1. Versorgungssicher
Wir pflegen und erweitern das Hildener Stromnetz, damit Sie zuverlässig und sicher versorgt Ihr Leben genießen können.

Ob Sie im Internet surfen, arbeiten, Musik hören oder sich einen Kaffee zubereiten, Sie möchten Ihren Strom nutzen, ohne ständig darüber nachzudenken. Mit dem Strom der Stadtwerke Hilden sind Sie sicher und mit Ökostrom nach dem Kriterienkatalog 1304 des TÜV Nord versorgt. In allen Tarifen für Haushalte und kleinere Unternehmen liefern wir schon seit 2013 nur noch diesen Ökostrom.
Wir pflegen und erweitern das Hildener Stromnetz, damit Sie zuverlässig und sicher versorgt Ihr Leben genießen können.
Unser hildenStrom ist reiner Ökostrom, der dem Kriterienkatalog 1304 des TÜV Nord entspricht. Das wird uns jährlich von unabhängiger Stelle bestätigt.
Gerne informieren wir transparent über die Stromherkunft gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 11. März 2026. Die von den Stadtwerken Hilden im Jahr 2025 gelieferte elektrische Energie setzt sich aus folgenden Energieträgern zusammen:
0,0 % Kernenergie
1,6 % Kohle
3,6 % Erdgas
0,3 % Sonstige fossile Energieträger
94,5 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach EEG
0,0 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
CO₂-Emissionen 33 g/kWh, Radioaktiver Abfall 0,0 g/kWh
50,9 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
49,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach EEG
CO₂-Emissionen 0 g/kWh, Radioaktiver Abfall 0,0 g/kWh
0,0 % Kernenergie
22,3 % Kohle
14,7 % Erdgas
1,4 % Sonstige fossile Energieträger
10,7 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach EEG
50,9 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
CO₂-Emissionen 248 g/kWh, Radioaktiver Abfall 0,0 g/kWh
0,0 % Kernenergie
22,3 % Kohle
14,7 % Erdgas
1,4 % Sonstige fossile Energieträger
10,7 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach EEG
50,9 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
CO₂-Emissionen 300 g/kWh, Radioaktiver Abfall 0,0 g/kWh
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz).
| Land | Anteil |
|---|---|
| Norwegen | 97,7 % |
| Island | 2,3 % |
| Gesamt | 100 % |