Die Stadtwerke Hilden GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2024 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2024 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
Die Stadtwerke Hilden GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den aktuellen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und dessen Verordnungen.
Die Netzentgelte basieren auf der von der Regulierungskammer des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigten Erlösobergrenze unter Berücksichtigung der Anpassungen entsprechend den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).
Bei der durchgeführeten Ermittlung des Preisblattes und nach § 16 GasNEV durchzuführenden Verprobung sind keine individuellen Netzentgelte unter Anwendung von § 20 GasNEV angezeigt worden.