Fragen und Antworten Thema: Netze
Fragen & AntwortenUmstellung von L-Gas auf H-Gas
Das Erdgas, mit dem Hilden momentan beliefert wird, ist ein sogenanntes „L-Gas“. Das L steht im Fachjargon für low-calorific gas und bezieht sich auf den Methan-Gehalt. „H-Gas“ steht für high-calorific gas. Es hat einen etwas höheren Methangehalt, also auch einen leicht höheren Energiegehalt.
Insgesamt haben wir in Hilden ca. 14.500 Erdgasgeräte in Haushalten und Unternehmen. Etwa 11.200 Haushalte nutzen aktuell in Hilden Erdgas für die Heizung und zur Warmwasserbereitung.
Seit Jahrzehnten kam das Erdgas für Hilden aus der Region Groningen in den Niederlanden. Doch die Gasfelder in Groningen stellen nach 2030 ihre Lieferung ein. Dann werden die Hildener wie alle deutschen Erdgaskunden mit Erdgas aus Norwegen oder Großbritannien beliefert.
In der Region Groningen wird seit den 1960er Jahren Erdgas gefördert. Durch die jahrzehntelange Förderung werden die Reserven knapp. Zudem hat die Förderung zu Veränderungen im Erdboden geführt. Als Konsequenz hat die Niederländische Bergaufsichtsbehörde eine starke Drosselung und letztlich die Einstellung der Erdgasförderung gefordert. Unsere holländischen Nachbarn halten sich dennoch an ihre Lieferverpflichtungen bis zum Jahr 2030.
Die Umstellung auf H-Gas ist nicht auf Hilden beschränkt. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen werden bisher fast vollständig mit L-Gas aus Groningen beliefert und müssen genauso umstellen. Über viele Jahre erstreckt sich die Umstellung der Städte in NRW und Niedersachsen nach einer ausgeklügelten Reihenfolge. Diese wurde von der Bundesnetzagentur und dem vorgelagerten Netzbetreiber Open Grid Europe festgelegt.
In Düsseldorf und Köln hat die Umstellung bereits begonnen. Hilden ist erst im Jahr 2028 an der Reihe. Die Abteilung Netze der Stadtwerke Hilden beginnt aber jetzt schon mit einem vorbereitenden Projekt. Alle 14.500 Gas-Abnahmestellen in Hilden müssen vor der eigentlichen Umstellung durch zertifizierte Fachbetriebe besichtigt werden. Dabei wird die Umstellungsfähigkeit beurteilt.
2028 werden alle Hildener Erdgasgeräte auf H-Gas umgestellt.
Nein. Die wichtigste Nachricht für die Hildener ist: Die Versorgung ist gesichert.
Sie brauchen nichts zu tun. Für die Erdgas-Umstellung ist der Netzbetreiber zuständig, also die Stadtwerke Hilden, egal welchen Lieferanten der Kunde vertraglich hat. Auch die Kosten der Umstellung übernehmen die Stadtwerke Hilden. Sie bekommen von uns Post. Darin ist alles erklärt. Sie erhalten einen Termin und eine PIN.
Um Missbrauch und Kriminalität vorzubeugen, werden alle Gas-Abnehmer vorher angeschrieben und erhalten eine PIN. Die PIN ist praktisch das Codewort, das der prüfende Fachbetrieb korrekt nennen muss, bevor er Zutritt erhält. Die Stadtwerke Hilden mahnen an, niemandem diese PIN auszuhändigen und keinesfalls einen selbsternannten „Monteur“ ohne Termin hereinzulassen. Beim geringsten Zweifel an der Richtigkeit gilt der Rat: Tür zu und bei den Stadtwerken Hilden oder der Polizei anrufen.
Zwei Jahre vor der Umstellung werden alle Erdgasgeräte von Fachunternehmen besichtigt. Die Stadtwerke Hilden beauftragen diese Unternehmen und übernehmen die Kosten. Sie bekommen rechtzeitig Post mit einem Termin und einer PIN, die Missbrauch durch selbst ernannte "Monteure" verhindern kann.
Bei der Besichtigung wird die Umstellungsfähigkeit geprüft. Viele Geräte kann man recht einfach umstellen, für manche braucht man ein Ersatzteil. Das bestellen wir und bauen es Ihnen vor der Umstellung kostenfrei ein.
Generell sind die meisten Geräte umstellbar. Das geschieht entweder durch eine manuelle Einstellung oder ein Ersatzteil, welches das Gerät H-Gas-tauglich macht. Ab 2026 werden alle Geräte besichtigt und die Umstellbarkeit geprüft.
Ist die Installation eines neuen Gas-Geräts geplant, achten Sie darauf, ein Gerät zu wählen, das sich automatisch an die Gas-Qualität anpasst. Die Installationsbetriebe beraten entsprechend bei der Auswahl.
Die Kosten der Umstellung von L-Gas auf H-Gas tragen die Stadtwerke Hilden. Der Preis pro Kilowattstunde bleibt ebenfalls gleich, denn die Kunden zahlen die gelieferte Menge nach Energieleistung in Kilowattstunden. Deshalb ist H-Gas nicht teurer als L-Gas.
