Kundeninformation zur amtlichen Befundprüfung

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die bei Ihnen installierte Messeinrichtung den Verbrauch nicht korrekt erfasst, ist es möglich, den Zähler auszubauen und eine Befundprüfung gemäß den §§ 39 und 51 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) zu veranlassen. 

Auf Grund langjähriger Erfahrungen weisen wir darauf hin, dass Zähler äußerst selten einen zu hohen Verbrauch anzeigen. Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob nicht veränderte Gebrauchsgewohnheiten während des fraglichen Abrechnungszeitraumes Ursache für den erhöhten Verbrauch waren. 

Der Zähler wird von uns ausgebaut und zur Befundprüfung an die Prüfstelle bzw. Eichbehörde versandt; zuvor erhalten Sie ein Ersatzgerät. Die Befundprüfung findet in den Räumlichkeiten der Prüfstelle statt. Sie haben die Möglichkeit nach vorheriger Terminabsprache an der Prüfung teilzunehmen.
Der geprüfte Zähler kann nicht mehr weiter verwendet werden. 

Falls die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden, fallen die Kosten der Befundprüfung den Stadtwerken Hilden zur Last.
Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen eingehalten, gehen die Kosten der Befundprüfung zu Ihren Lasten. 

Kosten für die amtliche Befundprüfung durch die staatlich anerkannte Prüfstelle für Privatkunden1):

Energieartfür ZählerPreis Euro
StromzählerEin- und Zweitarifzähler für Wechsel- und Drehstrom180,50
GaszählerG 4  bis  G 6
163,90
WasserzählerQn 2,5 / 10
140,50
Pauschale für die Montage 
(Inbetriebsetzung)
und Versand der Zähler

109,77

1) Gewerbekunden auf Anfrage                                                                                                    

Alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Falls Sie sich zu einer Befundprüfung entschließen, senden Sie bitte das nebenstehende Antragsformular an

Stadtwerke Hilden GmbH
Center Netz
Am Feuerwehrhaus 1
40724 Hilden

oder per E-Mail: netzservice@stadtwerke-hilden.de