Steckerfertige Photovoltaikanlagen werden auch Balkonkraftwerke genannt. Für diese Mini-PV-Anlagen gelten die Richtlinien der VDE-AR-N 4105 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) wie für die übrigen PV-Anlagen.
Ja. Solche PV-Anlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Nutzen Sie für die unkomplizierte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlagen das Einspeiser-Portal.
Ja. Bei der Inbetriebnahme der Mini-PV-Anlage wird vom Netzbetreiber Ihr Eintarifzähler gegen einen Zweirichtungszähler kostenlos gewechselt. Es muss gewährleistet sein, dass die eventuelle Einspeisung von Strommengen gemessen wird. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Ja. Ein Betrieb über herkömmliche Schuko-Stecker und Schuko-Steckdosen ist nach den derzeit gültigen VDE-Regeln und Normen nicht zulässig. Die Dauerbelastung der Schuko-Stecker/-Steckdose ist zu hoch.
Deshalb empfehlen wir aus Sicherheitsgründen, die normale Schuko-Steckdose gegen eine verpolungssichere Steckdose auszutauschen.
Eine Kontoverbindung und Umsatzsteuernummer ist nicht unbedingt notwendig, wenn auf die Einspeisevergütung verzichtet wird. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der inoffizielle Anschluss eines Balkonkraftwerkes und das Rückwärtslaufen Ihres Eintarifzählers den Strafbestand des Stromdiebstahls darstellt und eine Strafanzeige zur Folge hat.