Um Fragen der Bürgerinnen und Bürger vorab zu klären, sind die Stadtwerke Hilden unter der E-Mail-Adresse email hidden; JavaScript is required zu erreichen. Alle betroffenen Erdgas-Nutzerinnen und -Nutzer werden zu gegebener Zeit per Post von den Stadtwerken Hilden informiert.
Fragen & AntwortenGasmangellage
Für den Fall, dass die Notfallstufe ausgerufen wird, sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt. Diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Blockheizkraftwerke, die der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
Nicht geschützte Kunden sind solche Verbraucher, bei denen eine registrierende Leistungsmessung bzw. Lastgangmessung erfolgt.
Gemäß § 53a EnWG geschützte Kunden sind:
- Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile Anwendung finden, oder Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der hier benötigt wird,
- Grundlegende soziale Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 im Erdgasverteilernetz und im Fernleitungsnetz. Hierzu gehören u. A. Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten, sowie z. B. Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen,
- Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne von Nummer 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteilernetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.
Ob in Hilden die Erdgasversorgung eingeschränkt oder gestoppt werden muss, entscheidet in der Notfallstufe die Bundesnetzagentur. Die Stadtwerke Hilden als Verteilnetzbetreiber müssten diese Vorgaben dann umsetzen und die betroffenen nicht geschützten Kunden informieren.
Laut Gesetz und Verordnung sind Haushaltskunden sogenannte „geschützte Kunden“.
Auch in Hilden gibt es Unternehmen, die für ihre Produktion oder Heizung auf die Gasversorgung angewiesen sind und zu den nicht geschützten Verbrauchern gehören. Die Stadtwerke Hilden würden vom vorgelagerten Ferngasnetzbetreiber, der Open Grid Europe, eine Aufforderung erhalten, bestimmte Verbraucher dazu aufzufordern, den Verbrauch zu reduzieren bzw. zu beenden. Dazu sind die Stadtwerke Hilden per Gesetz verpflichtet, ebenso sind die betroffenen Unternehmen per Gesetz verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen.
Ob, wann und in welchem Umfang diese Aufforderung nach Hilden kommt, ist aktuell reine Spekulation. Die Stadtwerke Hilden raten zu Besonnenheit. Die Stadtwerke Hilden haben ein Team Krisenvorsorge eingerichtet und sind in Kontakt mit allen eventuell betroffenen Unternehmen sowie dem vorgelagerten Ferngasnetzbetreiber.
Alle Anlagen, bei denen eine registrierende Leistungsmessung, bzw. Lastgangmessung erfolgt, sind von der Krisenvorsorge betroffen. Gemäß §24 GasNZV werden fernauslesbare registrierende Leistungsmessungen bei Kunden mit einer stündlichen Ausspeiseleistung über 500 kW und einer Jahresenergiemenge über 1.500.000 kWh verwendet. Nicht betroffen sind somit alle Haushaltskunden.
Bei der Abschaltung sind darüber hinaus im ersten Schritt der Abschaltung alle geschützten Kunden (gemäß § 53a EnWG) nicht betroffen.
Die Bundesnetzagentur wird bestimmen, welche Unternehmensgrößen zuerst aufgefordert werden, ihren Verbrauch zu reduzieren oder zu beenden. Haushalte gehören zu den geschützten Verbrauchern.
Im Krisenfall nutzen wir die bei uns angegebenen Kontaktdaten. Die betroffenen Unternehmen haben diese bei uns hinterlegt.
Es ist sehr wichtig, dass die Kundendaten stets aktuell sind und Änderungen den Stadtwerken Hilden mitgeteilt werden. Sollten sich Ihre Kontaktdaten ändern, bitten wir Sie, uns diese per Mail mitzuteilen:
email hidden; JavaScript is required
Gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene
Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung
Gesetzliche Grundlagen auf nationaler Ebene
Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung
Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise
Darüber hinaus wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Präventionsplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.
Aufbauend auf diesen Grundlagen hat der BDEW im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Gas den Leitfaden Krisenvorsorge Gas veröffentlicht.
Bei Fragen können Sie eine E-Mail an unserer Team Krisenvorsorge schreiben:
email hidden; JavaScript is required
Alle Verbraucher, ob Unternehmen oder Privathaushalte, sind von der Bundesregierung aufgefordert, Energie zu sparen, wo immer es möglich ist. Auf diese Weise kommen wir mit dem aktuell vorhandenen Gas im Sommer zurecht und können noch etwas in die Gasspeicher füllen. Nur mit vereinten Kräften können wir uns gut auf die nächste Heizperiode vorbereiten.
Alle Informationen zum
Erdgasnetz auf einen Blick
Fragen & AntwortenDigitale Zähler
Moderne Messeinrichtungen sollen nach den Vorstellungen des BMWi die bestehenden, oft noch mechanischen, Stromzähler bis 2032 in allen Haushalten ersetzen. Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben. Messstellenbetreiber haben jedoch die Option, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme einzusetzen, solange sie sich an sehr strikte Preisvorgaben halten.
Ja, für die genannten Fallgruppen.
