Wissenswertes zum Energieausweis

Gesetzgebung

  • Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes
  • Mieter, Käufer und Pächter haben das Recht auf Einsicht in den Energieausweis vor Vertragsabschluss
  • Ein Energieausweis ist bei Neubau, Verkauf oder Vermietung verpflichtend

Empfehlungen

  • Der Energieausweis enthält Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen
  • Sie erhalten hilfreiche Tipps, den energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu verbessern
  • Beispiel: Wärmedämmung der Gebäudehülle, Fenstertausch

Welcher Energieausweis ist der Richtige für mich?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden: dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Welcher für Ihr Gebäude geeignet ist, hängt von Baujahr, Größe und energetischem Zustand ab.

  1. Der verbrauchsorientierte Energieausweis

    Der verbrauchsorientierte Ausweis beruht auf den Auswertungen des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre und berücksichtigt Mieterwechsel, Leerstand und Heizverhalten.

    Wichtig: Heizkostenabrechnungen müssen vollständig vorliegen. Dezentrale Warmwasserbereitung wird gesondert betrachtet.

    ab 169,- Euro

    inkl. MwSt. & Verbrauchsrecherche

    Grundlage der Berechnung:

    Enthaltene

    • Baujahr und Gebäudedaten
    • Verbrauchsdaten aus Heiz- und ggf. Warmwasserabrechnung
    • Klimabereinigung gemäß gesetzlichen Vorgaben
  2. Der bedarfsorientierte Energieausweis

    Der bedarfsorientierte Ausweis basiert auf technischen Gebäudedaten. Er wird unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch errechnet und bietet eine verlässliche Einschätzung der energetischen Qualität – ideal bei älteren Gebäuden oder wenn Verbrauchsdaten fehlen.

    Vorteil: Neutrale Bewertung – unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten

    ab 449,- Euro

    inkl. MwSt.

    Grundlage der Berechnung:

    Enthaltene

    • Baujahr, Gebäudetyp und Standort
    • Anzahl der Wohneinheiten und Wohnfläche
    • Dämmstandard von Fassade, Dach, Fenstern
    • Art und Zustand der Heizungsanlage
    • Warmwasserbereitung

Die Stadtwerke Hilden bieten beide Varianten für Wohngebäude an – das macht es besonders einfach, für Ihr Gebäude die passende Lösung zu finden:

Tabelle überspringen
Übersicht der Pflichten zum Energieausweis
Gebäudegröße Baujahr bis 1977 Baujahr ab 1978 Neubau
Bis zu 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis (Pflicht, außer bei Sanierung nach WSchVO 1977) Freie Wahl Bedarfsausweis (Pflicht)
Ab 5 Wohneinheiten Freie Wahl Freie Wahl Bedarfsausweis (Pflicht)
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Energieausweise einfach erklärt

Unsere Fragen-und-Antworten-Sammlung beantwortet Ihre wichtigsten Fragen:

Nein – der Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Gebäude oder eine Wohneinheit verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgezeigt werden. Für Neubauten ist er Teil der Bauabnahme.

Die WSchVO 1977 steht für die „Wärmeschutzverordnung 1977“. Sie war die erste gesetzliche Vorgabe in Deutschland, die energetische Mindeststandards für Gebäude festgelegt hat. Ziel war es, den Energieverbrauch in Gebäuden durch bessere Dämmung zu senken – zum Beispiel durch Vorgaben zu Wärmedämmung von Dach, Fassade und Fenstern.

Warum ist sie wichtig?
Wer ein Wohngebäude besitzt, das vor 1978 gebaut wurde, muss in der Regel einen bedarforientierten Energieausweis vorlegen – außer, das Gebäude wurde schon auf den damaligen Mindeststandard der WSchVO 1977 energetisch saniert. Dann ist auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis möglich.

Kurz gesagt:

  • Gebäude vor 1978 → Bedarfsausweis ist Pflicht
  • Wenn energetisch auf WSchVO 1977-Niveau saniert → Verbrauchsausweis möglich

Das macht die WSchVO 1977 zu einem wichtigen Orientierungspunkt in der Energieausweis-Pflicht.

Für die Erstellung benötigen wir je nach Ausweisart unterschiedliche Unterlagen:

  • Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Informationen zum Gebäude und der Wärmeerzeugungsanlage.
  • Für den Bedarfsausweis: Baupläne, Informationen zu Dämmung, Fenstern, Heizung, ggf. Fotos oder Dokumente zu Sanierungen. Wir schauen uns Ihr Gebäude vor Ort an und unterstützen Sie.

    Falls bestimmte Unterlagen fehlen, helfen wir Ihnen bei der Recherche und Zusammenstellung.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig, unabhängig davon, ob er verbrauchs- oder bedarfsorientiert erstellt wurde. Wichtig: Bei größeren Modernisierungen (z. B. Dämmung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung) sollte ein neuer Ausweis erstellt werden, da sich die Energiewerte verändern und ein aktueller Nachweis oft vorteilhafter ist.

Ja, erstellen Sie mir ein kostenloses Angebot für den Energieausweis.

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