Zukunftssicher und regelkonform abgerechnet
Sie erfüllen alle aktuellen und kommenden gesetzlichen Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Die Stadtwerke Hilden stellen den Rechnungsversand für Geschäftskunden zum 01.01.2027 auf XRechnung um. Übermitteln Sie uns jetzt Ihre Empfangsdaten.

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die schrittweise Pflicht für den elektronischen Rechnungsversand folgt ab dem 1. Januar 2027.
Rechtliche Grundlage hierfür sind die neuen Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf Basis des Wachstumschancengesetzes. Eine E-Rechnung muss dabei in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz (gemäß EN 16931) ausgestellt sein.
So helfen Sie uns: Damit Ihre Rechnungen auch weiterhin sicher, rechtskonform und im richtigen Format bei Ihnen ankommen, benötigen wir Ihre aktuellen Empfangsdaten.
Bitte nehmen Sie sich eine Minute Zeit für das folgende Formular.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bitte teilen Sie uns Ihre aktuellen Empfangsdaten mit, damit wir Ihre Rechnungen künftig rechtzeitig und fehlerfrei als XRechnung im XML-Format übermitteln können.
Wichtiger Hinweis: Für jeden Vertrag wird eine separate XRechnung im XML-Format erstellt. Bitte übermitteln Sie Ihre Daten daher für jeden Vertrag einzeln.
Sie erfüllen alle aktuellen und kommenden gesetzlichen Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Der digitale Datensatz wird direkt in Ihr System eingelesen – das spart manuelle Tipparbeit und verkürzt die Durchlaufzeiten.
Keine verloren gegangenen Postbriefe mehr – der digitale Rechnungseingang ist jederzeit transparent und lückenlos nachvollziehbar.
Halten Sie Ihre Kundennummer, die aktuellen Zählerstände sowie die zentrale E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang bereit.
Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie uns die aktuellen Empfangsdaten direkt zu.
Nach erfolgreicher Verarbeitung der Angaben erstellen wir für Sie eine Zwischenrechnung. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Sie alle weiteren Rechnungen automatisch im XRechnung-Format an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Ihre Rechnungen werden künftig nicht mehr als als PDF oder in Papierform erstellt, sondern im XML-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Die bisherige zusammengefasste PDF-Rechnung z. B. für mehrere Sparten wird durch separate XRechnungen im XML-Format je Vertrag und Sparte ersetzt.
Die Umstellung erfolgt ab 1. Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt stellen wir Ihre Rechnungen für das angegebene Unternehmen grundsätzlich als XRechnung bereit.
Für die reibungslose Umstellung auf das neue Abrechnungssystem und das XRechnung-Format erstellen wir für Sie eine einmalige Endabrechnung. So stellen wir sicher, dass alle bisherigen Verbräuche exakt abgegrenzt sind und die zukünftigen Abrechnungen nahtlos im neuen System starten können. Hinweis: Je nach Vertragsanlage Ihres Unternehmens erhalten Sie von uns eine neue Kundennummer.
Ohne Ihre aktuellen Empfangsdaten können wir die elektronische Zustellung möglicherweise nicht korrekt vornehmen. Bitte übermitteln Sie Ihre Daten daher rechtzeitig vor dem Umstellungstermin über unser Online-Formular.
Für Ihr Unternehmen können Sie nur eine zentrale E-Mail-Adresse für den Versand der XML-Rechnungen hinterlegen. Zusätzlich können Sie eine weitere E-Mail-Adresse für organisatorische oder allgemeine Rückfragen angeben. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die persönlichen E-Mail-Adressen einzelner Mitarbeitender.
Ja. Nachträgliche Änderungen der E-Mail-Adresse oder anderer Rechnungsdaten können Sie uns jederzeit mitteilen.
Nutzen Sie dafür unser Online-Formular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: email hidden; JavaScript is required
Bitte geben Sie dabei immer die betreffende Kundennummer (Vertragsnummer) an.
Sie können die XML-Datei jederzeit kostenfrei über den offiziellen E-Rechnungs-Viewer der Finanzverwaltung im ELSTER-Portal hochladen. Dort wird der Datensatz sofort in eine übersichtliche und lesbare Dokumentenansicht umgewandelt.
Speichern und archivieren Sie jede empfangene XRechnung in ihrer ursprünglichen elektronischen Form als XML-Datei. Eine PDF-Ansicht oder ein Ausdruck ersetzt die ursprüngliche XML-Datei nicht. Die alleinige Archivierung als PDF-Datei oder in Papierform erfüllt die Anforderungen der GoBD nicht und ist steuerrechtlich unzulässig.