Fragen und Antworten Thema: Solar
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Fragen & AntwortenSteckerfertige PV-Anlage, Balkonkraftwerk
Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erfolgt ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dafür hat der Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme der Anlage einen Monat lang Zeit.
Die vormals erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung (Solarpaket I) entfallen.
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Fragen & AntwortenPhotovoltaik kurz erklärt
Unter „Photovoltaik“ (griechisch phos ‚Licht‘ und Volt: Maßeinheit für elektrische Spannung) versteht man die Umwandlung von Solarstrahlung in elektrische Energie. Durch Zufuhr von Licht werden in Solarzellen positive und negative Ladungsträger freigesetzt und es wird Gleichstrom erzeugt. Bei der Stromgewinnung kommen Solarzellen zum Einsatz, die aus verschiedenen Halbleitermaterialien bestehen. Dabei handelt es sich um Stoffe, die durch die Einwirkung von Licht elektrisch leitfähig werden – ein Beispiel ist Silizium, welches aus Sand gewonnen wird. Über 95 Prozent aller auf der Welt produzierten Solarzellen bestehen aus diesem Material.
Grundsätzlich wird bei der Energiegewinnung aus der Sonne zwischen zwei Verfahren unterschieden: der Photovoltaik und der Solarthermie. Bei der Solarthermie wandeln Kollektoren die Sonneneinstrahlung in nutzbare Wärme um. Diese wird zumeist über Wärmetauscher für die Heizung und die Warmwasserbereitung eingesetzt. Photovoltaik hingegen ist die direkte Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen Strom.
Sie leisten als Besitzer einer PV-Anlage einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur CO2-Vermeidung. PV-Anlagen stehen für aktives Umweltbewusstsein.
- Sie sparen Stromkosten. Im Idealfall, ohne Eigenkapital investieren zu müssen (Pachtmodell).
- Durch die hohe Lebensdauer einer PV-Anlage kann zumeist auch die nächste Generation noch von den Solarstrom-Vorteilen profitieren.
- PV-Anlagen sind nahezu wartungsfrei und unkompliziert im Betrieb.
- Sie steigern Image und Wert Ihrer Immobilie.
Solarstromanlagen gelten als nahezu wartungsfrei – die Betriebs- und Wartungskosten sind dementsprechend relativ gering. Natürlich sollten Wartungen trotz allem regelmäßig durchgeführt werden, um die maximale Leistung der Anlage zu gewährleisten und so eine hohe Rendite sicherzustellen. Empfohlen werden regelmäßige Wartungsarbeiten im 2-Jahres-Rhythmus. Um gegebenenfalls auftretende Störungen frühzeitig zu erkennen, sollten Sie die Ergebnisse am Wechselrichter sowie am Stromzähler regelmäßig ablesen.
Normalerweise nicht, denn dank einer speziellen Glasoberfläche sorgen bei einem Modul-Neigungswinkel von über 20° Regen und Schnee für die Reinigung. Nur wenn der Neigungswinkel unter 20° beträgt, ist es ratsam, die Solarmodule mindestens einmal im Monat auf Verschmutzungen zu kontrollieren und dann gegebenenfalls eine Reinigung vorzunehmen.
Solargeneratoren benötigen nicht unbedingt rund um die Uhr direktes Sonnenlicht, sie arbeiten auch bei bedecktem Himmel. Allerdings ist ihre Leistung bei schwachem und diffusem Licht deutlich niedriger. Doch selbst im Winter produzieren PV-Anlagen Strom – von Vorteil sind in dieser Jahreszeit der lichtreflektierende Schnee und die niedrigeren Modultemperaturen.
Um auch an bewölkten Tagen oder in den Abend- und Nachtstunden Solarstrom zu nutzen, eignen sich Solarstromspeicher. Selbsterzeugter Strom, der über den aktiven Stromverbrauch hinausgeht, fließt zunächst in den Speicher. Erst wenn dieser vollgeladen ist, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Ein Speicher ermöglicht es Ihnen, Solarstrom dann zu nutzen, wenn Sie ihn wirklich brauchen.
