Messstellenbetrieb

Digitale Verbrauchsmessungen

Ein Ferraris-Zähler mit Drehscheibe und ein moderner, digitaler Zähler werden von zwei Männern nebeneinander gehalten.

Digitale Stromzähler Informationen zum Messstellenbetrieb

Tschüss, alter Zähler – Hallo Zukunft! Die Energieversorgung in Deutschland soll grüner, digitaler und smarter werden. 2016 hat die Bundesregierung bereits im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den Fahrplan festgelegt: Bis zum Jahr 2032 sollen analoge Stromzähler durch digitale Stromzähler ausgetauscht werden. Ziel ist es, dass alle am Strommarkt Beteiligten besser miteinander kommunizieren und erneuerbare Energien einfacher in das Stromversorgungssystem integriert werden.

Die moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der wesentlich mehr Detail-Informationen zu Ihrem Verbrauch (und zur Einspeisung) gibt als der herkömmliche Zähler. Es werden Werte der letzten zwei Jahre gespeichert und sind dadurch auch abrufbar, je nach Ihrer Auswahl in Form von Tagen, Wochen, Monaten und Jahren. Für die Erstellung Ihrer Stromabrechnung ändert sich dadurch nichts. Aber – wenn Sie mögen – analysieren und kontrollieren Sie ab jetzt Ihren individuellen Stromverbrauch per Knopfdruck.

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Was ist der Unterschied?mME und IMSys im Vergleich

Intelligentes Messsystem (IMSys)

Unter einem intelligenten Messsystem ist die Erweiterung einer modernen Messeinrichtung um ein Kommunikationsmodul, das sogenannte Smart-Meter-Gateway, zu verstehen. Das Smart-Meter-Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in ein intelligentes Kommunikationsnetz. Mit einem intelligenten Messsystem können Sie als Letztverbraucher künftig Informationen über Ihren Energieverbrauch über eine lokale Anzeigeeinheit beziehungsweise ein Online-Portal abrufen.

Woran erkenne ich ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) unterscheidet sich sowohl optisch als auch funktional von modernen Messeinrichtungen oder klassischen Ferraris-Zählern. Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:

  • Stadtwerke Hilden Intelligentes Messsystem

    Intelligentes Messsystem

    • digitaler Zähler mit Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway)
    • erfasst und übermittelt automatisch Ihre Verbrauchsdaten
  • Stadtwerke Hilden Moderne Messeinrichtung

    Moderne Messeinrichtung

    • digitaler Stromzähler ohne Kommunikationseinheit
    • Messdaten werden nicht automatisch übertragen
  • Stadtwerke Hilden Konventioneller Stromzaehler

    Konventioneller Stromzähler

    • funktionieren analog
    • haben keine Kommunikationseinheit und erfordern daher eine jährliche Ablesung

MessstellenbetriebFragen und Antworten

Wir helfen Ihnen durch den Dschungel der Details und Fachausdrücke. Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie eine übersichtliche Zusammenstellung der wichtigsten Begriffe finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Der Einbau der neuen Technik soll bei Großverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden ab dem Jahr 2017 beginnen. Voraussetzung ist jedoch, dass genügend Geräte verfügbar sind, die die hohen technischen Anforderungen erfüllen. Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden sollen frühestens ab 2020 ein intelligentes Messsystem erhalten.

Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.

Das Gesetz sieht für die verschiedenen Verbrauchsklassen gestaffelte Preisobergrenzen vor.

Diese finden Sie im weiter unten zum Download bereitstehenden aktuellen Preisblatt MSB.

Liegt der Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh ist der Einbau eines intelligenten Messsystems ohnehin optional. Auch hier gelten aber Preisobergrenzen, die Sie ebenfalls dem aktuellen Preisblatt entnehmen können.

Ja, für die genannten Fallgruppen.

Moderne Messeinrichtung Wichtige Downloads

  • Bedienungsanleitung mME

    Wie Sie die mME (moderne Messeinrichtung) bedienen, um individuelle Verbrauchsinformationen abzurufen, können Sie in einer kurzen Bedienungsanleitung nachlesen.

    Bedienungsanleitung mME, PDF, 1851 KB
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  • Information zu mME und iMSys

    Hier finden Sie die gesetzlich zu veröffentlichenden Informationen über moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, z.B. deren Rollout, technische Ausstattung usw. gemäß § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

    Informationsblatt MsbG, PDF, 165 KB
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  • Preisblatt ab 01.07.2025

    Allgemeine Preise für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme, gültig ab 01.07.2025

    Preisblatt MSB 2025-07-01, PDF, 146 KB
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Zählerprüfung Amtliche Zählerprüfung

Wenn Sie glauben, dass Ihre Messeinrichtung den Verbrauch nicht korrekt erfasst, ist es möglich, den Zähler auszubauen und eine Befundprüfung gemäß den §§ 39 und 51 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) zu veranlassen.

Auf Grund langjähriger Erfahrungen weisen wir darauf hin, dass Zähler äußerst selten einen zu hohen Verbrauch anzeigen. Wir empfehlen Ihnen zuerst zu prüfen, ob nicht veränderte Gebrauchsgewohnheiten während des fraglichen Abrechnungszeitraumes die Ursache für den erhöhten Verbrauch waren.

Wenn Sie den Zähler prüfen lassen wollen, wird der Zähler von uns ausgebaut und zur Befundprüfung an die Prüfstelle bzw. Eichbehörde geschickt. Inzwischen erhalten Sie ein Ersatzgerät. Die Befundprüfung findet in der Prüfstelle statt. Sie haben die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache an der Prüfung teilzunehmen. Der geprüfte Zähler kann nicht mehr weiter verwendet werden.

Falls die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden, fallen die Kosten der Befundprüfung den Stadtwerken Hilden zur Last. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen eingehalten, gehen die Kosten der Befundprüfung zu Ihren Lasten.

Übersicht Preisliste für die Zähler-Befundprüfung

Kosten für die amtliche Zähler-Befundprüfung durch die staatlich anerkannte Prüfstelle für Privatkunden (Gewerbekunden auf Anfrage). Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Tabelle überspringen
Preisliste Befundprüfung
Energieart für Zähler Preis in Euro
Stromzähler Ein- und Zweitarifzähler für Wechsel- und Drehstrom 180,50
Gaszähler G 4 bis G 6 163,90
Wasserzähler Qn 2,5 / 10 140,50
Pauschale für die Montage (Inbetriebsetzung) und Versand der Zähler 109,77
Zum Anfang der Tabelle springen

Formular Zähler-Befundprüfung beantragen

Bitte laden Sie hier Ihren ausgefüllten Antrag hoch:

Antrag auf Befundprüfung stellen

Antrag zur Befundprüfung einer Messeinrichtung

Falls Sie sich zu einer Befundprüfung entschließen, laden Sie bitte das nachstehende Antragsformular herunter und füllen Sie es aus.

Antrag Befundprüfung, PDF, 92 KB
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Verträge zum DownloadMessstellenbetreiber-Rahmenvertrag

Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll. Die BNetzA hat unter dem 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 (Strom) und BK7-17-026 (Gas)). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Wettbewerblichen Messstellenbetreibern bieten wir gern den Abschluss des beigefügten Messstellenbetreiberrahmenvertrages Strom bzw. Gas an.

  • Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom

    Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.

    MSB-Rahmenvertrag, PDF, 205 KB
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  • Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Gas

    Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.

    Rahmenvertrag MSB Gas, PDF, 139 KB
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  • Messstellenvertrag

    Messstellenvertrag zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer für ein intelligentes Messsystem.

    Messstellenvertrag Anschlussnutzer, PDF, 221 KB
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Download Abrechnungsvereinbarung zwischen Messstellenbetreiber und Lieferant

Abrechnungsvereinbarung SW Hilden

Für Kunden (Anschlussnutzer) des Lieferanten, denen gegenüber dieser neben den Netznutzungsentgelten auch den Messstellenbetrieb abrechnen möchte, können die Parteien (grundzuständiger MSB und Lieferant) mit der nachfolgenden Vereinbarung – ergänzend zu dem zwischen den Parteien bestehenden Lieferantenrahmenvertrag – den entgeltlichen Teil der Leistung Messstellenbetrieb im Verhältnis der Parteien regeln (vgl. § 2 (1) ), um eine massengeschäftstaugliche Abwicklung zu ermöglichen. Die weiteren vertraglichen Regelungen aus dem Messstellenvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer hinsichtlich der aus dem Messstellenbetrieb resultierenden Rechte und Pflichten bleiben davon unberührt (vgl. § 2 (4) ).

