Rechtzeitig ummelden 24-Stunden-Lieferantenwechsel

ab 6. Juni 2025

Umzug melden

Eltern und Sohn packen Kisten und ziehen mit Spaß in ein neues Zuhause.

Neue Vorgabe der Bundesnetzagentur24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab 6. Juni 2025 gilt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur: der 24-Stunden-Lieferanten-wechsel. Durch die neue Regelung, können Sie Ihren Stromanbieter werktags innerhalb von 24 Stunden wechseln, sofern die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten es zulassen.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel standardisiert und beschleunigt den Wechselprozess im Hintergrund. Sobald die Entscheidung für einen neuen Energielieferanten getroffen ist, müssen die notwendigen elektronischen Marktmeldungen zwischen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber innerhalb von 24 Stunden ausgetauscht und bearbeitet werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen.

Diese Änderung der Bundesnetzagentur ist ab dem 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter verpflichtend.

Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel fürBestands- und Neukunden der Stadtwerken Hilden GmbH

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bringt einige Änderungen in unseren Prozessen mit sich. Im Zeitraum vom 17.05. bis zum 06.06. werden alle Auftragseingänge gesammelt. Wir bearbeiten sie nach dem 06.06. schnellstmöglich. Dieser Stopp betrifft folgende Abläufe:

  • Ab 17.05.: Keine Änderungen an den Stammdaten, wie Name und Anschrift des Vertragspartners.
  • Ab 22.05.: Keine Anmeldung oder Lieferantenwechsel zu den Stadtwerken Hilden GmbH.
  • Ab 29.05.: Keine Abmeldung oder Lieferantenwechsel zu einem Fremdversorger.

24-Stunden-Lieferantenwechsel Das Wichtigste im Überblick

  • Umzüge

    Ab 6. Juni 2025 müssen alle Ein- und Auszüge im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung von Umzugsmeldungen ist nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug daher möglichst 6 Wochen, spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin.

  • Wechselprozess

    Die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels sowie Ein- bzw. Auszuges muss innerhalb von 24 Stunden durch die beteiligten Markteilnehmer erfolgen. Voraussetzung: Alle erforderlichen Angaben sind vollständig und die Kündigungsfristen sowie die Vertragslaufzeiten lassen dies zu.

  • Schnellere Bearbeitung

    Für eine reibungslose und fristgerechte Umsetzung Ihres Lieferantenwechsels oder Umzugs ist die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) mitzuteilen. Diese ist jeder Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet. Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die MaLo-ID auf der Stromabrechnung anzugeben. Wenn Ihnen diese nicht vorliegt, können Sie uns auch die Zählernummer(n) mitteilen. 

  • Vertragsbedingungen

    Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.

Das sollten Sie bei einem Ein- bzw. Auszug beachten

  • Einzug rechtzeitig melden: Nur wenn der Einzug rechtzeitig bei dem jeweiligen Versorger gemeldet wird, kann der bisherige Energievertrag übernommen oder ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Für einen reibungslosen Ablauf, ist die Mitteilung der Zählernummer oder die Marktlokations-ID erforderlich.
  • Auszug frühzeitig mitteilen: Nur wenn der Auszug rechtzeitig gemeldet wird, kann der Energievertrag fristgerecht zum Auszugstermin beendet werden. So vermeidet der Vormieter, für die Energiekosten der Wohnung zu haften. Das kann eintreten, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist, sich aber noch nicht angemeldet hat.

Wichtig: Liegt uns kein Energievertrag für einen Zähler vor, sind wir berechtigt die Versorgung zu unterbrechen.

Ein Paar packt eine Umzugskarton

So gelingt ein reibungsloser Umzug

  • Meldung des Umzuges

    Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, sollte der Umzug von Ihnen idealerweise 6 Wochen, spätestens aber 2 Wochen im Voraus gemeldet werden. Das können Sie ganz einfach Online erledigen, auch ohne Anmeldung im Kundenportal.

    Umzug melden
  • Angabe der Marktlokations-ID

    Die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) beschleunigt den Lieferprozess. Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die MaLo-ID auf der Stromabrechnung anzugeben. Wenn Ihnen diese nicht vorliegt, können Sie uns stattdessen die Zählernummer(n) mitteilen.

  • Vertragsumzug bei Wohnsitzwechsel

    Bei einem Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebiets wird geprüft, ob der bestehende Vertrag an die neue Adresse angepasst werden kann. In vielen Fällen bleibt Ihr Tarif unverändert. Falls am neuen Wohnort andere Versorgungsbedingungen gelten, wird Ihnen ein neuer Vertrag angeboten, um eine nahtlose Energieversorgung sicherzustellen.

  • Zählerstand melden

    Spätestens bei der Schlüsselübergabe sollten die Zählerstände beider Wohnorte (alt und neu) übermittelt werden. Diese dienen der Erstellung der Schlussabrechnung des alten Wohnorts und der ersten Abrechnung für den neuen Wohnort.

  • Schlussabrechnung und neuer Vertrag

    Abschließend erhalten Sie für Ihre alte Adresse eine Schlussabrechnung. Für die neue Anschrift erhalten Sie eine Vertragsbestätigung sowie die Mitteilung Ihrer monatlichen Abschlagsbeträge. Zwischen Ihrem Einzug und der ersten Abschlagsfälligkeit können mehrere Wochen liegen.

Fragen und Antworten zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Was ändert sich ab 6. Juni 2025?

Ab 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.

Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite.

Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden. Nähere Details zu den Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.

An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Diese Regelung wird vorerst nur auf Strom angewendet.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag,

Wenn Ihr Umzug oder Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen.

In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert oder könnten weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist. Auch dann, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name des Vertragspartners
  • Geburtsdatum des Vertragspartners
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.

Die EU hat den 24-Stunden-Lieferantenwechsel vorerst für den Strommarkt eingeführt, um den Wettbewerb zu fördern und den Wechsel für Verbraucher:innen zu erleichtern. Die technische und logistische Komplexität des Gasmarktes und der anderen Sparten wurde dabei als Grund genannt, warum diese Regelung vorerst nur auf Strom angewendet wird.

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

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