Fragen und Antworten Thema: 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Paar packt ein Umzugskarton

Fragen & Antworten24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.

An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Diese Regelung wird vorerst nur auf Strom angewendet.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die EU hat den 24-Stunden-Lieferantenwechsel vorerst für den Strommarkt eingeführt, um den Wettbewerb zu fördern und den Wechsel für Verbraucher:innen zu erleichtern. Die technische und logistische Komplexität des Gasmarktes und der anderen Sparten wurde dabei als Grund genannt, warum diese Regelung vorerst nur auf Strom angewendet wird.

Die Marktkommunikationsprozesse im Strombereich umfassen standardisierte Abläufe und den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Akteuren, wie zum Beispiel Energieversorgern, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Diese Prozesse legen fest, wie Daten über Stromverbrauch, -lieferung und -abrechnung zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden.

Ein Beispiel hierfür ist der Austausch von Zählerständen zwischen einem Stromkunden und seinem Versorger oder der Informationsaustausch zwischen verschiedenen Versorgern und Netzbetreibern, um eine reibungslose Stromlieferung und korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Diese Kommunikation findet in der Regel elektronisch und auf standardisierten Wegen statt, um die Prozesse effizient und fehlerfrei zu gestalten.

Fragen & AntwortenUm- und Auszug

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag,

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name des Vertragspartners
  • Geburtsdatum des Vertragspartners
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.

Wenn Ihr Umzug oder Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen.

In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert oder könnten weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist. Auch dann, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.

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