Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Hilden stellen durch die Ersatzversorgung Ihren Strombezug sicher. Als Ersatzversorger springen die Stadtwerke Hilden ein, wenn Ihr Stromverbrauch keinem Liefervertrag mehr zugeordnet werden kann. Dies kann z. B. folgende Gründe haben:

 * Ihr bisheriger Vertrag läuft aus und Sie haben noch keinen neuen Stromvertrag abgeschlossen. 

 * Ihr bisheriger Lieferant hat die Stromversorgung eingestellt. Grund dafür ist häufig eine Insolvenz. 

 * Der Wechsel zu einem neuen Lieferanten ist fehlgeschlagen.

Die Ersatzversorgung endet, sobald die Stromlieferung wieder auf der Grundlage eines Stromliefervertrages erfolgt. Sie endet in dem Fall automatisch und braucht nicht gekündigt zu werden. Kommt innerhalb von drei Monaten kein neuer Stromliefervertrag zustande, beliefern wir Sie anschließend zu unseren allgemeinen Preisen und Bedingungen (Grundversorgung, hildenStrom klassik). 

Die Strom-Belieferung erfolgt zu den folgenden Konditionen:

Preis für nicht leistungsgemessene Abnahmestellen (Haushaltskunden)

Preise Ersatzversorgung ab 01.10.2022



netto*brutto**
ArbeitspreisCent/kWh46,0354,78
GrundpreisEuro/Jahr83,1999,00

Preise Ersatzversorgung 15.09. - 30.09.2022

netto*brutto**
ArbeitspreisCent/kWh51,3261,07
GrundpreisEuro/Jahr83,1999,00

Preise Ersatzversorgung 01.09. - 14.09.2022

netto*brutto**
ArbeitspreisCent/kWh69,6682,89
GrundpreisEuro/Jahr83,1999,00

Preise Ersatzversorgung 15.08. - 31.08.2022
netto*brutto**
Arbeitspreis Cent/kWh53,1763,27
Grundpreis Euro/Jahr83,1999,00

Preise Ersatzversorgung 01.08. - 14.08.2022
netto*brutto**
ArbeitspreisCent/kWh
48,90
58,19
GrundpreisEuro/Jahr
83,19
99,00

* Verbrauchsabhängige Preise in Cent/kWh enthalten: 

  • Stromsteuer
  • Belastungen aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
  • regulierte Netznutzungsentgelte
  • Konzessionsabgaben, die an die Stadt Hilden abgeführt werden
  • Umlage nach § 19 StromNEV
  • Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG
  • Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLav 

** Das Stromentgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %. Die Werte sind aus Gründen der Übersichtlichkeit zum Teil gerundet.