und eine Strafanzeige zur Folge hat.