Barrierefreiheitserklärung
Als Ihr städtischer Energieversorger möchten wir unsere Produkte und Services allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich machen.
Als Ihr städtischer Energieversorger möchten wir unsere Produkte und Services allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich machen.
Die Stadtwerke Hilden bemühen sich, ihren Webauftritt www.stadtwerke-hilden.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.stadtwerke-hilden.de, dieser wurde im März 2024 neu gelauncht. Sie wurde bereits mit den geltenden Best-Practice-Grundsätzen für ein barrierefreies Web-Angebot gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) konzipiert. Die Website wurde zuletzt im Juni 2025 einer Barrierefreiheitsprüfung durch einen unhabhängigen Gutachter unterzogen.
Diese Erklärung wurde am 24. Juni 2025 erstellt und am 26. Juni 2025 zuletzt überarbeitet. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf regelmäßigen Selbsttests.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus
• der Norm EN 301 549
• den „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA
• und der Verordnung zum BFSG
Die Überprüfung unserer Website hat ergeben, dass diese mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar ist.
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern Probleme auftreten.
• Die Dokumente im PDF-, Word- und HTML-Format sind nicht ausreichend barrierefrei.
• Die Videos sind teilweise nicht untertitelt.
• Nicht durchgängig haben Bilder und grafische Bedienelemente eindeutige Alternativtexte.
• Es sind Mängel bezüglich der Überschriften- und Listenauszeichnung vorhanden.
• Es gibt noch kleinere Mängel hinsichtlich des ARIA-Markups.
Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben.
Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung und Entwicklung stets berücksichtigt.
Die Stadtwerke Hilden bemühen sich, ihre Website barrierefrei und für alle zugänglich zu gestalten. Sollte Ihnen eine Barriere auf dieser Website auffallen, die noch nicht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet ist, teilen Sie uns dies bitte über das untenstehende Formular mit.
Dieses Kontaktformular entspricht der nach § 12 b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) bereitzustellenden Möglichkeit, um uns noch vorhandene Barrieren unserer Website mitzuteilen (Feedback-Mechanismus).
Bitte nutzen Sie dieses Formular ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf dieser Website oder um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
Möchten Sie uns lieber eine E-Mail schreiben, können Sie dies gerne unter email hidden; JavaScript is required tun.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: email hidden; JavaScript is required
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik