hildenStrom Ersatzversorgung
Ihr Partner für dauerhafte Stromversorgung
Ihr Partner für dauerhafte Stromversorgung
Die Stadtwerke Hilden sichern durch die Ersatzversorgung Ihren Strombezug. Als Ersatzversorger springen die Stadtwerke Hilden ein, wenn Ihr Stromverbrauch keinem Liefervertrag mehr zugeordnet werden kann. Dies kann zum Beispiel folgende Gründe haben:
Ihr bisheriger Vertrag läuft aus und Sie haben noch keinen neuen Stromvertrag abgeschlossen.
Ihr bisheriger Lieferant hat die Stromversorgung eingestellt. Grund dafür ist häufig eine Insolvenz.
Der Wechsel zu einem neuen Lieferanten ist fehlgeschlagen.
Die Ersatzversorgung endet, sobald die Stromlieferung wieder auf der Grundlage eines Stromliefervertrages erfolgt. Sie endet in dem Fall automatisch und braucht nicht gekündigt zu werden. Kommt innerhalb von drei Monaten kein neuer Stromliefervertrag zustande, beliefern wir Sie anschließend zu unseren allgemeinen Preisen und Bedingungen in der Grundversorgung hildenStrom klassik.
Die Preise für die nicht leistungsgemessenen Abnahmestellen (Haushaltskunden) entsprechen den Grundversorgungspreisen.
Gültig ab 01.04.2025 | netto* | brutto** |
---|---|---|
Arbeitspreis | 30,99 Cent/kWh | 36,88 Cent/kWh |
Grundpreis | 130,20 Euro/Jahr | 154,94 Euro/Jahr |
Gültig bis 31.03.2025 | netto* | brutto** |
---|---|---|
Arbeitspreis | 33,18 Cent/kWh | 39,49 Cent/kWh |
Grundpreis | 83,19 Euro/Jahr | 99,00 Euro/Jahr |
Gültig bis 31.05.2024 | netto* | brutto** |
---|---|---|
Arbeitspreis | 46,03 Cent/kWh | 54,78 Cent/kWh |
Grundpreis | 83,19 Euro/Jahr | 99,00 Euro/Jahr |
* Verbrauchsabhängige Preise in Cent/kWh enthalten: Stromsteuer, Konzessionsabgabe, KWK-G Aufschlag nach § 12 EnFG, Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG, Aufschlag für besondere Netznutzung/ § 19 StromNEV-Umlage
** Das Stromentgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %. Die Werte sind zur besseren Übersichtlichkeit zum Teil gerundet.