Für die Module geben die Hersteller in der Regel Garantien zwischen 10 und 26 Jahren. Nach heutigen Erfahrungen erwartet man jedoch eine Modullebensdauer von ca. 50 Jahren, wobei die Ertragsleistung im Laufe der Jahre abnimmt. In der Praxis ist von einer jährlichen Degression der Modulleistung von 0,2 bis 0,5 Prozent auszugehen.
In erster Linie durch Qualität – sowohl hinsichtlich der Komponenten als auch hinsichtlich der Realisierung. Wir garantieren, nur hochwertige Materialien zu verwenden und diese von überprüften und hochqualifizierten Fachpartnern installieren und in Betrieb nehmen zu lassen.
Obwohl PV-Anlagen generell als wenig wartungsintensiv gelten und die Module sich durch eine spezielle Glasbeschichtung und den schrägen Winkel in der Regel bereits durch die Einwirkung von Regen und Schnee selbst reinigen, werden zudem regelmäßige Reinigungs- und Wartungsarbeiten im 2-Jahres-Rhythmus empfohlen, was die Lebensdauer und auch den Ertrag positiv beeinflusst.
Kann ich mit dem erzeugten Strom auch heizen?
Grundsätzlich kann der selbsterzeugte PV-Strom für alle technischen Einrichtungen des Hauses verwendet werden. Somit kann man mit dem PV-Strom auch eine Wärmepumpe betreiben. Je mehr Strom die Wärmepumpe tagsüber verbraucht, desto besser ist dies für den Selbstverbrauchsanteil.
Allerdings ist zu bedenken, dass der PV-Strom in der Regel allein zum Betrieb einer Wärmepumpe nicht ausreicht, so dass zusätzliche elektrische Energie aus dem öffentlichen Netz benötigt wird.
Fragen & AntwortenTechnische Aspekte
Um die Leistung einer Photovoltaikanlage zu optimieren, werden folgende Komponenten aufeinander abgestimmt und an die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes angepasst:
- Photovoltaikmodule, die aus Sonnenenergie Gleichstrom erzeugen,
- Wechselrichter, die den Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom (230 V) umwandeln,
- Zweirichtungszähler, die den eingespeisten Strom in das Stromnetz sowie den Bezugsstrom messen,
- Verkabelung und Montagegestell, auf dem die Photovoltaikmodule befestigt sind.
Peak heißt übersetzt „Spitze“. Mit diesem Ausdruck wird die Spitzennennleistung von Photovoltaikmodulen unter Standard-Testbedingungen (STC) bezeichnet. STC: 1000 W Einstrahlungsleistung auf 1 Quadratmeter mit einer Solarzellen-Temperatur von 25 °C und einer Air Mass (AM) von 1,5. Letzteres bedeutet, dass der Sonnenstrahl auf seinem Weg das 1,5-fache der Atmosphärendicke der Erde durchdringt.
Fragen & AntwortenAnlagenplanung und Installation
PV-Anlagen können überall dort installiert und betrieben werden, wo es einen ausreichenden Lichteinfall gibt. Den optimalen Photovoltaikertrag ermöglicht eine südorientierte Fläche mit etwa 30° Neigungswinkel. Doch auch Dächer mit Abweichungen nach West oder Ost bzw. anderen Neigungswerten zwischen 10° und 60° sind für die solare Energiegewinnung geeignet. Problematisch sind lediglich Verschattungen durch Bäume, Nachbarhäuser, Dachaufbauten und Ähnliches – diese sollten vermieden werden. Auf einem Flachdach kann die Anlage meist nach Süden ausgerichtet werden.
Wie viele kWp passen auf mein Dach?
Bei dieser Frage spielen sowohl die Leistungsklasse des Moduls als auch die nutzbare Dachfläche eine Rolle. Diese hängt unter anderem von der Größe, aber auch von möglichen Verschattungsbereichen, der Dachausrichtung und der Dachneigung ab.
