Differenzmenge / Mehr-/Mindermengen

StromNZV §12 Standardisierte Lastprofile

Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gem. § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV verpflichtet, die Ergebnisse der Differenzbilanzierung jährlich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Im Folgenden ist unsere Differenzbilanzkreisaggregat-Zeitreihe des letzten Kalenderjahres als Grafik und als 1/4-h-Lastgang veröffentlicht.

DBA SW Hilden 2022 DBA SW Hilden 2022
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Mehr-/Mindermengen

§ 13 Abs. 2 Satz 5 StromNZV

Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 StromNZV dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.

Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), so stellt der Netzbetreiber nach § 13 Abs. 3 S. 2 StromNZV die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung.

Gemäß § 13 Abs. 3 S. 4 StromNZV ist die Stadtwerke Hilden GmbH verpflichtet, einheitliche Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen.

Die Stadtwerke Hilden GmbH verwendet für die Abrechnung die vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. veröffentlichten monatlichen Mehr-/Mindermengenpreise. Die Preise des BDEW werden auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen und normierter Lastprofile berechnet und können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/