Die Stromerzeugung wird mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler und volatiler. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berück-sichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten. Hierfür ist aber zusätzlich noch eine Steuer-box erforderlich, die die Geräte zu- oder abschalten kann.
Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes. Das Gesetz ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.
Fragen & AntwortenIntelligente Zähler, Smart Meter
Intelligente Zähler – auch Smart Meter genannt – sind digitale Stromzähler, die künftig vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz kommen sollen. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, dem sogenannten Ferrariszähler, gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind auch schon moderne Messeinrichtungen installiert. Dabei handelt es sich um digitale Stromzähler, die die Stromverbrauchsdaten speichern und auf einem Display darstellen. Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart- Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist wichtig, da das MsBG für beide Messeinrichtungen unterschiedliche Anforderungen stellt. Dies betrifft den Umfang der Geräte, deren Funktion und die anfallenden Kosten.
Bei intelligenten Messsystemen kann das Smart-Meter-Gateway die Daten bündeln, verarbeiten und versenden. Die Daten werden von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen erhoben. Bei einem Einfamilienhaus können so zum Beispiel die Einspeiseinformationen der PV-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos zusammengefasst werden.
Intelligente Messsysteme erheben alle 15 Minuten Zählerstandsgänge oder Lastgänge und übermitteln sie an das Smart-Meter-Gateway. Dieses kann die Daten verarbeiten und automatisch übertragen. Für die Stabilität des Stromnetzes ist es entscheidend, dass zeitnahe Informationen zur Stromeinspeisung, zum Beispiel aus großen Windparks, oder zum Strombezug aller Elektroautos in der gleichen Straße, vorliegen. Detailliertere Informationen zum Stromverbrauch innerhalb eines gewöhnlichen Haushalts werden weder ermittelt noch benötigt.
Die Daten werden von den Messstellenbetreibern verwaltet. Im Regelfall sind das die Verteilnetzbetreiber, die auch heute schon für die Strommessung verantwortlich sind. Sie müssen personenbezogene Messwerte löschen, sobald sie diese nicht mehr zwingend benötigen. In jedem Fall besitzen die Kunden die Hoheit über ihre Daten. Soll eine weitere Nutzung der Daten etwa beim Abschluss eines variablen Stromtarifes erfolgen, muss der Verbraucher diesem zunächst zustimmen. Wenn bestimmte Daten, wie z.B. die Stromeinspeisung eines Bürgerwindparks, Auswirkungen auf die Stabilität des Gesamtsystems haben, ist die Datennutzung gesetzlich verankert.
Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy by Design“- Ansatz der neuen Technik gewährleistet werden. Privacy by Design bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z. B. Name des Haushaltskunden) und Empfänger (z. B. Name des Stromlieferanten) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z. B. Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der „Privacy by Design“-Ansatz funktioniert wie ein Briefverteilzentrum, bei dem der Post Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.
Der Datenschutzstandard ist vergleichbar mit dem Standard von Onlinebanking und dem Chip auf dem Personalausweis.
Das Gesetz sieht für die verschiedenen Verbrauchsklassen gestaffelte Preisobergrenzen vor.
Diese finden Sie im weiter unten zum Download bereitstehenden aktuellen Preisblatt MSB.
Liegt der Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh ist der Einbau eines intelligenten Messsystems ohnehin optional. Auch hier gelten aber Preisobergrenzen, die Sie ebenfalls dem aktuellen Preisblatt entnehmen können.
Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.
Das BMWi hat hierzu 2013 eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen lassen. Diese kommt zu dem Er-gebnis, dass beispielsweise Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 80 EUR pro Jahr sparen können. Bei Haushaltskunden mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu 2.000 Kilowattstunden werden die Effekte für die Stromabrechnung als gering eingeschätzt (Ein-sparpotenzial von lediglich etwa 3 EUR pro Jahr).
Mit intelligenten Messsystemen können beispielsweise die bisherigen Abschlagszahlungen durch monatliche Stromrechnungen ersetzt werden. Zudem können neue, kundenindividuelle Verträge angeboten werden – ähnlich den heutigen Mobilfunkverträgen mit bestimmten Datenvolumen für Gespräche und Internetnutzung. Auch die Bündelung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärme-messung wird angedacht, um den Wettbewerb zu stärken und Kunden einen Vertrag für alle Medien anzubieten. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerbox könnten zudem Stromverbräuche – wie das Laden eines Elektroautos – kostengünstig geplant werden.
Der Einbau der neuen Technik soll bei Großverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden ab dem Jahr 2017 beginnen. Voraussetzung ist jedoch, dass genügend Geräte verfügbar sind, die die hohen technischen Anforderungen erfüllen. Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden sollen frühestens ab 2020 ein intelligentes Messsystem erhalten.
In einigen Pilotprojekten kommen bereits Smart-Meter-Gateways und Vorgänger für intelligente Messsysteme zum Einsatz. Die Erfahrungen anderer Länder wie Italien, Schweden, Österreich, den USA und Australien mit Smart Metern können kaum übertragen werden, da in diesen Ländern Geräte eingesetzt werden, die nicht den deutschen Anforderungen an den Funktionsumfang und den Datenschutz entsprechen.