Elektrogeräte online anmelden und abmelden
Ihr Beitrag für eine sichere Stromversorgung
Jede von Ihnen genutzte Ladebox, Wärmepumpe oder Klimaanlage führt zu einem erhöhten Stromverbrauch. Je mehr von diesen Verbrauchsgeräten angeschlossen werden, umso größer ist die Netzauslastung. Bei PV-Anlagen sind es Rückwirkungen, die das Netz stören können. Das kann Auswirkungen auf das Hildener Verteilnetz haben. Daher ist es wichtig, dass Verbrauchs- und Erzeugeranlagen angemeldet werden – egal, ob diese gerade erst installiert werden oder bereits in Betrieb sind. Auch wenn die Installation vielleicht schon eine Weile zurückliegt, ist das sehr wichtig. Damit helfen Sie, das Stromnetz stabil zu halten und die Stromversorgung in Hilden zu sichern. Die Anmeldung ist übrigens vom Gesetzgeber vorgeschrieben (§19 II S. 2 NAV).
In unserem Service-Portal können Sie neue Netzanschlüsse beantragen, Ihre Leistung erhöhen oder Anschlüsse abmelden. Zudem erhalten Sie dort einen Überblick über die anfallenden Kosten.
Gut zu wissenNeue Regelungen der Bundesnetzagentur
Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur zur Ausgestaltung der Umsetzung von §14a EnWG. Diese Änderungen bringen wichtige Neuerungen für Installateur:innen, Netzkund:innen und Netzbetreiber mit sich.
Wichtige Neuerungen im Überblick
Die neuen Regelungen umfassen spezifische Vorgaben für:
- Steuerbarkeit steuerbarer Verbrauchseinrichtungen: Es werden klare Richtlinien definiert, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Netz gesteuert werden können, um einen stabilen Netzbetrieb zu gewährleisten.
- Netzausbau: Es werden Maßnahmen zum Ausbau des Netzes festgelegt, die notwendig sind, um die steigende Nachfrage und den Anschluss neuer Verbrauchseinrichtungen zu bewältigen.
Ziel der Regelungen
Das Hauptziel dieser neuen Vorgaben ist die Sicherstellung eines verzugsfreien Netzanschlusses von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an das Niederspannungsnetz. Dadurch soll ein zuverlässiger Netzbetrieb gewährleistet und die Effizienz des Netzausbaus verbessert werden.
Diese neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden und eine stabile sowie nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.
§14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Anmeldepflichtige Geräte
- Private Ladepunkte (Inbetriebnahme ab 1.1.2024)
- Wärmepumpen unter Einbezug von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
- Batteriespeichersysteme (nur der Leistungsbezug)
- Kälteerzeuger
Wenn mehrere Wärmepumpen oder Kälteerzeuger an einem Netzanschluss installiert sind, werden ihre Anschlussleistungen zusammengerechnet.
Ausnahmen von der Steuerungspflicht
Von der Steuerung gemäß §14a EnWG ausgenommen sind:
- Private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Institutionen mit Sonderrechten nach §25 Abs. 1 und 5a Straßenverkehrsordnung
- Wärmepumpen und Klimageräte, die für gewerbliche Zwecke oder in kritischen Infrastrukturen genutzt werden
Was bedeuten die neuen Regelungen für Sie?
- Bei Engpässen kann die Leistung steuerbarer Geräte bis auf mindestens 4,2 kW reduziert werden, wenn die Netzanschlussleistung unter 11 kW liegt.
- Bei einer Netzanschlussleistung von 11 kW oder mehr kann die Leistung entsprechend einem Skalierungsfaktor reduziert werden (vorläufiger Faktor: 0,4). Engpässe werden innerhalb unseres Netzgebiets zunächst jedoch nicht erwartet.
- Der Haushaltsverbrauch wird durch die Steuerung nicht begrenzt.
- Sie entscheiden, ob die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen direkt oder über ein Energiemanagementsystem (EMS) gesteuert wird.
Welchen Ausgleich erhalten Sie für die Steuerbarkeit Ihrer Verbrauchseinrichtungen?
Sie erhalten für die Steuerbarkeit Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte. Es gibt zwei Auswahlmöglichkeiten:
- Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts um 80 € (brutto) plus einer Stabilitätsprämie.
- Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises um 60%. Dies erfordert die Installation eines separaten Zählers an den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Für diesen separaten Zähler fällt kein Grundpreis an.
Gemäß der Bundesnetzagentur empfiehlt sich für Ladepunkte die Wahl von Modul 1 und für Wärmepumpen die Wahl von Modul 2. Ein Wechsel zwischen den Modulen ist möglich.
Das müssen Elektroinstallationsbetriebe beachten
Elektroinstallateure benötigen eine Vollmacht der Anlagenbetreibenden für die Auswahl des Netznutzungsentgeltmoduls.