Es gibt verschiedene Faktoren, die bei dieser Frage eine Rolle spielen: Wenn der produzierte Solarstrom überwiegend in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll, muss sich die Größe der Anlage nicht unbedingt nach dem eigenen Stromverbrauch richten. Viel wichtiger ist bei einer netzgekoppelten Anlage die verfügbare Dachfläche: Für eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von 1.000 Watt (1 kWp) benötigt man je nach Modulnennleistung 6 bis 10 Quadratmeter Dachfläche. Natürlich spielt auch der monetäre Betrag eine Rolle, der investiert werden soll bzw. kann. Bei Eigenverbrauchsanlagen sollte man die Anlagengröße so planen, dass statt möglichst viel kWp auf das Dach zu bekommen, die installierte Leistung an den Stromverbrauch angepasst wird, um einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil des solar produzierten Stromes zu erreichen.
Auch auf Flachdächern können PV-Anlagen meist problemlos installiert werden. Die Module werden mit einem speziellen Montagesystem schräg und in optimaler Südausrichtung aufgestellt. Durch die schräge (aufgeständerte) Installation ist ein Reinigungseffekt sowie eine ausreichende Belüftung gesichert. Bei Flachdächern ist allerdings ein größerer Abstand zwischen den Modulen wichtig, damit es nicht zu einer Verschattung und der damit verbundenen Ertragsminderung kommt. Dies ist auch der Grund dafür, dass die benötigte Dachfläche bei Flachdächern in etwa doppelt so groß ist wie bei Schrägdächern. Wichtig für die Installation auf einem Flachdach ist, dass das Dach über eine entsprechende Lastreserve (Statik) verfügt, um das Zusatzgewicht der PV-Anlage aufnehmen zu können.
Brauche ich eine Baugenehmigung für meine PV-Anlage?
Nein, wenn Sie die PV-Anlage am Gebäude befestigen, benötigen Sie im Allgemeinen keine Baugenehmigung. Dies kann jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Weiterhin kann es dabei zu Einschränkungen bei denkmalgeschützten Gebäuden – hier sollten Sie sich vor der Installation gut informieren – kommen. Auf Dächern mit Asbesthaltigen Materialien kann eine PV-Anlage grundsätzlich nicht errichtet und betrieben werden.
Fragen & AntwortenFinanzielle Fragen
Ja, denn Sie sparen nicht nur monatlich Stromkosten – die gesetzlich festgeschriebene Vergütung nach dem EEG, die durch den Energieversorger für den überschüssig produzierten Strom gewährt wird, ist immer noch so hoch, dass sich Errichtung und Betrieb einer PV-Anlage finanziell lohnen.
Besonders für Unternehmen, die tagsüber einen hohen Strombedarf haben, ist die Investition in eine Photovoltaikanlage sinnvoll. Der Großteil des selbst produzierten Stroms kann direkt verbraucht werden. Die Amortisationszeit einer auf Ihren Verbrauch zugeschnittenen Solaranlage liegt im Schnitt bei ca. 6–10 Jahren.
Aber auch für Eigenheimbesitzer macht die Investition in eine Solaranlage Sinn, da sich oft mindestens ein Drittel des produzierten Stroms direkt nutzen lässt. Der überschüssige Strom wird in das örtliche Stromnetz eingespeist und vom Energieversorger für 20 Jahre in konstanter Höhe vergütet (EEG-Vergütung).
Wann sich eine PV-Anlage amortisiert hat, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und kann daher nicht eindeutig beantwortet werden. Unter anderem spielen eine Rolle: Die Qualität der Komponenten, die Sonneneinstrahlungsverhältnisse, die jeweilige Finanzierungsvariante sowie die Planung und Montage. Als grobe Orientierung lässt sich ein Amortisationszeitraum von 11 Jahren benennen.
Pauschal kann man natürlich auch dies nicht sagen. Die Kosten werden pro kWp installierter Anlagenleistung berechnet und hängen von verschiedenen spezifischen Faktoren ab – unter anderem von den Komponentenherstellern, der Anlagengröße, der Dachform und den Montagekosten. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass sich die Modul- und damit die Anlagenpreise in den letzten Jahren stark reduziert haben.