§ 9 Abs. 3 des Messstellenbetriebsgesetzes sieht vor, dass ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und der Stadtwerke Hilden GmbH in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zustande kommt, wenn Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird. Dieser Vertrag kommt entsprechend der im Internet veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen (Messstellenvertrag Strom Anschlussnutzer) zwischen dem Anschlussnutzer und der Stadtwerke Hilden GmbH zustande.

Abrechnungsvereinbarung MSB, PDF, 207 KB
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Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Gemäß § 23c Abs. 1 Punkt 9 EnWG muss der Netzbetreiber den in seinem Netzgebiet grundzuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Hilden ist der grundzuständige Messstellenbetreiber die Stadtwerke Hilden GmbH.

Jetzt Kontakt aufnehmen


Allgemeine Fragen zum Messstellenbetrieb

Haben Sie allgemeine Fragen oder Anliegen zum Messstellenbetrieb, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Dateigröße maximal 7000 KB

Persönliche Identifikationsnummer für Ihre mME

Den Zugang zu Ihren Daten haben selbstverständlich nur Sie! Dafür erhalten Sie eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Diese PIN ist Ihrer modernen Messeinrichtung eindeutig zugeordnet und kann von Ihnen nicht geändert werden.
maximale Dateigröße 7000 KB

Antrag auf Befundprüfung einer Messeinrichtung stellen

Falls Sie sich zu einer Befundprüfung entschließen, können Sie bitte das nachstehende Antragsformular herunterladen, ausfüllen und hier hochladen.Antrag downloaden
maximale Dateigröße 7000 KB

Antrag auf Einbau eines intelligenten Messsystems (kein Pflichteinbaufall)

Wenn Sie einen vorgezogenen Einbau eines intelligenten Messsystems beantragen möchten, füllen Sie bitte zur Anfrage dieses Formular aus. Den Preis für einen vorgezogenen Einbau finden Sie auf dem gültigen Preisblatt MSB.
Besteht Ihr Messkonzept aus mehreren Zählern?
Abnahmestelle
Für die Vorprüfung des Zählerwechsels notwendig.
maximale Dateigröße 7000 KB
Wichtige Informationen zum vorgezogenen Einbau eines intelligenten Messsystems
Für den Einbau eines iMSys auf Wunsch berechnen die Stadtwerke Hilden ein Einmalentgelt. Das anfallende jährliche Entgelt für den Messstellenbetrieb richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Jahresverbrauch. Die jeweiligen Entgelte finden Sie auf dem gültigen Preisblatt für den Messstellenbetrieb. Das entsprechende Messentgelt wird jährlich auf die gewohnte Art und Weise abgerechnet. Zusätzlich berechnen wir Ihnen das Einmalentgelt für den Wechsel auf Verbraucherwunsch. Für das Einmalentgelt erhalten Sie eine separate Rechnung.Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in der Wahl Ihres Messstellenbetreibers frei sind. Für den Betrieb eines iMSys ist ein ausreichender Mobilfunkempfang notwendig. Bei unzureichendem Mobilfunkempfang kann leider statt eines intelligenten Messsystems nur eine moderne Messeinrichtung eingebaut werden.Die intelligenten Messsysteme sind so ausgelegt, dass sie in Zählerschränke oder Zählerplätze nach dem aktuellen Stand der Technik passen. Wichtig sind die elektrotechnische Sicherheit und die Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken oder Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch den Anschlussnehmenden (dem gehören in der Regel die Anlagen) in Stand zu setzen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank oder Zählerplatz erforderlich sein, muss der Anschlussnehmende hierfür einen Elektroinstallateur beauftragen und die entstehenden Kosten tragen.
Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen, der Verwendung meiner Daten zur Verarbeitung meiner Anfrage und der Zusendung weiterer Informationen per E-Mail einverstanden.