Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Gemäß § 23c Abs. 1 Punkt 9 EnWG muss der Netzbetreiber den in seinem Netzgebiet grundzuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Hilden ist der grundzuständige Messstellenbetreiber die Stadtwerke Hilden GmbH. 

Auf der rechten Seite stehen die Kommunikationsdatenblätter zum Download bereit.