Das wichtigste Förderinstrument für Photovoltaikanlagen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die aktuellen EEG-Vergütungssätze können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Beim NRW.Energy 4Climate veröffentlichten FÖRDER.navi können mögliche weitere Fördermaßnahmen (z. B. Programme der KfW) recherchiert werden.
Es ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu stellen. Der Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber gemeldet, damit der erforderliche Zähler ‚gesetzt‘ werden kann. Darüber hinaus muss die PV-Anlage innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Fragen & AntwortenEigenverbrauch und Einspeisung
Es ist generell sogar zu empfehlen, den selbst erzeugten PV-Strom im eigenen Gebäude zu nutzen und nur Überschüsse an den Netzbetreiber zu verkaufen, d. h. ins örtliche Netz einzuspeisen, wofür gemäß den gesetzlichen Vorgaben des EEG die Einspeisevergütung gewährt wird. Dadurch, dass eine eingesparte Kilowattstunde Strom aus dem öffentlichen Netz heute (d. h.: nach der schrittweisen Degression der Einspeisevergütung auf das aktuelle Niveau) mehr wert ist als eine eingespeiste Kilowattstunde, ist der Eigenverbrauch der Einspeisung vorzuziehen.
Der technische Aufwand der Einspeisung ist gering. Bei Anlagen bis 10 kWp wird Ihr Bezugszähler durch einen sogenannten Zweirichtungszähler ersetzt, der sowohl den aus dem öffentlichen Netz bezogenen als auch den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zählt. Bei Anlagen über 10 kWp muss zusätzlich ein Stromzähler direkt hinter der PV-Anlage installiert werden, um den insgesamt produzierten PV-Strom zu registrieren. Aus den Zählerständen dieses Gesamt-PV-Stromzählers und dem Einspeisezähler lässt sich die selbst genutzte und die eingespeiste Strommenge berechnen.
Es ist ein Antrag zum Netzanschluss der PV-Anlage beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu stellen. Bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp handelt es sich um eine sogenannte privilegierte Kleinanlage, deren Netzanschluss direkt auf dem Grundstück über den vorhandenen Stromanschluss zu erfolgen hat. Den Anschluss größerer Anlagen hat der Netzbetreiber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 8 Wochen individuell zu prüfen (§ 9 Abs. 5 ff. EEG 2014).
Der geplante Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber gemeldet, welcher prüft, ob ausreichend Aufnahmekapazität in der Anschlussleitung vorhanden ist. Ist dies der Fall (positive Netzverträglichkeitsprüfung), kann die PV-Anlage problemlos angeschlossen werden. Ist die Aufnahmekapazität nicht ausreichend (negative Netzverträglichkeitsprüfung), hat der Netzbetreiber unter bestimmten Umständen einen Netzausbau vorzunehmen.
Nach erfolgter Fertigstellungsanzeige (Anzeige der Inbetriebnahme) wird durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers der Zähler getauscht bzw. gesetzt. Darüber hinaus muss die PV-Anlage innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Im Rahmen der Einspeiseverträge mit dem Netzbetreiber ist die jährliche Abrechnung mit mehreren, in der Regel monatlichen Abschlägen üblich. Für die Abschläge wird der erwartete Jahresertrag der PV-Anlage zugrunde gelegt. Zum jährlichen Abrechnungsdatum werden die erzeugten und eingespeisten Strommengen über die Zählerstände festgestellt. In der Regel wird der Netzbetreiber die Jahres-Gutschrift (abzüglich der erhaltenen Abschläge) erstellen.
Das EEG mit den darin definierten Einspeisevergütungen ist ein Bundesgesetz und bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt worden. Zukünftige Änderungen des EEG sind ab Datum der Gesetzesänderung rechtsverbindlich. Es gilt jeweils der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage. Die zugesicherte Einspeisevergütung hat einen Bestandsschutz von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.
Die Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber läuft über 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Die Anlage kann danach weiterbetrieben werden, entweder in der sonstigen, nicht geförderten Direktvermarktung des erzeugten Stroms oder zum Eigenverbrauch.
