hildenStrom Ersatzversorgung
Ihr Partner für dauerhafte Stromversorgung
Unsere Hilfe im NotfallGründe für die Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Hilden sichern durch die Ersatzversorgung Ihren Strombezug. Als Ersatzversorger springen die Stadtwerke Hilden ein, wenn Ihr Stromverbrauch keinem Liefervertrag mehr zugeordnet werden kann. Dies kann zum Beispiel folgende Gründe haben:
Vertrag fehlt
Ihr bisheriger Vertrag läuft aus und Sie haben noch keinen neuen Stromvertrag abgeschlossen.
Lieferant fällt aus
Ihr bisheriger Lieferant hat die Stromversorgung eingestellt. Grund dafür ist häufig eine Insolvenz.
Wechsel gestoppt
Der Wechsel zu einem neuen Lieferanten ist fehlgeschlagen.
Wann endet die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung endet, sobald die Stromlieferung wieder auf der Grundlage eines Stromliefervertrages erfolgt. Sie endet in dem Fall automatisch und braucht nicht gekündigt zu werden. Kommt innerhalb von drei Monaten kein neuer Stromliefervertrag zustande, beliefern wir Sie anschließend zu unseren allgemeinen Preisen und Bedingungen in der Grundversorgung hildenStrom klassik.
Unsere Strompreise in der Ersatzversorgung
Die Preise für die nicht leistungsgemessenen Abnahmestellen (Haushaltskunden) entsprechen den Grundversorgungspreisen.
Gültig ab 01.06.2024 | netto* | brutto** |
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Arbeitspreis | 33,18 Cent/kWh | 39,49 Cent/kWh |
Grundpreis | 83,19 Euro/Jahr | 99,00 Euro/Jahr |
Preise für nicht leistungsgemessene Abnahmestellen (Haushaltskunden) gültig bis zum 31.05.2024
Gültig bis zum 31.05.2024 | netto* | brutto** |
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Arbeitspreis | 46,03 Cent/kWh | 54,78 Cent/kWh |
Grundpreis | 83,19 Euro/Jahr | 99,00 Euro/Jahr |
* Verbrauchsabhängige Preise in Cent/kWh enthalten:
- Stromsteuer
- Konzessionsabgaben, die an die Stadt Hilden abgeführt werden
- Umlage nach §12 Absatz 1 Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)
davon EEG-Umlage
davon Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG
davon Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Aufschlag - regulierte Netznutzungsentgelte
- Umlage nach § 19 StromNEV
- Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLav
** Das Stromentgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %. Die Werte sind zur besseren Übersichtlichkeit zum Teil gerundet.