Fragen & AntwortenSicherheit
Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags ist relativ gering, die Anlage selbst zieht keine Blitze an. Dennoch kann ein direkter Blitzeinschlag oder auch ein Blitzeinschlag in der Nähe der Solaranlage (Überspannung) mitunter zur Zerstörung einer Photovoltaikanlage führen. Daher sind zusätzliche Blitzschutzmaßnahmen durchaus ratsam. Diese können Überspannungsschutzmaßnahmen sowie Blitzfangvorrichtungen auf dem Dach umfassen. Letztere sind besonders wichtig, wenn es sich um aufgerichtete Anlagen auf Dächern mit geringer Neigung handelt und diese den höchsten Punkt in der Umgebung darstellen. Ist auf dem Dach bereits eine Blitzfangeinrichtung installiert, wird die PV-Anlage üblicherweise in den äußeren Blitzschutz eingebunden und nach innen abgesichert.
Eine Garantie gibt es zwar nicht, doch generell sind Solarmodule sehr wohl gegen Hagelschlag geschützt. Das gehärtete Spezialglas wird in eigens zu diesem Zweck entwickelten Tests nach IEC-Norm geprüft.
Für die Module gibt es eine Produktgarantie von 10 Jahren und eine selbstständige Herstellergarantie über die Mindestleistung von 80 Prozent der Ursprungsleistung nach 20–25 Jahren. Die Wechselrichter haben üblicherweise eine Garantie von 5 Jahren. Bei den meisten Lieferanten kann man gegen Mehrpreis eine Garantieverlängerung über bis zu 20 Jahre vereinbaren.
Die Montage und Installation erfolgen nach den Vorgaben der VOB und unterliegen einer Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für die von dem Montageunternehmen erbrachten Leistungen.
Für Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige Solarversicherungen, die auf die Risiken, denen eine Photovoltaikanlage ausgesetzt ist, abgestellt sind.
Photovoltaik-/Allgefahrenversicherung inkl. Ertragsausfall:
Versicherte Gefahren und Schäden:
- Sturm, Hagel, Frost, Eisgang und Schneedruck
- Überschwemmung, Diebstahl, Tierbisse
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag und Explosion, Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen, Implosion
- Versagen von Messeinrichtungen, Sicherheits- und Regeleinrichtungen aufgrund eines äußeren Ereignisses
- Vandalismus, Böswilligkeit, Vorsatz Dritter, Fahrlässigkeit
- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
- Sachschaden aus Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern
- Ausnahmen sind z. B. Krieg, Erdbeben, Korrosion oder betriebsbedingte Abnutzung
Ertragsausfall:
Ertragsausfallkosten für nicht verkauften Strom werden bei kleineren PV-Anlagen mit Tagesentschädigung für die Sommer- und Winterzeit abgegolten. Ein Selbstbehalt pro Schadensfall kann vereinbart werden.
Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlagen:
Diese Versicherung ist sinnvoll für alle Besitzer und Betreiber von Solarstromanlagen, die Schäden bei Dritten verursachen könnten.
Versicherte Gefahren und Schäden:
- Schutz bei Personenschäden, Versicherungssumme
- Schutz bei Vermögensschäden, Versicherungssumme
- Schutz bei Mietsachschäden
- Bauherrenhaftpflicht
- Umwelthaftpflicht
- Sonstige Gebäudeschäden
Versicherungsmöglichkeit über eine Gebäudeversicherung
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage über eine bestehende Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung abzusichern. In diesem Fall wird die Photovoltaikanlage mit ihrem Wert in eine bestehende Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung eingebunden. Die Versicherung tritt für die in der Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung definierten Haftungsrisiken nun auch für die Photovoltaikanlage ein. Dies sind üblicherweise Feuer-, Sturm-, Blitz-, Wasserschäden etc.; darüber hinausgehende Risiken werden nicht abgedeckt. Bei einer bestehenden Gebäudeversicherungspolice ist zu prüfen, ob die spezifischen Risiken einer PV-Anlage zusätzlich in die Versicherung mit eingebunden werden können.
Grundsätzlich sollte in jedem Fall dem Gebäudeversicherer mitgeteilt werden, dass eine PV-Anlagen auf bzw. an dem Objekt betrieben wird.